Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Amateurfunker hier im Forum:
Mir sagt jemand; das wenn Katastrophenalarm ausgelöst worden ist, ich ein AFU Gerät nutzen dürfte ( auch wenn keine Lizenz ).
Noch mehr sagt er, dass es sogar meine Pflicht wäre wenn ich von einer „ Notlage“ erfahre, sogar auf das 2 m Band der Polizei oder Feuerwehr schalten dürfe, und die Nachricht von der Notlage übermitteln!
Ich kann das nicht glauben, und habe von daher mal ne Kiste Bier dagegen gewettet!!!
Wer kann mir nun sagen ob es stimmt oder nicht? Oder stimmt es nur bedingt?
Wenn es doch stimmt, wo steht es ?
Danke für eure Hilfe.