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Thema: Kleinstgewerbe

  1. #1
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    Kleinstgewerbe

    Hallo Forengemeinde,

    hat von euch jemand ein Kleinstgewerbe angemeldet?

    Das würde ich gerne tun aber im Internet stehen diverse wiedersprüchliche Dinge.

    Wer kann mir sagen wie ich dazu vorgehen muss?

    Einfach Gewerbe bei der Gemeinde anmelden und warten bis das Finanzamt sich meldet mit dem Fragebogen oder muss ich sonst noch irgendetwas vorher tun?

    Kann ich beim Ausfüllen des Fragebogens vom Finanzamt viel falsch machen?

    AngelOfFire
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  2. #2
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    Hi,

    Den Begriff Kleingewerbe gibt es so ja nicht im Rechtsverkehr. Wenn du gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreitest kanns du einmal die Mehrwertsteuerausnahme in Anspruch nehmen (Du musst/darfst keine MwSt ausweisen - aber bist auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, musst also wie ein normaler Privatmensch die MwSt immer bezahlen und bekommst auch nichts zurück.) Zudem kannst du statt einer Ordentlichen Bilanz am Jahresende einfach eine Einnahme-Ausgabe Überschussrechnung zur Steuerermittlung aufstellen. (ich bweiß gerade gar nicht ob die Grenzen identisch sind)

    Wenn man beide ausnahmeregelungen in Anspruch nimmt ist es das was man im Volksmund als "Kleingewerbe" bezeichnet.

    Der erste Schritt ist tatsächlich der Gang zum Gewerbeamt. Dort meldest du dann ganz normal das Gewerbe an. Nach der Anmeldung bekommst du dann den Fragebogen des FA (falls nicht direkt von Gewerbeamt mitgegeben) wo du dann erst entscheiden musst ob du die Mehrwertsteuerausnahme in Anspruch nimmst oder nicht.
    (Wenn du dich dagegen entscheidest musst du auf jeden Fall vollständige Bilanzen beim FA vorlegen...) Ausserdem musst du dann auch noch eine "Einnahmeschätzung" Eintragen, der Rest ist reiner Verwaltungskram wie Personendaten.

    NAchdem du dann diesen Bogen ausgefüllt hast wird sich dann die für dich zuständige Kammer (IHK / HK melden), hier kannst du sofern wiederrum gewisse Umsatzgrenzen unterschritten werden von den Abgaben freigestellt werden. Mitglied in einer der Kammern musst du aber auf jeden Fall sein, das geht aber automatisch. (Kammerpflicht!)

    Ob du die vereinfachte Einnahme-Überschuss rechnung bei der Steuerklärung einreichst kannst du bei der Erklärung selbst entscheiden. Du machst es einfach...
    Ist eine einfache Tabelle ;-) Mit dem anderen Kram zusammen kannst du damit deine JAhressteuererklärung innerhalb eines Sonntag nachmittags machen.

    Bei dem Fragebogen de FA kannst du antürlich etwas falsch machen... Aber nur wenn du wirklich die Hinweise auf der mitgeschickten "Anleitung" ignorierst...
    Falls du mit "Fehlern" nicht tatsächliche Fehleintragungen sondern ehrliche Angaben die sich auf andere Dinge auswirken meinst, so gibt es das da nicht. Ausser du machst anderer Stelle bewusst Falschangaben und hier dann die richtigen!

    Wo du aufpassen musst ist aber die eigendliche Gewerbeanmeldung. Hier musst du ja einen Firmenzweck/Tätigkeit angeben. Wenn du hier eine Tätigkeit angibst die der "Meisterpflicht" unterliegt wird die Handwerkskammer auf jeden Fall einen Qualifikationsnachweis von dir Fordern. Das kann der Meisterbrief sein, oder eine Gleichgestellte Qualifikation (Studium, Techniker, Nach Antrag genehmigung über Altgesellenregelung). HAst du diese Quali nicht selbst, so musst du eine Verantwortliche Person (Angestellter) mit dieser Quali nachweisen.
    Bei Kleingewerbe wohl mit Angestellten nicht machbar...

    Daher musst du dir gut überlegen ob evtl. eine der Tätigkeiten der Meisterpflicht unterliegt und wenn, ob du die Quali hast. Hast du die dann nicht wird der LAden amtlich dichtgemacht.

    Gruß
    Carsten
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  3. #3
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    Danke für die ausführliche Erklärung.

    Ich habe diverse Anfragen für die Gestaltung von Flyern und evtl kommt auch mal ne Homepage dazu. Also nichts wozu man eine besondere Qualifikation benötigt.

    Als Firmenzweck/Tätigkeit würde ich Computer- und Internetdienstleistungen angeben.

    Die vereinfachte Einnahme Überschusstabelle wird dann wohl eine Tabelle mit einer Spalte mit Einnahmen (mit Rechnungsnummern) und eine zweite mit Ausgaben (z.B. Druckkosten wenn ich extern drucken lasse) sein. Ist das so korrekt. Oder gibt es dazu sogar einen Vordruck?

    Dann bin ich am Donnerstag abend auf der Gemeinde und meld mal ein Gewerbe an und warte auf den Fragebogen.

    Wenn zum ausfüllen noch Fragen sein sollten werde ich mich nochmal melden.

    Muss ich meinem Chef davon etwas erzählen oder geht diesen das ganze gar nichts an? Immerhin bin ich ja noch Angestellt und werde das auch bleiben bis sich das ganze evtl. mal rechnet und ich davon Leben kann. (Dann auf jeden Fall ohne Kleinunternehmung. Aber bis das so weit ist wird noch lange dauern)

    AngelOfFire
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  4. #4
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    Hi,

    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Danke für die ausführliche Erklärung.

    Ich habe diverse Anfragen für die Gestaltung von Flyern und evtl kommt auch mal ne Homepage dazu. Also nichts wozu man eine besondere Qualifikation benötigt.

    Als Firmenzweck/Tätigkeit würde ich Computer- und Internetdienstleistungen angeben.
    Ja, das dürfte frei in der Ausübung sein ;-)
    Wenn es sich rein auf das Erstellen (Design) bezieht, dann könnte man ggf. die Tätigkeit "Freiberuflich" ausüben. (Keine Gewerbeanmeldung, nur Versteuerung mit der Normalen Einkomenssteuererklärung)

    Allerdings sehe ich da bei geringen Umsätzen keinen Vorteil, eher einen Nachteil weil die Steuererklärung -auch wenn es formal nur die Einkommenssteuer ist- evtl. Aufwendiger wird und damit der Tätigkeit auch gewisse Grenzen gesetzt sind.

    Wenn man richtige nennenswerte Umsätze macht könnte ein paar Vorteile bekommen...
    Aber als Nebentätigkeit... MAl ganz davon abgesehen das ein Gewerbeschein sehr nützlichs ein kann...

    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Die vereinfachte Einnahme Überschusstabelle wird dann wohl eine Tabelle mit einer Spalte mit Einnahmen (mit Rechnungsnummern) und eine zweite mit Ausgaben (z.B. Druckkosten wenn ich extern drucken lasse) sein. Ist das so korrekt. Oder gibt es dazu sogar einen Vordruck?
    Vordrucke gibt es sicher, aber so aufwendig brauchst du es gar nicht machen...
    Einfach Summarisch die Summen einsetzen...
    Wobei ich immer die Ausgaben zumindest nach Art trenne, macht es für mich übersichtlicher! Hier mal die Tabelle von mir für 09 (Natürlich G-xT ;-) im Anhang)
    Das war abe rnoch eine GbR, spielt für die Steuer aber keine Rolle, ausser das es etwas aufwendiger ist (Du musst immer Anteile und Aufteilungen zusätzlich angeben, schreibarbeit)
    HAben die immer Problemlos akzeptiert.

    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Muss ich meinem Chef davon etwas erzählen oder geht diesen das ganze gar nichts an? Immerhin bin ich ja noch Angestellt und werde das auch bleiben bis sich das ganze evtl. mal rechnet und ich davon Leben kann. (Dann auf jeden Fall ohne Kleinunternehmung. Aber bis das so weit ist wird noch lange dauern)
    Das kommt ganz darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht!!!

    Steht da nichts über Nebentätigkeiten brauchst du gar nichts darüber in der Firma erwähnen, vorrausgesetzt deine Nebentätigkeit mindert nicht deine Arbeitsleistung (weil du z.B. nachts Web Seiten erstellst und morgends dann immer fast im Betrieb einpennst) und du machst deinem Betrieb keine Konkurenz, nicht mal in ganz konstruierter Hinsicht.

    Bist du aber in einer Sparte tätig wo sich das Betätigungsfeld mit dem deines AG überschneidet, dann IST die Tätigkeit immer genehmigungspflichtig und der AG kann dir da auch die GEnehmigung verweigern!!! Zuwiederhandlung kann das Angestelltenverhältniss dann ganz schnell beenden - Mit einer Sperrzeit vom A-Amt da Selbstverschuldet!

    Oft steht aber in den Arbeitsverträgen, zumindest von Angestellten, das Nebentätigkeiten Grundsätzlich genehmigt werden müssen. Dann MUSST du denn Chef fragen, sonst kann der Job schnell weg sein, zumindest eine Abmahnung ist auf jeden Fall drin wenn der Chef sich daran wirklich stört.

    Aber ohne triftigen Grund darf der Chef dir die Genehmigung keinesfalls verweigern!
    Ein trifftiger Grund muss dann auch begründet werden...
    Wenn du dann als Mitbewerber auftritt ist ein Grund der regelmäßig auch durch alle Instanzen anerkannt wird. Selbiges gilt für die Beschäftigung bei einem Konkurenzunternehmen (Ok, fällt hier flach). Oder wenn du eine Tätigkeit ausübst wo Ruhezeiten VORGESCHRIEBEN sind und das Verhältniss Arbeitszeit - Freizeit VERMUTEN lässt das du nicht mehr genug zeit hättest die Nebentätigkeit auszuüben und trotzdem noch genug Entspannung zu finden.

    Gruß
    Carsten
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  5. #5
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    Die Grenze bei der freiberuflichen Tätigkeit könnten ganz schnell überschritten werden und dann ist wohl Ärger angesagt. Also lieber mit Gewerbeanmeldung. (Die ostet übrigends nur 10,23 € bei uns).

    Für was kann der Gewerbeschein denn nützlich sein? Mir fällt da nur Einkaufen im Großhandel ein.

    Die Tabelle ist a recht einfach. Bei mir wird dann wohl nur Sachen drinstehen die ich zugekauft habe (Das Drucken der Flyer) und die Ausgaben die ich habe (bischen Handykosten und evtl. wenn ich Sachen verschicke).

    Zum Thema Arbeitsvertrag: Das ist so ne Sache. Laut Gesetz sollte ich einen haben. Habe ich aber nicht. Ich fand das aber nicht so schlimm. Gerade wenn man in einer Firma nach der Ausbildung übernommen wird kann man im schlimmsten Fall immer das Beste für sich dabei rausholen. Aber das ist eine andre Sache.

    Also kein Arbeitsvertrag - keine Klauseln die es mir verbieten.

    Dann gets Donnerstag auf die Gemeindeverwaltung und dann kanns losgehen.

    Danke schonmal für die ausführlichen Antworten. Wenn ich noch fragen haben sollte melde ich mich.

    AngelOfFire
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Die Grenze bei der freiberuflichen Tätigkeit könnten ganz schnell überschritten werden und dann ist wohl Ärger angesagt. Also lieber mit Gewerbeanmeldung. (Die ostet übrigends nur 10,23 € bei uns).
    ...
    Für was kann der Gewerbeschein denn nützlich sein? Mir fällt da nur Einkaufen im Großhandel ein.
    ...
    AngelOfFire
    Für die "Freiberufliche" Tätigkeit gibt es keine Erwerbsgrenze. Das was du meinst ist Grenze die Anmeldefreie selbstständige Tätigkeit die jeder Privatmann theoretisch machen darf...
    Die Richtige Bezeichnung in der "Amtssprache" habe ichnicht mehr im Kopf.
    Ich weiß gerade auch nur das die zu DM Zeiten wohl mal um 400 DM / Jahr lag...

    Das ist natürlich für eine Dauerhaft Tätigkeit völlig ungeeignet. Das wäre nur etwas wenn du z.B. als Schüler gerade Sommerferien hättest und jemand fragt dich ob du in einmaliger Aktion eine Website für Ihn aufsetzen würdest...

    Die Freiberufliche Tätigkeit ist etwas anderes. Es handelt sich um eine spezielle Art von Selbstständiger Tätigkeit. Die Grenzen zur gewerblichen Tätigkeit sind fließend. Die Freiberufe sind wohl historisch so eingeordnet...
    Berufe die als "freie" Berufe ausgeübt werden können sind Berufe die in erster Linie eine gewisse Geistige Tätigkeit verlangen und nichts herstellen.

    Niedergelassene Anwälte und Ärzte üben Ihren Job meist "Freiberuflich" aus. Künstler genauso. Auch Designer und Entwickler können je nach genauer Tätigkeit Freiberuflich sein.

    Zum Gewerbeschein:
    Großhandel ist eine Möglichkeit...
    Wobei ich weniger an die PReise denke als daran das viele Händler für speziellere Dinge gar nicht erst an Privat liefern. Wenn man natürlich nichts spezielles braucht bringt das natürlich nichts... Aber es fängt ja schon mit "guten"Reinigungsmitteln an. Wenn man z.b. bestimmte Lösungsmittel kaufen will, dann darf ein gewerblicher z.B. als "Feuergefährlich" eingestufte Chemikalien nur noch an Privatleute abgeben wenn die Übergabe direkt persöhnlich geschieht. Versand dieser Chemiekalien an Privat ist verboten. An GEwerbliche kann man wieder versenden.

    Eine andere Möglichkeit ist auch die Möglichkeit das man als als gewerblicher im Handel mit anderen gewrblichen erst die volle Vertragsfreiheit hat. Aus eigener Erfahrung weiß ich, das wenn man Interesse an ausgesonderten Altgeräten oder auch nur an älteren Fahrzeugen von gewerblichen Anbietern hat, dann bekommt man die oft als Privatmann gar nicht mehr da selbst wenn die Dinge verschenkt werden der Erwerber vollen Anspruch auf Gewährleistung hat -auch wenn den Schriftlich ausschließt-. Der Autoverkäufer der den alten G III für 500 Euro abgeben würde geht darauf natürlich nur noch ein wenn er den Käufer gut kennt und darauf vertrauen kann das der nicht mit solchen Forderungen kommt.
    Auch Unternehmen geben z.B. alte Messgeräte lieber auf den Schrott als die so abzugeben.
    Mit dem GEwerbeschein kannst du auf die Gewährleistung verzichten und bekommst das wieder.

    Aber auch das ist natürlich nur relevant wenn man mit soetwas überhaupt zu tun hast.

    Gruß
    Carsten
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  7. #7
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    Hallo,

    bezüglich der Mehrwert- / Umsatzsteuer.

    Für mich als Gewerbetreibender, der Vorsteuer abziehen kann, ist natürlich der Nettobetrag in der Rechnung wichtig. Dadurch sind Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer ausweisen können, für mich in der Regel uninteressant, weil zu teuer! Gerade mit dem Bereich Design / Druck-Flyer / Homepage werden aber mehr gewerbliche angesprochen, für die die Umsatzsteuer schon interessant ist.

    Und bei den Nebenkosten auch daraan denken, das die Berufsgenossenschaft auch Ihren Obulus haben will (Zwangsmitgliedschaft).

    Beste Grüße

    Klaus
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  8. #8
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    Ich bin nebenberuflich genau in der selben Branche tätig, wie der TO.

    Ich habe mir damals die Einverständniserklärung meines Arbeitgebers eingeholt, in diesem Bereich nebenberuflich selbstständig tätig zu sein.

    Dann bin ich zum Ordnungsamt, und habe das Gewerbe angemeldet.
    Beim Finanzamt läuft das als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz, d.h. ich darf keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen oder Angeboten aufführen und muss dafür keine Umsatzsteuer abführen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.

    Als Buchführung nutze ich ein kostenloses Programm, welches mir eine einfache Einnahme-Überschussrechnung ermöglicht.

    Falls Du weitere Fragen hast, melde Dich einfach.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  9. #9
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    Zur Mwst.: Du darfst zwar keine Mwst. ausweisen (auch nicht "enthält Mwst"), der Käufer kann aber sehr wohl (so er nicht auch §19 geltend macht ;-) ) die Vorsteuer abziehen und beim FA geltend machen!

    Für die EÜR geht auch eine einfache Excel-Tabelle mit Datum, Buchungsgrund, Geldeingang, Geldausgang, Kassenbestand.

    Komplette Fakturierung empfehle ich für Kleinunternehmer "CAO-Faktura 1.4.2.9 F" (http://www.cao-faktura.de/component/...man/Itemid,32/)

    Anmeldung: Du gehst einfach zur Kommune zum Gewerbeamt und meldest an. In dem Brief des FA kreuzt du "§19UStG" an und fertig. IHK-Schreiben gleich beantworten mit einem Anruf beim Sachbearbeiter, dann ist dort beitragsfrei.

    Dran denken: Trotzdem will das FA jedes Jahr im Januar eine komplette Umsatzsteueranmeldung haben (keine monatlichen Vorschüsse) ebenso wie die Einkommensteuererklärung. Daher den Chef vom Hauptjob bitten die Lohnsteuerbescheinigung schon im Januar auszuhändigen und nicht erst im März! (Die Frage ob du den Chef des Haupterwerb über den Nebenjob informieren musst beantwortet sich daher von selber...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Zur Mwst.: Du darfst zwar keine Mwst. ausweisen (auch nicht "enthält Mwst"), der Käufer kann aber sehr wohl (so er nicht auch §19 geltend macht ;-) ) die Vorsteuer abziehen und beim FA geltend machen!
    Ja... Er kann die Enthaltene MwSt in höhe von genau 0% des Rechnungsbetrages abziehen... Nein, scherz bei Seite: Da ich keine MwSt aufschlage kann man natürlich auch keine MwSt abziehen! Es ist ja keine MwSt enthalten!

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Für die EÜR geht auch eine einfache Excel-Tabelle mit Datum, Buchungsgrund, Geldeingang, Geldausgang, Kassenbestand.

    Geht natürlich...
    Aber das ist doch deutlich aufwendiger als als das geforderte Minimum von dne drei Zeilen:
    Einnahme (gesamtsumme) - Ausgaben (Gesamtsumme) = Gewinn (Differenz der beiden Gesamtsummen) JEDES mehr ist freiwillig (solange man unterhalb des Schwellwerts für die vereinfachte EÜR bleibt).

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Komplette Fakturierung empfehle ich für Kleinunternehmer "CAO-Faktura 1.4.2.9 F" (http://www.cao-faktura.de/component/...man/Itemid,32/)
    Für ein wirkliches Kleinunternehmen was einem anderen Zweck dient als der Verkauf von Pfennigartikeln (=viele tausend Vorgänge) kann man das machen, ist aber oft überdimensioniert. OpenOffice als alleinige Software und ein guter Ordner für "toten Baum" mit System geführt reichen da mehr als aus-.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Anmeldung: Du gehst einfach zur Kommune zum Gewerbeamt und meldest an. In dem Brief des FA kreuzt du "§19UStG" an und fertig. IHK-Schreiben gleich beantworten mit einem Anruf beim Sachbearbeiter, dann ist dort beitragsfrei.
    Wie schon geschrieben soweit richtig.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Dran denken: Trotzdem will das FA jedes Jahr im Januar eine komplette Umsatzsteueranmeldung haben (keine monatlichen Vorschüsse) ebenso wie die Einkommensteuererklärung. Daher den Chef vom Hauptjob bitten die Lohnsteuerbescheinigung schon im Januar auszuhändigen und nicht erst im März! (Die Frage ob du den Chef des Haupterwerb über den Nebenjob informieren musst beantwortet sich daher von selber...)
    NEIN - NEIN - NEIN!!!
    Wenn man die MwSt Ausnahme in Anspruch nimmt muss man sich um GAR NICHTS kümmern was irgendwie mit MwST oder EUSt zu tun hat. Ausser das man die einem selbst gestellten Rechnungen MIT MwSt zu zahlen hat.

    Abgabe der Steuererklärung für das zurückliegende Jahr KANN zusammen mit der normalen Einkommenssteuer erfolgen, Stichtag ist der 31.05. (Ich weiß gerade nicht ob für den gerwerblichen Teil ggf. sogar längere Fristen gelten, kürzere auf keinen Fall. Wobei natürlich dann bis zum 31.05 zumindest der Überschuss feststehen muss, ist ja eine Einnahme)

    Gruß
    Carsten
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  11. #11
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    Zitat Zitat von paffenholz Beitrag anzeigen
    Hallo,

    bezüglich der Mehrwert- / Umsatzsteuer.

    Für mich als Gewerbetreibender, der Vorsteuer abziehen kann, ist natürlich der Nettobetrag in der Rechnung wichtig. Dadurch sind Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer ausweisen können, für mich in der Regel uninteressant, weil zu teuer! Gerade mit dem Bereich Design / Druck-Flyer / Homepage werden aber mehr gewerbliche angesprochen, für die die Umsatzsteuer schon interessant ist.

    Und bei den Nebenkosten auch daraan denken, das die Berufsgenossenschaft auch Ihren Obulus haben will (Zwangsmitgliedschaft).

    Beste Grüße

    Klaus
    Hallo Klaus,

    da hast du etwas falsch verstanden.
    Der "kleingewerbetreibende" weist keine MwSt aus weil er keine Aufschlägt. Seine Rechnung ist also IMMER Netto. Es ist natürlich immer eine Frage ob er dir dieselben Preise machen kann wie derjeniege der am Vorsteuerabzugssystem teilnimmt, da er ja auf gut deutsch ausgedrückt im Einkauf 19% mehr bezahlt.
    Es kommt also SEHR auf das Tätigkeitsfeld des Unternehmens an ob man so Wettbewerbsfähig sein kann. Unternehmen die Ihr Geld damit verdienen das sie Waren umsetzen die sie auf dem Gerwerblcihen MArkt einkaufen um sie dann mit Aufschlag wieder zu verkaufen würde es freilich schwer haben, sie müssten gleich eine deutlich geringere Marge aufschlagen um Wettbewerbsfähig zu sein - das kann schnell "zu wenig" sein, also für diese Unternehmen macht das keinen Sinn.

    Wenn aber der Wareneinkauf nur einen ganz geringen Teil - oder aber gar keinen Teil - der unternehmerischen Tätigkeit ausmacht, dann speilt das keine Rolle.

    Als Beispiel: Du holst dir zwei Angebote zur Erstellung von Webseiten ein.
    Beide möglichen Auftragnehmer verlangen einen Stundensatz von 60 Euro und würden 6 Studen benötigen. (Vorlagen sind ja oft vorhanden)

    Unternehmer A, der "normale" Gewerbetreibende wird dir auf seiner REchnung schreiben:
    6x 1Std. a 60 Euro. Gesamt (netto) 360 Euro, zzgl. 19% MwSt = 428,40 Euro
    Die MwSt von 68,40 Euro kannst du dir dann vom FA wiederholen.

    Unternehmer A, der "Kleingewerbler" wird dir auf seine REchnung Schreiben:
    6x 1Std. a 60 Euro. Gesamt 360 Euro

    Für den GEwerbetreibenden ist es also völlig Egal ob er den Kleingewerbler oder den "Vollgewerbetreibenden" Beauftragt. Für einen Privatmann ist der Kleingewerbler bei selben Stundensatz sogar deutlich billiger!

    Wie gesagt, sobald ein erheblicher Wareneinkauf von anderer Stelle als Privat/Flohmarkt dazukommt wird es für den Kleingewerbler natürlich schwierig die Preise zu halten.

    Im Fall wie beim TO, z.B. die Erstellung von Flyern könnte man das Problem so lösen, das der Auftragnehmer de, Auftraggeber sowohl die Erstellung (Design) des Flyers in Rechnung stellt wie auch den Aufwand beim Beauftragen der Druckerei (Auftragsvergabe, Kontrolle der Ergebnisse, Ansprechpartner sein).
    Der reine Anteil Druckkosten wird aber von der Druckerrei direkt dem Kunden in Rechnung gestellt. Legal und Ausnutzung des jeweils günstigsten Weges.

    Die BG stellt bei einem kleingerwerblichen Einzelunternehmen ohne Angestellte in diesem Bereich kein Problem dar. Die will nichts von einem Wissen.

    Gruß
    Carsten
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  12. #12
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hallo Klaus,

    da hast du etwas falsch verstanden.
    Der "kleingewerbetreibende" weist keine MwSt aus weil er keine Aufschlägt. Seine Rechnung ist also IMMER Netto. Es ist natürlich immer eine Frage ob er dir dieselben Preise machen kann wie derjeniege der am Vorsteuerabzugssystem teilnimmt, da er ja auf gut deutsch ausgedrückt im Einkauf 19% mehr bezahlt.
    Es kommt also SEHR auf das Tätigkeitsfeld des Unternehmens an ob man so Wettbewerbsfähig sein kann. Unternehmen die Ihr Geld damit verdienen das sie Waren umsetzen die sie auf dem Gerwerblcihen MArkt einkaufen um sie dann mit Aufschlag wieder zu verkaufen würde es freilich schwer haben, sie müssten gleich eine deutlich geringere Marge aufschlagen um Wettbewerbsfähig zu sein - das kann schnell "zu wenig" sein, also für diese Unternehmen macht das keinen Sinn.
    Wenn aber der Wareneinkauf nur einen ganz geringen Teil - oder aber gar keinen Teil - der unternehmerischen Tätigkeit ausmacht, dann speilt das keine Rolle.
    Genau das Problem meinte ich - Sobald Ware ins Spiel kommt wirds für mich in der Regel zu teuer. Reine Dienstleistungen ist klar, das hier netto mit netto verglichen werden kann.


    Die BG stellt bei einem kleingerwerblichen Einzelunternehmen ohne Angestellte in diesem Bereich kein Problem dar. Die will nichts von einem Wissen.
    Bei der BG kommt es auf den Bereich an. Im Einzelhandel wird jeder Kleinunternehmer aufgrund der Satzung der BG Zwangsmitglied und Beitragszahler.


    Beste Grüße

    Klaus
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  13. #13
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    Eine kleine Frage habe ich noch bevor ich morgen das Gewerbe anmelde.

    Ich muss ja keinen Namen angeben.

    Kann ich diesen später einfach verwenden oder muss der dann "nachgetragen" werden. Oder juckt das keinen ob ich mir nen Namen ausdenk und mir die passende Domain dazu reserviere?

    AngelOfFire
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  14. #14
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    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Eine kleine Frage habe ich noch bevor ich morgen das Gewerbe anmelde.

    Ich muss ja keinen Namen angeben.

    Kann ich diesen später einfach verwenden oder muss der dann "nachgetragen" werden. Oder juckt das keinen ob ich mir nen Namen ausdenk und mir die passende Domain dazu reserviere?

    AngelOfFire
    Du muss keinen Namen angeben???
    DAS wäre mir neu!

    Natürlich musst du bei der Gewerbeanmeldung einen Namen angeben unter dem du dann das GEwerbe ausüben willst. Das kann einfach so etwas wie: "Vorname Nachname Design" sein. Aber auch etwas wie "AngelofFires SuperDuper alleskönendes Designstudio mit Fluxkompensator" Aber dieser Name ist dann der Name unter dem deine Fa. Auftritt.

    Du kannst ja auch nicht einfach dir einen neuen Vornamen aussuchen und damit dann versuchen ein Konto zu eröffnen. Das gibt ja auch Ärger.

    Was natürlich geht ist eine abweichende Domainadresse zu verwenden. Die Domainadresse kannst du dir ja völlig Frei aussuchen. Es muss nur im INHALT der Seite dann dein "Richtiger" Firmenname klar angegeben sein.

    Also "Vorher" Überlegen. Z.B. mal schauen welche Webadressen noch frei sind und dazu passenden NAmen aussuchen. Natürlich kannst du die Domain auch jetzt schon reservieren lassen. Allerdings besteht natrlich die GEfahr das du dann ausgerechnet diesen Namen vom Amt NICHT eingetragen bekommst (z.B. weil jemand anderes den schon hat)
    Also -wenn du viel wert auf eine gute Domain legst-:
    Heute Überlegen welche Namen in Frage kommen würden und Domain Checken. Dann deine zwei Favoriten aussuchen und damit morgen aufs Amt gehen und einen Namen Eintragen lassen. Direkt nach Hause und Domain sichern...


    Gruß
    Carsten
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  15. #15
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    Domain abe ich bereits geguckt die ist noch frei.

    Ok, also dann bin ich für mrgen gerüstet.

    Danke

    AngeOfFire
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