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Thema: Neuer Feuerwehrführerschein

  1. #16
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    andererseits ist das auch nicht unbedingt der richtige weg

    wenn ich unsere wache anschaue, da wäre von dieser Regelung kein Vorteil zu erzielen, da alle Fahrzeuge deutlich über den 7,5to Grenze liegen

  2. #17
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Braucht man nicht, hast doch bei der Einsatzfahrt Sonderrechte.
    Und wenn mich die Pol aufm Rückweg anhält, zahl ich eben 10 €.
    Ich hoffe, dass war ironisch gemeint... ;-)

  3. #18
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Hi Alex,

    warum findest Du es katastrophal ?

    Gruss Flo
    Weil ein LKW nunmal kein PKW ist und sich ein LKW anders fahren läßt.
    Und nun sollen die wieder einfach 7,5t fahren und dann noch unter SoRe?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #19
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, dass war ironisch gemeint... ;-)
    Das erste oder zweite? ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #20
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    @ Alex22

    Die sollen es ja nicht "einfach so" sonder schon mit entsprechender Einweisung und Abnahme...
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  6. #21
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Weil ein LKW nunmal kein PKW ist und sich ein LKW anders fahren läßt. Und nun sollen die wieder einfach 7,5t fahren und dann noch unter SoRe?
    Das bereitet mir auch Kopfschmerzen. Wenn ich schon sehe, dass manche Kameraden nicht normal Auto fahren können und dann irgendwann demnächst mit Feuerwehrfahrzeugen der 7,5 to. Klasse fahren dürfen... Oh je!

    Ich denke, dass diese Regelung nicht unbedingt der richtige Weg ist. Zum Glück ist unser Fahrzeug schwerer als 7,5 to. und somit Führerscheinklasse C "pflichtig".

  7. #22
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    Ihr müsst es aber auch so sehen, dass letztendlich der Wehrführer/leiter die Leute dafür bestimmt oder bestimmen sollte. Er weiß ja wer dazu in der Lage ist...
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  8. #23
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    Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
    Ihr müsst es aber auch so sehen, dass letztendlich der Wehrführer/leiter die Leute dafür bestimmt oder bestimmen sollte. Er weiß ja wer dazu in der Lage ist...
    So?
    Woher weiß der das derjenige in der Lage ist?
    Schau mal was ein Amtlich anerkannter Prüfer für eine Ausbildung hat, damit er entscheiden kann/darf das jemand fähig ist ein KFZ zu führen und nun soll ein normaler Feuerwehrmann der ein Gruppenführer und Leiter Feuerwehr Lehrgang an einer Feuerwehrschule besucht hat das Gleiche entscheiden?
    Sorry, aber jetzt mach dich nicht lächerlich.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #24
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Schau mal was ein Amtlich anerkannter Prüfer für eine Ausbildung hat, damit er entscheiden kann/darf das jemand fähig ist ein KFZ zu führen und nun soll ein normaler Feuerwehrmann der ein Gruppenführer und Leiter Feuerwehr Lehrgang an einer Feuerwehrschule besucht hat das Gleiche entscheiden?
    Vor allem konnte mir bis heute niemand wirklich stichhaltig darlegen, wie die Verantwortlichkeit des Wehrführers aussieht, wenn ein Inhaber einer von ihm ausgestellten Fahrerlaubnis einen Unfall verschuldet.

    Klar, es käme niemand auf die Idee, bei einem normalen Führerscheininhaber Prüfer und Fahrlehrer mit ins Boot zu nehmen wenn er Mist baut, aber angesichts dieser zusammengestrickten Feuerwehrverbandsheulabhilfe interessiert mich diese Problematik dann doch.

  10. #25
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Hi Alex,

    warum findest Du es katastrophal ?

    Gruss Flo
    Wir sollten unbürokratisch eine vereinfachte (und für den Aufgabenträger kostengünstige) Ausbildung für Atemschutzgeräteträger (inkl. abgespeckter G26), Motorkettensägenführer, Drehleiter-Maschinisten etc. finden.

  11. #26
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Weil ein LKW nunmal kein PKW ist und sich ein LKW anders fahren läßt.
    Und nun sollen die wieder einfach 7,5t fahren und dann noch unter SoRe?
    Nun, vor der Führerscheinreform ging das doch auch. Ich darf mit meinem 3er-Führerschein auch LKW bis 7,5 to ggf. mit SoRe bewegen - und kein Hahn kräht danach. In der Führerscheinausbildung hatte ich übrigens keine besondere LKW-Ausbildung...

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das erste oder zweite? ;-)
    Das mit dem Führerschein bei Einsatzfahrten...
    § 4 FeV: Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

    (2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Abs. 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
    Sonderrechte hin oder her...

  12. #27
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    § 74 (5) FeV

  13. #28
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nun, vor der Führerscheinreform ging das doch auch. Ich darf mit meinem 3er-Führerschein auch LKW bis 7,5 to ggf. mit SoRe bewegen
    Vor der Führerscheinreform: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah..._Diepholz_2525

    Nachher: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfah...ignitz_1048-02

    Wer beides o.ä. mal fahren dürfte, dem dürfte der ein oder andere Unterschied aufgefallen sein...

    (Und vor der Reform durfte der MB409 für den Klasse-3-Mensch nicht nur ein Feuerwehrfahrzeug, sondern auch ein Gemüselaster, Möbelwagen oder Bumsmobil sein, wieso jetzt nicht mehr? Wenn schon, dann gleiches Recht für alle!)

  14. #29
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nun, vor der Führerscheinreform ging das doch auch. Ich darf mit meinem 3er-Führerschein auch LKW bis 7,5 to ggf. mit SoRe bewegen - und kein Hahn kräht danach. In der Führerscheinausbildung hatte ich übrigens keine besondere LKW-Ausbildung...
    Ja, das zeigt nur das ein Fehler ausgebessert wurde.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Sonderrechte hin oder her...
    Ja, die wenigsten wissen aber, das der Satz mit dem Vorschriftenbefreiung nicht nur in der StVO, sondern auch in der StVZO und in der FeV zu finden sind. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #30
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    Es wäre auch irgendwie hochgradig albern, wenn man zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unbedingt eine Sonderregelung für die Erteilung der Fahrerlaubnis braucht, für das Führen eines Kraftfahrzeuges im Einsatzfall dann aber die Tatsache, dass man die zugehörige Urkunde nicht mitführt, Ausschlusskriterium sein soll ...

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