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Thema: Neuer Feuerwehrführerschein

  1. #1
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    Neuer Feuerwehrführerschein

    Ab Herbst sollen ehrenamtliche Kräfte Einsatzfahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren dürfen

    http://www.retter.tv/de/beitrag.html...&ereignis=7618

    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
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    ... ja das hört sich doch mal gut an. Hat man Informationen wie das dann gehandhabt wird? Werden dann Ehrenamtliche automatisch fahren dürfen oder bekommen sie ein Schreiben oder neuen Führerschein ausgestellt? Wer weiß da was

  3. #3
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    Zitat Zitat von Scarlet Beitrag anzeigen
    ... ja das hört sich doch mal gut an. Hat man Informationen wie das dann gehandhabt wird? Werden dann Ehrenamtliche automatisch fahren dürfen oder bekommen sie ein Schreiben oder neuen Führerschein ausgestellt? Wer weiß da was
    für mich stellt sich die frage, wann die EU gegen diese Deutshe Regelung einschreiten wird ;)

    Automatisch wirst du nicht fahren dürfen soviel steht fest.

  4. #4
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    Also bei uns ist das so (RLP) , dass die Personen den B-Schein mindestens 2 Jahre haben müssen und im Moment wird auf Landesebene geklärt, wer denn entsprechende Einweisungen und Fahrberechtigungen erteilen/ausstellen darf. Auf jeden Fall muss derjenige den C-Schein schon ein paar Jahre besitzen, wie lange müsste ich mal auf dem Schreiben in unserem GH schauen, welches da vor kurzem reingeflattert ist.

    Grüße,

    Heros
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  5. #5
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    Soviel ich rauslese ist es dann ab Herbst umgesetzt, dass B-Schein Besitzer die ein Ehrenamt ausüben dann mit einer Einweisung aufs Fahrzeug bis 7,5 to fahren dürfen und nicht einen C1 bzw. C Schein machen müssen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Scarlet Beitrag anzeigen
    Soviel ich rauslese ist es dann ab Herbst umgesetzt, dass B-Schein Besitzer die ein Ehrenamt ausüben dann mit einer Einweisung aufs Fahrzeug bis 7,5 to fahren dürfen und nicht einen C1 bzw. C Schein machen müssen.
    Falls das auf meinen Beitrag bezogen ist:

    Der Ausbilder/Prüfer/Einweiser/Abnehmer muss den C-Schein schon einige Jahre besitzen.
    Wie lange schaue ich später mal nach, kann ich dann gerne hier posten.

    Grüße,

    Heros
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  7. #7
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    Also da sind wir Bayern scheinbar wieder weiter.
    Bei uns gibt es die schon, wenn auch in leicht kasstrierter Version.

    http://www.feuerwehr-rosstal.de/bericht.php?id=237

    Gruß
    Tom
    Geändert von DO9TNT (27.05.2011 um 13:10 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
    Also bei uns ist das so (RLP) , dass die Personen den B-Schein mindestens 2 Jahre haben müssen und im Moment wird auf Landesebene geklärt, wer denn entsprechende Einweisungen und Fahrberechtigungen erteilen/ausstellen darf.
    Da wird nix geklärt, das steht schon fest: http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/FFeue...erwFBerV_RP_P1

    Im Übrigen bin ich gerade ein bisschen über den ein oder anderen Beitrag hier verwundert. Dieses verfluchte Thema ist schon seit Jahren in der Welt, bei der ein oder anderen Frage bzw. Anmerkung hier frage ich mich, von welchem Planeten der Schreiber kommt...


    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    Ab Herbst sollen ehrenamtliche Kräfte Einsatzfahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren dürfen
    ... wenn die Kommune bzw. der Einheitsführer das zulässt.
    Ich kenne zumindest einen der letzteren, der wird so einen Wisch im Leben nicht unterzeichnen.

  9. #9
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    Da sieht man mal wieder wie aktuell unsere Infoschreiben sind....
    Danke für die Korrektur, überhose.

    Wer hat aber ernsthaft bei einer Einsatzfahrt sein Fahrerlaubniszettelirgendwas dabei?
    Wer hat überhaupt den normalen Führerschein dabei?

    §2 Fahrberechtigung

    (3)"Der Nachweis der Fahrberechtigung ist zusätzlich zum Führerschein von den Berechtigten während der Fahrt mitzuführen und den zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen."
    Sent from my PC using the Keyboard.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
    Wer hat überhaupt den normalen Führerschein dabei?
    Braucht man nicht, hast doch bei der Einsatzfahrt Sonderrechte.
    Und wenn mich die Pol aufm Rückweg anhält, zahl ich eben 10 €.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Scarlet Beitrag anzeigen
    ... ja das hört sich doch mal gut an.
    Was hört sich denn da gut an?
    Ich finde das eher katastrophal.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Da wird nix geklärt, das steht schon fest: http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/FFeue...erwFBerV_RP_P1

    Im Übrigen bin ich gerade ein bisschen über den ein oder anderen Beitrag hier verwundert. Dieses verfluchte Thema ist schon seit Jahren in der Welt, bei der ein oder anderen Frage bzw. Anmerkung hier frage ich mich, von welchem Planeten der Schreiber kommt...


    ... wenn die Kommune bzw. der Einheitsführer das zulässt.
    Ich kenne zumindest einen der letzteren, der wird so einen Wisch im Leben nicht unterzeichnen.

    @Überhose,entweder habe ich was mit den Augen oder du hast dich geirrt.

    In der heutigen neuen Bestimmung geht es um Fahrzeuge bis 7,5 To.
    Das was du angeführt hast regelt Fahrzeuge von 3,5 - 4,75 to.

    § 1
    Geltungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt für die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 4,75 t an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nach § 2 Abs. 10 Satz 6 und 8 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) .

    e.
    Geändert von Ebi (27.05.2011 um 16:03 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Was hört sich denn da gut an?
    Ich finde das eher katastrophal.
    Hi Alex,

    warum findest Du es katastrophal ?

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  14. #14
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    Hallo,

    ich kann nur etwas über den Bereich Bayern sagen.

    http://www.lfv-bayern.de/cms/downloa...09_aktuell.pdf

    Ob das auch so sein wird kann ich jedoch auch nicht genau sagen. Immerhin ist diese Presentation von 2009. Könnte aber so oder so ähnlich aussehen. ( Siehe Abschnitt 2) 1. Abschnitt betrifft bis 4,75to 2ter Abschnitt bis 7,5 to.

    Gruß

  15. #15
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    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    @Überhose,entweder habe ich was mit den Augen oder du hast dich geirrt.
    Deine Augen sinds ;-)
    Ich habe mich auf die zitierte Aussage bezogen, die sich m.M. auf die bisherige Regelung bezieht.

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