Hallo zusammen

Ich habe folgendes Problem.

Ich wohne im 2. Stock eines 7 geschossigen Wohnhauses, alle 14 Tage fahre ich für mein Stadtgebiet First Responder und Blutkonservenfahrten. Habe dafür dann einen Pager. Soweit so gut.

Damit ich aber auch so mal mitbekomme was in der Stadt so los ist, habe ich einen Funkscanner, dieser ist über ein RG 58 Kabel mit der Außenantenne vebunden, die per Starkmagneten an der äußeren Fensterbank meines Balkons befestigt.

Mein Vermieter untersagt mir die nutzung dieser antenne und fordert das ich die mit dem Blitzableiter auf dem dach verbinde, wie ich das anstelle ist ihm egal. Meine Frage ist nun ob das wirklich notwendig ist oder er mich dazu zwingen kann wie sieht da die Rechtslage aus. Ich habe ein derartiges Vorgehen noch nie gehört.

Vielen Dank für eure Antworten