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Thema: Baurecht und Feuerwehrstandorte

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  1. #1
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    Baurecht und Feuerwehrstandorte

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage an die "Gesetzes"-Spezialisten unter euch. Bei uns in der Gemeinde sollen 2 Ortswehren zusammen gelegt werden. Das Projekt war jetzt 5 Jahre lang auf Eis gelegt bzw. tot, auf einmal muss schnell eine Lösung gefunden werden, da "die Zeit gegen uns arbeitet". Das ganze bewegt sich wieder, seitdem bei uns in der Gemeinde ein Kurbad (im Ort B) mit Hotel usw. gebaut werden soll. Gleichzeitig wurde aber der von beiden Seiten akzeptierte Standort (genau zwischen beiden Ortsteilen) verworfen, und die Gemeinde will nun das GH am ersten Standort (mitten im Ort A) bauen. -> Tod unserer Wehr.

    Meine Frage ist nun, gibt es irgendwelche Richtlinien die festlegen, was an Feuerwehr für bestimmte Objekte (Altenheime, Kurbad, Hotel...) binnen X Minuten vorhanden sein muss? Uns kommt es etwas spanisch vor, dass auf einmal alles ganz ganz schnell gehen muss. Wir rücken mit der Ortswehr-B immer gemeinsam zu Zugeinsätzen (Zimmerbrand, Wohnungsbrand usw.) aus. Wenn wir am Standort in Ort A sind, wird das aber definitiv (alleine wegen der Anfahrt an das GH) vorbei sein. Bundesland: Saarland.

  2. #2
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    Leider im Gesetz sehr schwammig...

    (3) Die Gemeinden haben orientiert an der Be-
    darfs- und Entwicklungsplanung eine dem örtlichen
    Bedarf entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
    aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Die
    Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in
    Abhängigkeit von dem Gefährdungspotenzial der
    Gemeinde in der Regel in einer angemessenen
    Eintreffzeit und in angemessener Stärke und mit
    angemessener Ausrüstung zu jeder Zeit und an
    jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs wirksame
    Hilfe leisten kann. Die Gemeinden können eine an-
    gemessene Eintreffzeit, eine angemessene Stärke
    und eine angemessene Ausrüstung nach Satz 2
    auch durch eine interkommunale Zusammenarbeit
    mit den Feuerwehren benachbarter Gemeinden
    erreichen.

    Ich glaube nicht daß man das Gesetz als gute Dikussionsgrundlage benützen kann..
    Gruß
    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
    Albert Einstein

  3. #3
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    Zitat Zitat von DLK23/12 Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht daß man das Gesetz als gute Dikussionsgrundlage benützen kann..
    Gruß
    Genau das ist im Moment unser Problem.

  4. #4
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    Quizfrage:

    Habt Ihre einen Brandschutzbedarfs- und entwicklungsplan gemäß entsprechender Verwaltungsvorschrift?

    Muss nämlich jede saarländische Gemeinde über kurz oder lang erstellen..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    13.08.2009
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    105
    Wieviele Minuten braucht man von Ort A zu Ort B?

  6. #6
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    Von unserem jetzigen Standort sinds 2km, vom neuen ists ca. das doppelte an Fahrtstrecke, und eben die lange Fahrtstrecke für uns, um überhaupt ans GH zu kommen bzw. die ohne KFZ können dann ganz daheim bleiben (wenn sie keiner irgendwo einsammeln kann).

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