Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 19

Thema: Baurecht und Feuerwehrstandorte

  1. #1
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700

    Baurecht und Feuerwehrstandorte

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage an die "Gesetzes"-Spezialisten unter euch. Bei uns in der Gemeinde sollen 2 Ortswehren zusammen gelegt werden. Das Projekt war jetzt 5 Jahre lang auf Eis gelegt bzw. tot, auf einmal muss schnell eine Lösung gefunden werden, da "die Zeit gegen uns arbeitet". Das ganze bewegt sich wieder, seitdem bei uns in der Gemeinde ein Kurbad (im Ort B) mit Hotel usw. gebaut werden soll. Gleichzeitig wurde aber der von beiden Seiten akzeptierte Standort (genau zwischen beiden Ortsteilen) verworfen, und die Gemeinde will nun das GH am ersten Standort (mitten im Ort A) bauen. -> Tod unserer Wehr.

    Meine Frage ist nun, gibt es irgendwelche Richtlinien die festlegen, was an Feuerwehr für bestimmte Objekte (Altenheime, Kurbad, Hotel...) binnen X Minuten vorhanden sein muss? Uns kommt es etwas spanisch vor, dass auf einmal alles ganz ganz schnell gehen muss. Wir rücken mit der Ortswehr-B immer gemeinsam zu Zugeinsätzen (Zimmerbrand, Wohnungsbrand usw.) aus. Wenn wir am Standort in Ort A sind, wird das aber definitiv (alleine wegen der Anfahrt an das GH) vorbei sein. Bundesland: Saarland.

  2. #2
    Registriert seit
    05.12.2003
    Beiträge
    275

    Leider im Gesetz sehr schwammig...

    (3) Die Gemeinden haben orientiert an der Be-
    darfs- und Entwicklungsplanung eine dem örtlichen
    Bedarf entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
    aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Die
    Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in
    Abhängigkeit von dem Gefährdungspotenzial der
    Gemeinde in der Regel in einer angemessenen
    Eintreffzeit und in angemessener Stärke und mit
    angemessener Ausrüstung zu jeder Zeit und an
    jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs wirksame
    Hilfe leisten kann. Die Gemeinden können eine an-
    gemessene Eintreffzeit, eine angemessene Stärke
    und eine angemessene Ausrüstung nach Satz 2
    auch durch eine interkommunale Zusammenarbeit
    mit den Feuerwehren benachbarter Gemeinden
    erreichen.

    Ich glaube nicht daß man das Gesetz als gute Dikussionsgrundlage benützen kann..
    Gruß
    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
    Albert Einstein

  3. #3
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Zitat Zitat von DLK23/12 Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht daß man das Gesetz als gute Dikussionsgrundlage benützen kann..
    Gruß
    Genau das ist im Moment unser Problem.

  4. #4
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Quizfrage:

    Habt Ihre einen Brandschutzbedarfs- und entwicklungsplan gemäß entsprechender Verwaltungsvorschrift?

    Muss nämlich jede saarländische Gemeinde über kurz oder lang erstellen..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    Registriert seit
    13.08.2009
    Beiträge
    105
    Wieviele Minuten braucht man von Ort A zu Ort B?

  6. #6
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Von unserem jetzigen Standort sinds 2km, vom neuen ists ca. das doppelte an Fahrtstrecke, und eben die lange Fahrtstrecke für uns, um überhaupt ans GH zu kommen bzw. die ohne KFZ können dann ganz daheim bleiben (wenn sie keiner irgendwo einsammeln kann).

  7. #7
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    Von unserem jetzigen Standort sinds 2km, vom neuen ists ca. das doppelte an Fahrtstrecke, und eben die lange Fahrtstrecke für uns, um überhaupt ans GH zu kommen bzw. die ohne KFZ können dann ganz daheim bleiben (wenn sie keiner irgendwo einsammeln kann).
    Naja ... 4 km mit einem PKW durchs Dorf, Gemeinde Landstraße ist ja nun wirklich nicht das Problem.
    In größeren Städten hast du auch gerne mal 4 km, aber dann mit Ampeln und allem drum und dran.
    Ich denke, ihr habt mehr Angst nur noch das zweite Fahrzeug zu besetzen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
    Registriert seit
    13.08.2009
    Beiträge
    105
    Und nein, ich frage jetzt nicht nach der Tagesverfügbarkeit der FAs. Wenn diese nun nun vermehrt in Ort A zu finden sind, wäre das ja nicht das schlechteste.

  9. #9
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Und nein, ich frage jetzt nicht nach der Tagesverfügbarkeit der FAs. Wenn diese nun nun vermehrt in Ort A zu finden sind, wäre das ja nicht das schlechteste.
    Spielt doch keine Rolle.
    Hab jetzt mal geschaut bei uns.
    Aus der Mitte einer Ortschaft zur Mitte einer 4km entfernten Ortschaft braucht man 3-4min.
    Solang brauchen wir auch in der Stadt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Wir haben ja nichts gegen das gemeinsame GH - das Projekt unterstützen wir, bitte nicht falsch verstehen. Wir sind jedoch dagegen, dass das gemeinsame GH komplett im Nachbarort steht, auch weil es noch andere Optionen gibt, die nicht berücksichtigt werden (wollen?) sowohl von der andren Wehr und vor allem von der Gemeinde (insb. Bürgermeister als "Chef der Wehr"). Wir wollen uns nur gegen den jetzigen geplanten Standort wehren.

  11. #11
    Registriert seit
    13.08.2009
    Beiträge
    105
    Wenn viele vom Ort B in Ort A arbeiten, hätten diese schon die Anfahrt von Ort B gespart.
    Und da beide FFws schon immer zusammen alarmiert worden sind, können die ja nicht sonderlich groß sein.

  12. #12
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Ort B bleibt so wie er ist, die sind nicht betroffen. Es geht um unsere Ortswehr und die Nachbarwehr (hier ist Ort A gemeint). Mit Wehr A werden wir nie alarmiert, dort sind wir erst im 2ten Alarm mit drin (ausgenommen VU). Bei uns sind alle Ortswehren nicht groß. Es gibt 5 Standorte, im Schnitt um die 2 Fahrzeuge pro Standort, wir haben 1 Fahrzeug. Vllt. klingt es für euch ja sinniger uns und Wehr B zusammen zu legen (weil wir immer zusammen ausrücken) - wird aber auch nicht gemacht. Lieber legt man uns mit Ort A zusammen, mit der Begründung: demographische Entwicklung. Wenn das aber passiert, nimmt sich die Gemeinde jede Möglichkeit, andere Wehren zusammen zu legen. Weil es einfach von der Geographie dann nicht mehr klappt. Uns wurde der Standort in der Mitte zugesichert, auf einmal ist das Geschichte, und wir sollen (wie immer in politischen Angelegenheiten) klein bei geben. Das ganze auf einmal ganz schnell, weil wir ja keine Zeit haben (Projekt war aber 5 Jahre tot...). Arbeit gibts in unserer Gemeinde eigentlich wenig, ein paar kleinere Betriebe, in denen aber nur sehr wenige Feuerwehrangehörige arbeiten.
    Geändert von Superyoshi (14.05.2011 um 12:44 Uhr)

  13. #13
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.650
    Ich habe da erstmal etwas Verständnisschwierigkeiten....

    Also... in Ort B soll ein Kurbad mit Hotel erbaut werden.
    Ort B hat eine eigene Ortswehr. Ihr (Ort C) sollt mit Ort A zusammengelegt werden, obwohl Ihr bisher mit Ort B zusammen alarmiert werdet.

    Faktisch ändert sich also damit die Zusammengehörigkeit von C+B zu C+A, oder es werden (wie bisher) C+B alarmiert, somit also C+A+B.

    Soweit richtig?

    Wo sollte denn das Gerätehaus eigentlich hin?
    Zwischen A und B und Ihr als eigene Wehr C?
    Zusammenlegung C und B in der Mitte zwischen C und B?
    Zusammenlegung C und B in der Mitte zwischen C und A oder B und A?

    Sollen im neuen GH in A beide Ortwehren als "Raumgemeinschaft" untergebracht werden, aber organisatorisch getrennt bleiben?

    Ich kenne das Fw-Gesetz im Saarland nicht, gehe aber davon aus, dass auch dort die Hilfsfrist von 15 Minuten gilt. Diese Frist wird eingehalten, da ja die Wehr B, am Ort des Kurbad, bestehen bleibt.

    Wenn nun das neue Gerätehaus in A stehen soll und Ihr dann 4 km Anfahrt habt, so kommen die Mitglieder aus C nicht mehr auf das erste Fahrzeug in A, sondern auf das das zweite oder dritte (wenn ich davon ausgehe, das Ihr aus C komplett, also mit eurem einen Fzg. umzieht).

    Eine Anfahrt von 4km ist völlig legitim. Oder habt ihr Angst nicht mehr alarmiert zu werden? Im Zweifel könnt Ihr sowieso nichts machen. Der Bürgermeister (bzw. Gemeinderat) stellt die Feuerwehr auf. Wenn sie gesetzeskonform bleiben (z.B. Hilfsfrist) können sie die Standorte frei wählen. Einzige Möglichkeit für Euch:

    Wenn es Euch nicht passt, was Euer Dienstherr für seinen Betrieb beschließt, könnt Ihr kündigen.
    (Sorry, ich bin gerade in Arbeitsverhältnisse abgerutscht...)

    Also für Euch als Freiwillige Feuerwehr:
    Wenn es Euch nicht passt, was Euer Dienstherr für seine Feuerwehr beschließt, könnt Ihr austreten.

    (Huch, die beiden Texte oben ähneln sich aber auch verdammt....)
    Fällt Euch was auf? Auf seiner Arbeitsstelle würde auch keiner den Firmeninhaber verklagen, wenn er die Werkhalle 4km verlegt.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Hallo,
    ja das ganze ist etwas schwierig zu verstehen, gebe ich zu.
    Wir (Ort C) werden aktuell mit Ort B (Kurbad, Hotel...) zu Zug-Einsätzen zusammen alarmiert. Mit Ort A (mit denen sollen wir zusammen gelegt werden) haben wir eigentlich fast nichts zu tun. Wir fahren nach B, und umgekehrt genauso. Nochmal: die Zusammenlegung an sich ist ok, wir verstehen das ganze ja auch. Was uns eben stört:
    Gerätehaus soll mitten in den Ort A. ANGEBLICH sollen wir Eigenständig bleiben, doch bezüglich dieses Themas hat man sich schon auf gemeinsamen Sitzungen verplappert. Also gehen wir davon aus, wenn wir dort oben sind, ist unsere Abteilung Geschichte. Der Standort birgt aus unserer Sicht auch viele Nachteile: es ist zwar Bauland (für Einfamilienhäuser), ABER es sind massive Erdarbeiten notwendig. Außerdem ist das Grundstück dort halb so groß wie der geplante Standort in der Mitte. Für knapp 80 Aktive stehen 20 Parkplätze zur Verfügung, Erweiterungen bzw. Anbauten sind hier völlig ausgeschlossen. Grundstückspreise erheblich hoch (Bauland).
    Es gibt noch einen potentiellen Standort bei uns am Ortsrand. Diesen Standort möchte man anscheind nicht prüfen. Das ganze ist aktuell noch Ackerland (sehr geringe Grundstückpreise, Bauerwartungsland), Grundstück ist viel Größer, dort ist noch viel Potential vorhanden. Wir möchten jediglich, dass diese Standort geprüft wird. Doch dieser Schritt wird kategorisch abgelehnt, mit schwammigen Begründungen. Der Gemeinderat entscheidet sich wohl für die günstigste Variante, und das möchte man anscheind nicht. Dieses Vorgehen kann man hier schon länger beobachten. Schule dicht, Kirche wird im Winter nicht mehr geheizt, Kindergarten wollen se dicht machen (obwohl am besten besucht in der Gemeinde) und nun noch die Feuerwehr dicht.
    Wir wollen jediglich, dass dieser Standort geprüft wird, deswegen suchen wir nach Argumenten, Gesetzen, alles was uns hilft.
    Abgesehen davon, dass die Zusammenlegung geographisch gesehen Schwachsinn ist. Man nimmt sich nach diesem Schritt jede Möglichkeit andere Wehren zusammen zu legen, weil es geographisch einfach nicht machbar ist. Deswegen zählt für mich das Argument: demographische Entwicklung nicht. Denn diese Entwicklung macht vor den anderen Wehren der Gemeinde nicht halt!

    Hilfsfrist liegt meines Wissens nach hier bei 8 Minuten.
    Geändert von Superyoshi (14.05.2011 um 23:29 Uhr)

  15. #15
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Nochmal: Gibt es einen Brandschutzbedarfs und Entwicklungsplan?

    Falls nein würde ich an Stelle der Feuerwehr darauf drängen einen erstellen lassen bevor Fakten in Beton gegossen werden.

    Rechtsgrundlage Saarland: hier
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •