Hi,
Den Begriff Kleingewerbe gibt es so ja nicht im Rechtsverkehr. Wenn du gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreitest kanns du einmal die Mehrwertsteuerausnahme in Anspruch nehmen (Du musst/darfst keine MwSt ausweisen - aber bist auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, musst also wie ein normaler Privatmensch die MwSt immer bezahlen und bekommst auch nichts zurück.) Zudem kannst du statt einer Ordentlichen Bilanz am Jahresende einfach eine Einnahme-Ausgabe Überschussrechnung zur Steuerermittlung aufstellen. (ich bweiß gerade gar nicht ob die Grenzen identisch sind)
Wenn man beide ausnahmeregelungen in Anspruch nimmt ist es das was man im Volksmund als "Kleingewerbe" bezeichnet.
Der erste Schritt ist tatsächlich der Gang zum Gewerbeamt. Dort meldest du dann ganz normal das Gewerbe an. Nach der Anmeldung bekommst du dann den Fragebogen des FA (falls nicht direkt von Gewerbeamt mitgegeben) wo du dann erst entscheiden musst ob du die Mehrwertsteuerausnahme in Anspruch nimmst oder nicht.
(Wenn du dich dagegen entscheidest musst du auf jeden Fall vollständige Bilanzen beim FA vorlegen...) Ausserdem musst du dann auch noch eine "Einnahmeschätzung" Eintragen, der Rest ist reiner Verwaltungskram wie Personendaten.
NAchdem du dann diesen Bogen ausgefüllt hast wird sich dann die für dich zuständige Kammer (IHK / HK melden), hier kannst du sofern wiederrum gewisse Umsatzgrenzen unterschritten werden von den Abgaben freigestellt werden. Mitglied in einer der Kammern musst du aber auf jeden Fall sein, das geht aber automatisch. (Kammerpflicht!)
Ob du die vereinfachte Einnahme-Überschuss rechnung bei der Steuerklärung einreichst kannst du bei der Erklärung selbst entscheiden. Du machst es einfach...
Ist eine einfache Tabelle ;-) Mit dem anderen Kram zusammen kannst du damit deine JAhressteuererklärung innerhalb eines Sonntag nachmittags machen.
Bei dem Fragebogen de FA kannst du antürlich etwas falsch machen... Aber nur wenn du wirklich die Hinweise auf der mitgeschickten "Anleitung" ignorierst...
Falls du mit "Fehlern" nicht tatsächliche Fehleintragungen sondern ehrliche Angaben die sich auf andere Dinge auswirken meinst, so gibt es das da nicht. Ausser du machst anderer Stelle bewusst Falschangaben und hier dann die richtigen!
Wo du aufpassen musst ist aber die eigendliche Gewerbeanmeldung. Hier musst du ja einen Firmenzweck/Tätigkeit angeben. Wenn du hier eine Tätigkeit angibst die der "Meisterpflicht" unterliegt wird die Handwerkskammer auf jeden Fall einen Qualifikationsnachweis von dir Fordern. Das kann der Meisterbrief sein, oder eine Gleichgestellte Qualifikation (Studium, Techniker, Nach Antrag genehmigung über Altgesellenregelung). HAst du diese Quali nicht selbst, so musst du eine Verantwortliche Person (Angestellter) mit dieser Quali nachweisen.
Bei Kleingewerbe wohl mit Angestellten nicht machbar...
Daher musst du dir gut überlegen ob evtl. eine der Tätigkeiten der Meisterpflicht unterliegt und wenn, ob du die Quali hast. Hast du die dann nicht wird der LAden amtlich dichtgemacht.
Gruß
Carsten
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