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Thema: Kleinstgewerbe

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von paffenholz Beitrag anzeigen
    Hallo,

    bezüglich der Mehrwert- / Umsatzsteuer.

    Für mich als Gewerbetreibender, der Vorsteuer abziehen kann, ist natürlich der Nettobetrag in der Rechnung wichtig. Dadurch sind Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer ausweisen können, für mich in der Regel uninteressant, weil zu teuer! Gerade mit dem Bereich Design / Druck-Flyer / Homepage werden aber mehr gewerbliche angesprochen, für die die Umsatzsteuer schon interessant ist.

    Und bei den Nebenkosten auch daraan denken, das die Berufsgenossenschaft auch Ihren Obulus haben will (Zwangsmitgliedschaft).

    Beste Grüße

    Klaus
    Hallo Klaus,

    da hast du etwas falsch verstanden.
    Der "kleingewerbetreibende" weist keine MwSt aus weil er keine Aufschlägt. Seine Rechnung ist also IMMER Netto. Es ist natürlich immer eine Frage ob er dir dieselben Preise machen kann wie derjeniege der am Vorsteuerabzugssystem teilnimmt, da er ja auf gut deutsch ausgedrückt im Einkauf 19% mehr bezahlt.
    Es kommt also SEHR auf das Tätigkeitsfeld des Unternehmens an ob man so Wettbewerbsfähig sein kann. Unternehmen die Ihr Geld damit verdienen das sie Waren umsetzen die sie auf dem Gerwerblcihen MArkt einkaufen um sie dann mit Aufschlag wieder zu verkaufen würde es freilich schwer haben, sie müssten gleich eine deutlich geringere Marge aufschlagen um Wettbewerbsfähig zu sein - das kann schnell "zu wenig" sein, also für diese Unternehmen macht das keinen Sinn.

    Wenn aber der Wareneinkauf nur einen ganz geringen Teil - oder aber gar keinen Teil - der unternehmerischen Tätigkeit ausmacht, dann speilt das keine Rolle.

    Als Beispiel: Du holst dir zwei Angebote zur Erstellung von Webseiten ein.
    Beide möglichen Auftragnehmer verlangen einen Stundensatz von 60 Euro und würden 6 Studen benötigen. (Vorlagen sind ja oft vorhanden)

    Unternehmer A, der "normale" Gewerbetreibende wird dir auf seiner REchnung schreiben:
    6x 1Std. a 60 Euro. Gesamt (netto) 360 Euro, zzgl. 19% MwSt = 428,40 Euro
    Die MwSt von 68,40 Euro kannst du dir dann vom FA wiederholen.

    Unternehmer A, der "Kleingewerbler" wird dir auf seine REchnung Schreiben:
    6x 1Std. a 60 Euro. Gesamt 360 Euro

    Für den GEwerbetreibenden ist es also völlig Egal ob er den Kleingewerbler oder den "Vollgewerbetreibenden" Beauftragt. Für einen Privatmann ist der Kleingewerbler bei selben Stundensatz sogar deutlich billiger!

    Wie gesagt, sobald ein erheblicher Wareneinkauf von anderer Stelle als Privat/Flohmarkt dazukommt wird es für den Kleingewerbler natürlich schwierig die Preise zu halten.

    Im Fall wie beim TO, z.B. die Erstellung von Flyern könnte man das Problem so lösen, das der Auftragnehmer de, Auftraggeber sowohl die Erstellung (Design) des Flyers in Rechnung stellt wie auch den Aufwand beim Beauftragen der Druckerei (Auftragsvergabe, Kontrolle der Ergebnisse, Ansprechpartner sein).
    Der reine Anteil Druckkosten wird aber von der Druckerrei direkt dem Kunden in Rechnung gestellt. Legal und Ausnutzung des jeweils günstigsten Weges.

    Die BG stellt bei einem kleingerwerblichen Einzelunternehmen ohne Angestellte in diesem Bereich kein Problem dar. Die will nichts von einem Wissen.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
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  2. #2
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hallo Klaus,

    da hast du etwas falsch verstanden.
    Der "kleingewerbetreibende" weist keine MwSt aus weil er keine Aufschlägt. Seine Rechnung ist also IMMER Netto. Es ist natürlich immer eine Frage ob er dir dieselben Preise machen kann wie derjeniege der am Vorsteuerabzugssystem teilnimmt, da er ja auf gut deutsch ausgedrückt im Einkauf 19% mehr bezahlt.
    Es kommt also SEHR auf das Tätigkeitsfeld des Unternehmens an ob man so Wettbewerbsfähig sein kann. Unternehmen die Ihr Geld damit verdienen das sie Waren umsetzen die sie auf dem Gerwerblcihen MArkt einkaufen um sie dann mit Aufschlag wieder zu verkaufen würde es freilich schwer haben, sie müssten gleich eine deutlich geringere Marge aufschlagen um Wettbewerbsfähig zu sein - das kann schnell "zu wenig" sein, also für diese Unternehmen macht das keinen Sinn.
    Wenn aber der Wareneinkauf nur einen ganz geringen Teil - oder aber gar keinen Teil - der unternehmerischen Tätigkeit ausmacht, dann speilt das keine Rolle.
    Genau das Problem meinte ich - Sobald Ware ins Spiel kommt wirds für mich in der Regel zu teuer. Reine Dienstleistungen ist klar, das hier netto mit netto verglichen werden kann.


    Die BG stellt bei einem kleingerwerblichen Einzelunternehmen ohne Angestellte in diesem Bereich kein Problem dar. Die will nichts von einem Wissen.
    Bei der BG kommt es auf den Bereich an. Im Einzelhandel wird jeder Kleinunternehmer aufgrund der Satzung der BG Zwangsmitglied und Beitragszahler.


    Beste Grüße

    Klaus
    ----------------------------------------------------
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