Nein...!
Du hast eine Unterweisung von der DLRG, wie du dich in diesem Funkdienst zu verhalten hast, welche Rufzeichen gelten usw.
Aber du hast keine staatliche Prüfung abgelegt, die dich z.B. dazu ermächtigt eigene Funkgeräte zu bauen und beliebige Funkgeräe auf den dir zugewiesenen Frequenzbereichen zu funken.
Also sowas hier:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_...funk_node.html
Und wenn du sowas hättest, würde dich das auch nur dazu berechtigen beliebige Funkgeräte ausschließlich auf Amateurfunkfrequenzen zu benutzen, bzw. beliebige Geräte vorher so um zu bauen das sie auf Amateurfunk nutzbar sind - unter Einhaltung heutiger Normen freilich.
Es gibt in ganz Europa keine Lizenz oder Ermächtigung, welche es erlaubt frei einstellbare Geräte für regulierte Frequenzbereiche zu benutzen.
In regulierten Funknetzen (darunter fällt die DLRG ebenso wie die BOS und alles was zum Betriebsfunk zählt) dürfen ausschließlich Geräte benutzt werden, welche vom Anwender ausschließlich innerhalb seiner Genehmigungsauflagen bedient werden können.
Hat ein Genehmigungsinhaber wie die DLRG also in der Frequenzzuweisung stehen 155,91MHz mit 2,5W EIRP als HFG, dann muss ein Funkgerät verwendet werden welches eben nur diese eine Frequenz mit einer Sendeleistung von maximal 2,5W schaltbar hat.
Es wäre noch erlaubt die Sendelseitung schaltbar reduzieren zu können, z.B. 1W und 2,5W.
Aber ein absolutes NoGo sind Geräte wo man....:
FM-Schmal und FM-Breit umschalten kann,
das Kanalraster einstellen kann,
die Frequenz beliebig rauf und runter drehen kann,
die Sendeleistung bis 5W und mehr hochschalten kann....
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser