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Thema: Kleinstgewerbe

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  1. #1
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    Kleinstgewerbe

    Hallo Forengemeinde,

    hat von euch jemand ein Kleinstgewerbe angemeldet?

    Das würde ich gerne tun aber im Internet stehen diverse wiedersprüchliche Dinge.

    Wer kann mir sagen wie ich dazu vorgehen muss?

    Einfach Gewerbe bei der Gemeinde anmelden und warten bis das Finanzamt sich meldet mit dem Fragebogen oder muss ich sonst noch irgendetwas vorher tun?

    Kann ich beim Ausfüllen des Fragebogens vom Finanzamt viel falsch machen?

    AngelOfFire
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  2. #2
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    Hi,

    Den Begriff Kleingewerbe gibt es so ja nicht im Rechtsverkehr. Wenn du gewisse Umsatzgrenzen nicht überschreitest kanns du einmal die Mehrwertsteuerausnahme in Anspruch nehmen (Du musst/darfst keine MwSt ausweisen - aber bist auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, musst also wie ein normaler Privatmensch die MwSt immer bezahlen und bekommst auch nichts zurück.) Zudem kannst du statt einer Ordentlichen Bilanz am Jahresende einfach eine Einnahme-Ausgabe Überschussrechnung zur Steuerermittlung aufstellen. (ich bweiß gerade gar nicht ob die Grenzen identisch sind)

    Wenn man beide ausnahmeregelungen in Anspruch nimmt ist es das was man im Volksmund als "Kleingewerbe" bezeichnet.

    Der erste Schritt ist tatsächlich der Gang zum Gewerbeamt. Dort meldest du dann ganz normal das Gewerbe an. Nach der Anmeldung bekommst du dann den Fragebogen des FA (falls nicht direkt von Gewerbeamt mitgegeben) wo du dann erst entscheiden musst ob du die Mehrwertsteuerausnahme in Anspruch nimmst oder nicht.
    (Wenn du dich dagegen entscheidest musst du auf jeden Fall vollständige Bilanzen beim FA vorlegen...) Ausserdem musst du dann auch noch eine "Einnahmeschätzung" Eintragen, der Rest ist reiner Verwaltungskram wie Personendaten.

    NAchdem du dann diesen Bogen ausgefüllt hast wird sich dann die für dich zuständige Kammer (IHK / HK melden), hier kannst du sofern wiederrum gewisse Umsatzgrenzen unterschritten werden von den Abgaben freigestellt werden. Mitglied in einer der Kammern musst du aber auf jeden Fall sein, das geht aber automatisch. (Kammerpflicht!)

    Ob du die vereinfachte Einnahme-Überschuss rechnung bei der Steuerklärung einreichst kannst du bei der Erklärung selbst entscheiden. Du machst es einfach...
    Ist eine einfache Tabelle ;-) Mit dem anderen Kram zusammen kannst du damit deine JAhressteuererklärung innerhalb eines Sonntag nachmittags machen.

    Bei dem Fragebogen de FA kannst du antürlich etwas falsch machen... Aber nur wenn du wirklich die Hinweise auf der mitgeschickten "Anleitung" ignorierst...
    Falls du mit "Fehlern" nicht tatsächliche Fehleintragungen sondern ehrliche Angaben die sich auf andere Dinge auswirken meinst, so gibt es das da nicht. Ausser du machst anderer Stelle bewusst Falschangaben und hier dann die richtigen!

    Wo du aufpassen musst ist aber die eigendliche Gewerbeanmeldung. Hier musst du ja einen Firmenzweck/Tätigkeit angeben. Wenn du hier eine Tätigkeit angibst die der "Meisterpflicht" unterliegt wird die Handwerkskammer auf jeden Fall einen Qualifikationsnachweis von dir Fordern. Das kann der Meisterbrief sein, oder eine Gleichgestellte Qualifikation (Studium, Techniker, Nach Antrag genehmigung über Altgesellenregelung). HAst du diese Quali nicht selbst, so musst du eine Verantwortliche Person (Angestellter) mit dieser Quali nachweisen.
    Bei Kleingewerbe wohl mit Angestellten nicht machbar...

    Daher musst du dir gut überlegen ob evtl. eine der Tätigkeiten der Meisterpflicht unterliegt und wenn, ob du die Quali hast. Hast du die dann nicht wird der LAden amtlich dichtgemacht.

    Gruß
    Carsten
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  3. #3
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    Danke für die ausführliche Erklärung.

    Ich habe diverse Anfragen für die Gestaltung von Flyern und evtl kommt auch mal ne Homepage dazu. Also nichts wozu man eine besondere Qualifikation benötigt.

    Als Firmenzweck/Tätigkeit würde ich Computer- und Internetdienstleistungen angeben.

    Die vereinfachte Einnahme Überschusstabelle wird dann wohl eine Tabelle mit einer Spalte mit Einnahmen (mit Rechnungsnummern) und eine zweite mit Ausgaben (z.B. Druckkosten wenn ich extern drucken lasse) sein. Ist das so korrekt. Oder gibt es dazu sogar einen Vordruck?

    Dann bin ich am Donnerstag abend auf der Gemeinde und meld mal ein Gewerbe an und warte auf den Fragebogen.

    Wenn zum ausfüllen noch Fragen sein sollten werde ich mich nochmal melden.

    Muss ich meinem Chef davon etwas erzählen oder geht diesen das ganze gar nichts an? Immerhin bin ich ja noch Angestellt und werde das auch bleiben bis sich das ganze evtl. mal rechnet und ich davon Leben kann. (Dann auf jeden Fall ohne Kleinunternehmung. Aber bis das so weit ist wird noch lange dauern)

    AngelOfFire
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  4. #4
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    Hi,

    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Danke für die ausführliche Erklärung.

    Ich habe diverse Anfragen für die Gestaltung von Flyern und evtl kommt auch mal ne Homepage dazu. Also nichts wozu man eine besondere Qualifikation benötigt.

    Als Firmenzweck/Tätigkeit würde ich Computer- und Internetdienstleistungen angeben.
    Ja, das dürfte frei in der Ausübung sein ;-)
    Wenn es sich rein auf das Erstellen (Design) bezieht, dann könnte man ggf. die Tätigkeit "Freiberuflich" ausüben. (Keine Gewerbeanmeldung, nur Versteuerung mit der Normalen Einkomenssteuererklärung)

    Allerdings sehe ich da bei geringen Umsätzen keinen Vorteil, eher einen Nachteil weil die Steuererklärung -auch wenn es formal nur die Einkommenssteuer ist- evtl. Aufwendiger wird und damit der Tätigkeit auch gewisse Grenzen gesetzt sind.

    Wenn man richtige nennenswerte Umsätze macht könnte ein paar Vorteile bekommen...
    Aber als Nebentätigkeit... MAl ganz davon abgesehen das ein Gewerbeschein sehr nützlichs ein kann...

    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Die vereinfachte Einnahme Überschusstabelle wird dann wohl eine Tabelle mit einer Spalte mit Einnahmen (mit Rechnungsnummern) und eine zweite mit Ausgaben (z.B. Druckkosten wenn ich extern drucken lasse) sein. Ist das so korrekt. Oder gibt es dazu sogar einen Vordruck?
    Vordrucke gibt es sicher, aber so aufwendig brauchst du es gar nicht machen...
    Einfach Summarisch die Summen einsetzen...
    Wobei ich immer die Ausgaben zumindest nach Art trenne, macht es für mich übersichtlicher! Hier mal die Tabelle von mir für 09 (Natürlich G-xT ;-) im Anhang)
    Das war abe rnoch eine GbR, spielt für die Steuer aber keine Rolle, ausser das es etwas aufwendiger ist (Du musst immer Anteile und Aufteilungen zusätzlich angeben, schreibarbeit)
    HAben die immer Problemlos akzeptiert.

    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Muss ich meinem Chef davon etwas erzählen oder geht diesen das ganze gar nichts an? Immerhin bin ich ja noch Angestellt und werde das auch bleiben bis sich das ganze evtl. mal rechnet und ich davon Leben kann. (Dann auf jeden Fall ohne Kleinunternehmung. Aber bis das so weit ist wird noch lange dauern)
    Das kommt ganz darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht!!!

    Steht da nichts über Nebentätigkeiten brauchst du gar nichts darüber in der Firma erwähnen, vorrausgesetzt deine Nebentätigkeit mindert nicht deine Arbeitsleistung (weil du z.B. nachts Web Seiten erstellst und morgends dann immer fast im Betrieb einpennst) und du machst deinem Betrieb keine Konkurenz, nicht mal in ganz konstruierter Hinsicht.

    Bist du aber in einer Sparte tätig wo sich das Betätigungsfeld mit dem deines AG überschneidet, dann IST die Tätigkeit immer genehmigungspflichtig und der AG kann dir da auch die GEnehmigung verweigern!!! Zuwiederhandlung kann das Angestelltenverhältniss dann ganz schnell beenden - Mit einer Sperrzeit vom A-Amt da Selbstverschuldet!

    Oft steht aber in den Arbeitsverträgen, zumindest von Angestellten, das Nebentätigkeiten Grundsätzlich genehmigt werden müssen. Dann MUSST du denn Chef fragen, sonst kann der Job schnell weg sein, zumindest eine Abmahnung ist auf jeden Fall drin wenn der Chef sich daran wirklich stört.

    Aber ohne triftigen Grund darf der Chef dir die Genehmigung keinesfalls verweigern!
    Ein trifftiger Grund muss dann auch begründet werden...
    Wenn du dann als Mitbewerber auftritt ist ein Grund der regelmäßig auch durch alle Instanzen anerkannt wird. Selbiges gilt für die Beschäftigung bei einem Konkurenzunternehmen (Ok, fällt hier flach). Oder wenn du eine Tätigkeit ausübst wo Ruhezeiten VORGESCHRIEBEN sind und das Verhältniss Arbeitszeit - Freizeit VERMUTEN lässt das du nicht mehr genug zeit hättest die Nebentätigkeit auszuüben und trotzdem noch genug Entspannung zu finden.

    Gruß
    Carsten
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  5. #5
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    Die Grenze bei der freiberuflichen Tätigkeit könnten ganz schnell überschritten werden und dann ist wohl Ärger angesagt. Also lieber mit Gewerbeanmeldung. (Die ostet übrigends nur 10,23 € bei uns).

    Für was kann der Gewerbeschein denn nützlich sein? Mir fällt da nur Einkaufen im Großhandel ein.

    Die Tabelle ist a recht einfach. Bei mir wird dann wohl nur Sachen drinstehen die ich zugekauft habe (Das Drucken der Flyer) und die Ausgaben die ich habe (bischen Handykosten und evtl. wenn ich Sachen verschicke).

    Zum Thema Arbeitsvertrag: Das ist so ne Sache. Laut Gesetz sollte ich einen haben. Habe ich aber nicht. Ich fand das aber nicht so schlimm. Gerade wenn man in einer Firma nach der Ausbildung übernommen wird kann man im schlimmsten Fall immer das Beste für sich dabei rausholen. Aber das ist eine andre Sache.

    Also kein Arbeitsvertrag - keine Klauseln die es mir verbieten.

    Dann gets Donnerstag auf die Gemeindeverwaltung und dann kanns losgehen.

    Danke schonmal für die ausführlichen Antworten. Wenn ich noch fragen haben sollte melde ich mich.

    AngelOfFire
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Die Grenze bei der freiberuflichen Tätigkeit könnten ganz schnell überschritten werden und dann ist wohl Ärger angesagt. Also lieber mit Gewerbeanmeldung. (Die ostet übrigends nur 10,23 € bei uns).
    ...
    Für was kann der Gewerbeschein denn nützlich sein? Mir fällt da nur Einkaufen im Großhandel ein.
    ...
    AngelOfFire
    Für die "Freiberufliche" Tätigkeit gibt es keine Erwerbsgrenze. Das was du meinst ist Grenze die Anmeldefreie selbstständige Tätigkeit die jeder Privatmann theoretisch machen darf...
    Die Richtige Bezeichnung in der "Amtssprache" habe ichnicht mehr im Kopf.
    Ich weiß gerade auch nur das die zu DM Zeiten wohl mal um 400 DM / Jahr lag...

    Das ist natürlich für eine Dauerhaft Tätigkeit völlig ungeeignet. Das wäre nur etwas wenn du z.B. als Schüler gerade Sommerferien hättest und jemand fragt dich ob du in einmaliger Aktion eine Website für Ihn aufsetzen würdest...

    Die Freiberufliche Tätigkeit ist etwas anderes. Es handelt sich um eine spezielle Art von Selbstständiger Tätigkeit. Die Grenzen zur gewerblichen Tätigkeit sind fließend. Die Freiberufe sind wohl historisch so eingeordnet...
    Berufe die als "freie" Berufe ausgeübt werden können sind Berufe die in erster Linie eine gewisse Geistige Tätigkeit verlangen und nichts herstellen.

    Niedergelassene Anwälte und Ärzte üben Ihren Job meist "Freiberuflich" aus. Künstler genauso. Auch Designer und Entwickler können je nach genauer Tätigkeit Freiberuflich sein.

    Zum Gewerbeschein:
    Großhandel ist eine Möglichkeit...
    Wobei ich weniger an die PReise denke als daran das viele Händler für speziellere Dinge gar nicht erst an Privat liefern. Wenn man natürlich nichts spezielles braucht bringt das natürlich nichts... Aber es fängt ja schon mit "guten"Reinigungsmitteln an. Wenn man z.b. bestimmte Lösungsmittel kaufen will, dann darf ein gewerblicher z.B. als "Feuergefährlich" eingestufte Chemikalien nur noch an Privatleute abgeben wenn die Übergabe direkt persöhnlich geschieht. Versand dieser Chemiekalien an Privat ist verboten. An GEwerbliche kann man wieder versenden.

    Eine andere Möglichkeit ist auch die Möglichkeit das man als als gewerblicher im Handel mit anderen gewrblichen erst die volle Vertragsfreiheit hat. Aus eigener Erfahrung weiß ich, das wenn man Interesse an ausgesonderten Altgeräten oder auch nur an älteren Fahrzeugen von gewerblichen Anbietern hat, dann bekommt man die oft als Privatmann gar nicht mehr da selbst wenn die Dinge verschenkt werden der Erwerber vollen Anspruch auf Gewährleistung hat -auch wenn den Schriftlich ausschließt-. Der Autoverkäufer der den alten G III für 500 Euro abgeben würde geht darauf natürlich nur noch ein wenn er den Käufer gut kennt und darauf vertrauen kann das der nicht mit solchen Forderungen kommt.
    Auch Unternehmen geben z.B. alte Messgeräte lieber auf den Schrott als die so abzugeben.
    Mit dem GEwerbeschein kannst du auf die Gewährleistung verzichten und bekommst das wieder.

    Aber auch das ist natürlich nur relevant wenn man mit soetwas überhaupt zu tun hast.

    Gruß
    Carsten
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  7. #7
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    Eine kleine Frage habe ich noch bevor ich morgen das Gewerbe anmelde.

    Ich muss ja keinen Namen angeben.

    Kann ich diesen später einfach verwenden oder muss der dann "nachgetragen" werden. Oder juckt das keinen ob ich mir nen Namen ausdenk und mir die passende Domain dazu reserviere?

    AngelOfFire
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Eine kleine Frage habe ich noch bevor ich morgen das Gewerbe anmelde.

    Ich muss ja keinen Namen angeben.

    Kann ich diesen später einfach verwenden oder muss der dann "nachgetragen" werden. Oder juckt das keinen ob ich mir nen Namen ausdenk und mir die passende Domain dazu reserviere?

    AngelOfFire
    Du muss keinen Namen angeben???
    DAS wäre mir neu!

    Natürlich musst du bei der Gewerbeanmeldung einen Namen angeben unter dem du dann das GEwerbe ausüben willst. Das kann einfach so etwas wie: "Vorname Nachname Design" sein. Aber auch etwas wie "AngelofFires SuperDuper alleskönendes Designstudio mit Fluxkompensator" Aber dieser Name ist dann der Name unter dem deine Fa. Auftritt.

    Du kannst ja auch nicht einfach dir einen neuen Vornamen aussuchen und damit dann versuchen ein Konto zu eröffnen. Das gibt ja auch Ärger.

    Was natürlich geht ist eine abweichende Domainadresse zu verwenden. Die Domainadresse kannst du dir ja völlig Frei aussuchen. Es muss nur im INHALT der Seite dann dein "Richtiger" Firmenname klar angegeben sein.

    Also "Vorher" Überlegen. Z.B. mal schauen welche Webadressen noch frei sind und dazu passenden NAmen aussuchen. Natürlich kannst du die Domain auch jetzt schon reservieren lassen. Allerdings besteht natrlich die GEfahr das du dann ausgerechnet diesen Namen vom Amt NICHT eingetragen bekommst (z.B. weil jemand anderes den schon hat)
    Also -wenn du viel wert auf eine gute Domain legst-:
    Heute Überlegen welche Namen in Frage kommen würden und Domain Checken. Dann deine zwei Favoriten aussuchen und damit morgen aufs Amt gehen und einen Namen Eintragen lassen. Direkt nach Hause und Domain sichern...


    Gruß
    Carsten
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  9. #9
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    Domain abe ich bereits geguckt die ist noch frei.

    Ok, also dann bin ich für mrgen gerüstet.

    Danke

    AngeOfFire
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  10. #10
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Du muss keinen Namen angeben???
    DAS wäre mir neu!

    Natürlich musst du bei der Gewerbeanmeldung einen Namen angeben unter dem du dann das GEwerbe ausüben willst. Das kann einfach so etwas wie: "Vorname Nachname Design" sein. Aber auch etwas wie "AngelofFires SuperDuper alleskönendes Designstudio mit Fluxkompensator" Aber dieser Name ist dann der Name unter dem deine Fa. Auftritt.
    Hallo, alsoo Gewerbe ist anemeldet (ganze 5 Minuten und 10,23 € hats mcih gekostet).

    Informiert habe ich mich auch zum Thema Firmanname.

    Es wird bei der Gewerbeanmeldung kein Firmenname eingetragen. Außer es is, eine in einem Register z.B.: Handelsregister, eingetragene Firma, dann wird der Firmenname mit eingetragen.

    Das bedeutet aberauch das der von mir ausgesuchte Name nicht geschützt ist.

    Wenn irgendeiner auf die Idee kommen sollte ein GmbH oder sonst was mit genau dem Namen zu gründen habe ich evtl. ein Problem weil der Name dann von dieser Firma geschützt ist, nicht aber von mir.

    Einen Vorteil hat es aber auch in einem solchen Fall. Die .de und die .com domain habe ich registriert. Würde bedeuten gegen einen gewissen Betrag X (festgelegt durch mich) kann ich die Domain dann verkaufen.

    Soweit zum Gewerbeanmelden.

    AngelOfFire
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