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Thema: Kann der Arbeitgeber (DRK) die Einsatztätigkeit in der FF verbieten?

  1. #16
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    Hallo,
    bei uns ist die Abwesenheit, sogar Tarifrechtlich geregelt.
    Ich versuche mal dieses zusammenzufassen.

    Dem Arbeitnehmer ist die Freistellung zusagen, solange keine ERHEBLICHE NACHTEILE für das Unternehmen enstehen.

    So oder soähnlich habe ich es schon bei vielen Firmen gesehen.
    Wobei "erheblich" eine nicht 100% Definition ist. (meiner Meinung nach)

    Da ich mit meinem "Chef" über meine Ehrenamtstätigkeit unterhalten/abgesprochen habe sind diese Seiten bei uns geklärt.
    Davon abgesehen sind ca. 45min Fahrzeit, bei mir kein Thema bezüglich...spontaner Einsatz ;-))

    Leider kann ich nur über meine persönlichen Definition und die Absprachen mit meiner Geschäftleitung sprechen. Diese sind aber mit Sicherheit nicht Rechtsbindend!

    Aber bei einem aktiven RA/RS im Dienst, der zum FF-Alarm gerufen wird und dafür seine Station im Stich läßt......hätte ich auch kein Verständniss.
    Außer wenn nicht gerade 20 RA/RS bereitstehen und wo gibt es sowas........?

    Wer beruflich eingebunden ist, sollte seine Prioritäten genau überlegen.
    In der heutigen Zeit ist ein Job, den man gerne macht, den man mutiviert betreibt und das Teamgefühl auch noch stimmt....selten.
    In diesem Sinne,.......ein frohes Ostern und ein schöne gute Nacht.
    Jörg

  2. #17
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    Vielleicht sollten diejenigen, die hier Verzicht predigen, mal über den Satz nachdenken:

    Gemeinnutz geht vor Eigennutz.

    Wer Dienst in einer FF leistet, dient dem Schutz der Allgemeinheit. Die Fraktion, die 'dem Arbeitgeber' hier nach dem Munde redet, betreibt vorauseilenden Gehorsam. Es ist völlig unerheblich, was der Arbeitgeber glaubt, in seinen Arbeitsverträgen fordern zu müssen, bindend ist die geltende Rechtslage. Diese ist hier bereits zweimal im Orginanlwortlaut wiedergegeben worden. Es geht dem Ersteller auch nicht um die Frage, wer wem gegenüber wieviel Fingerspitzengefühl haben sollte und ob andere Forumsmitglieder irgendwelches Verständnis aufzubringen in der Lage sind, sondern um die Frage, ob der Arbeitgeber mit seinem Verhalten eine realistische Chance hat, durchzukommen. Die Frage konnte hier mit 'nein' beantwortet werden. Auch das DRK in der Ausprägung Krankentransport ist nichts anderes als ein Wirtschaftsunternehmen und daran wird es auch gemessen. Der Wehrmann erhält Geld für seine Tätigkeit, das DRK hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn der Mitarbeiter ausfällt, das war's.

    Ich finde es wenig hilfreich für den Fragenden, wenn hier, nur um etwas von sich zu geben, fragwürdige Konstrukte a' la Kindergärtnerin wird alarmiert, gebaut werden. Das ist aber eine Frage des persönlichen Stils, für mich ist sowas Besserwisserei. Ich möchte zu diesem Beispiel nur eines anmerken: Solche Fälle SIND geregelt. Wer eine Garantenstellung innehat, ist sich dessen klar bewusst und auch über die rechtlichen Verpflichtungen belehrt.

    Wo ich grade bei den Aufregern bin: Die Herabwürdigung der freiwilligen Feuerwehren als 'mäßig ausgebildeter Hobbyverein' zeugt von zweierlei: Arroganz und Dummheit. Viele, wenn nicht sogar die meisten Einwohner Deutschlands, vertrauen ihre Sicherheit den FFen an.
    Geändert von Landsknecht (25.04.2011 um 12:21 Uhr)

  3. #18
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    Zitat Zitat von Landsknecht Beitrag anzeigen
    Vielleicht sollten diejenigen, die hier Verzicht predigen, mal über den Satz nachdenken: ...
    Du hast "Ich bin Behördenmitarbeiter und habe von den Zuständen am Arbeitsmarkt RD/KTP keine allzugroße Ahnung" aber sehr kompliziert ausgedrückt.

    Natürlich zitierst Du brav geltende Regelungen, aber das hilft dem Fragesteller nicht weiter, wenn sich sein AG darauf versteift, während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit einen voll einsatzfähigen Mitarbeiter zu haben, der, oh Wunder, ja auch eine Garantenstellung innehat.

    Auch wenn eine HiOrg nur ein Wirtschaftsunternehmen sein soll, i.d.R. gibt es für die einzusetzenden Fahrzeuge eine vertraglich geregelte Betriebspflicht und leider leider können die aus dem Ersatzanspruch resultierenden Geldscheine nicht eigenständig KTW fahren.

    MfG

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  4. #19
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    Zitat Zitat von F64098 Beitrag anzeigen
    Natürlich zitierst Du brav geltende Regelungen, aber das hilft dem Fragesteller nicht weiter, wenn sich sein AG darauf versteift, während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit einen voll einsatzfähigen Mitarbeiter zu haben, der, oh Wunder, ja auch eine Garantenstellung innehat.
    Das ist genau die Art des vorauseilenden Gehorsams. Es geht nicht um die Dienstzeit, sondern darum, dass der AG gerne bestimmen möchte, was der AN in seiner Freizeit (nicht) zu machen hat.

  5. #20
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    Hallo!

    Zitat Zitat von Landsknecht Beitrag anzeigen
    Wo ich grade bei den Aufregern bin: Die Herabwürdigung der freiwilligen Feuerwehren als 'mäßig ausgebildeter Hobbyverein' zeugt von zweierlei: Arroganz und Dummheit. Viele, wenn nicht sogar die meisten Einwohner Deutschlands, vertrauen ihre Sicherheit den FFen an.
    Ich würde mich aber doch sehr wundern, wenn es solche Meinungen nicht gäbe.
    Und zwar gerade speziell im Bereich der nichtehrenamtlichen BOS.

    Sicherlich mag es in ländlicheren bereichen FF's geben die sich in Ausstattung, Ausbildung, Einsatzerfahrung und Disziplin locker mit vielen BF's auf eine Stufe stellen können.
    Aber diese wenigen "Elite-FF's" sind nicht der Referenzstatus wie generell jede FF aus zu sehen hat.

    Warum wohl reicht eine sagen wir mal 10jährige ehrenamtliche aktive FF-Betätigung nicht aus um als Azubi bei einer BF ein zu steigen?

    Meine Generelle Meinung zum Thema FF liegt aus finanziellen Gründen fern ab der Realität, weil die deutsche Politik nur Gelder vernichten kann statt vernünftig ein zu setzen:

    FF's sind m.E. nur dort Sinnvoll, wo eine BF absolut nicht geht.
    Zwei von vielen, vielen Beispielen mal genannt:
    Hoch im Norden sowas wie Norderfriedrichskoog (4 Bauernhöfe, 2 Wohnhäuser - eines davon vom Bürgermeister).
    http://maps.google.de/maps?hl=de&q=%...ed=0CCAQ8gEwAA

    Oder tief im Süden, bissel größer Dillendorf bei Bonndorf (viele Ferienhäuser, paar Bauerhöfe, 1 Bäcker, 2 Metzger und eine Busshaltestelle).
    http://maps.google.de/maps?hl=de&q=%...-8&sa=N&tab=wl

    Beides Beispiele dafür das die städtischen (eher dörflichen) Einkünfte aus der Gewerbesteuer vielleicht gerade mal für 2 neue Straßenlaternen alle paar Jahre reichen.
    Das würde ich dann aber auch nicht mehr als "ehrenamtliche Feuerwehr" ansehen.
    Sondern als das, was es in Dillendorf bei Bonndorf eher aktuel ist:
    Die Selbstverständlichkeit der Bauern und sonstigen Helfern die eigene Arbeit kurzfristig zu unterbrechen und gemeinsam in einer Notsituation zu helfen.
    Wenn Land und Komune dafür zumindest das wichtigste Material (Gerätehaus, Fahrzeuge, Schläuche, Rettungsschere usw.) bereitstellt, sind schon alle zufrieden.

    Alles andere was es so in Deutschland an dicht bediedelten Landkreisen gibt, die von FF's abgedeckt werden (siehe z.B. hier nebenan bei mir LK Unna und MK) finde ich eine politische Frechheit.
    Die jeweiligen Komunen sind dafür verantwortlich ensprechend der Einwohnerzahlen ausreichende Rettungsmittel und ausreichende Vollzeit-Retter vor zu halten und zu entlohnen.
    Um ehrenamtliche Kräfte erweitern kann man sowas ja dann immer noch jederzeit.
    Aber bitte, dann wenn die Ehrenamtler die ankommen körperlich den Einsatzanforderungen entsprechen (definitiv jünger als 70 Jahre) dann nicht als "Ehrenamtler auf Lebenszeit", sondern bitte mit Aufstiegschancen, quasi als echte Nachwuchsförderung der BF.

    Grüße aus Dortmund

    Jürgen Hüser

  6. #21
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    Zitat Zitat von DG7GJ Beitrag anzeigen
    Die jeweiligen Komunen sind dafür verantwortlich ensprechend der Einwohnerzahlen ausreichende Rettungsmittel und ausreichende Vollzeit-Retter vor zu halten und zu entlohnen.
    Um ehrenamtliche Kräfte erweitern kann man sowas ja dann immer noch jederzeit.
    Das ist vielleicht Deine Meinung, aber eben nicht die Rechtslage (und wenn man die Bevölkerung dazu befragt inkl. realistischer Aufklärung über die Folgen/Kosten, wird sich daran vmtl. auch nicht viel ändern).

  7. #22
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    @ Landsknecht
    hast du mal darüber nachgedacht, daß der Threadstarter ein Rettungsmittel lahm legt, wenn er während des Dienstes zum FF-Einsatz geht, bzw im FF-Einsatz ist, und seine Schicht nicht pünktlich beginnen kann, weil er irgendwo noch den Schlauch halten muss? Willst du deiner Vorgängerschicht zumuten, daß sie deswegen Stundenlang Überstunden machen müssen und durch die Übermüdung Menschenleben gefährden, nur weil dir die FF wichtiger ist ? Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, wie es ist, wenn man zwischen 2 12h-Schichten noch zu einem FF-Einsatz geht, und dann völlig übermüdet in den Dienst geht? Würdest du dich als Pat dann aufgehoben fühlen?

    Du kannst in einem Büro-Job auf die Freistellung bestehen, aber in vielen anderen Bereichen nicht.

  8. #23
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    @ Landsknecht
    hast du mal darüber nachgedacht, daß der Threadstarter ein Rettungsmittel lahm legt, wenn er während des Dienstes zum FF-Einsatz geht, bzw im FF-Einsatz ist, und seine Schicht nicht pünktlich beginnen kann, weil er irgendwo noch den Schlauch halten muss? Willst du deiner Vorgängerschicht zumuten, daß sie deswegen Stundenlang Überstunden machen müssen und durch die Übermüdung Menschenleben gefährden, nur weil dir die FF wichtiger ist ? Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, wie es ist, wenn man zwischen 2 12h-Schichten noch zu einem FF-Einsatz geht, und dann völlig übermüdet in den Dienst geht? Würdest du dich als Pat dann aufgehoben fühlen?

    Du kannst in einem Büro-Job auf die Freistellung bestehen, aber in vielen anderen Bereichen nicht.
    Ich habe nicht davon gesprochen meine Arbeitsstelle zu verlassen.

    Ich habe noch nie die Arbeitsstelle wegen eines FF-Einsatzes verlassen..
    Und ich bin immer pünktlich und ausgeruht zum Dienst erschienen..

    Die Fragestellung, ob der Arbeitgeber mir die Einsatztätigkeit in der FF untersagen kann, zielt auf die Dienstfreie Zeit aus!

    Ich habe diesen Thread nicht gestartet um mir Mutmaßungen durch zu lesen!
    Mich Interessieren Fakten inwieweit der AG das mach darf oder auch nicht!

    Gruß
    Tom

  9. #24
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    Zitat Zitat von Landsknecht Beitrag anzeigen
    Auch das DRK in der Ausprägung Krankentransport ist nichts anderes als ein Wirtschaftsunternehmen und daran wird es auch gemessen.
    Da der Threatersteller eine Ausbildung zum RettAss macht, gehe ich davon aus, dass es sich nicht um den Krankentransport, sondern um den Rettungsdienst handelt. Und da gibt es vertragliche Vereinbarungen, wieviele RTWs am Start zu sein haben. Aus diesem Grund kann man nicht eben mal einen davon stilllegen, nur weil jemand einen FW-Einsatz hat - schon gar nicht aus dem laufenden Betrieb.

    Zitat Zitat von Landsknecht Beitrag anzeigen
    Ich finde es wenig hilfreich für den Fragenden, wenn hier, nur um etwas von sich zu geben, fragwürdige Konstrukte a' la Kindergärtnerin wird alarmiert, gebaut werden. Das ist aber eine Frage des persönlichen Stils, für mich ist sowas Besserwisserei. Ich möchte zu diesem Beispiel nur eines anmerken: Solche Fälle SIND geregelt. Wer eine Garantenstellung innehat, ist sich dessen klar bewusst und auch über die rechtlichen Verpflichtungen belehrt.
    Anscheinend ist dies nicht der Fall, wie sonst kommen all diese Fragen zustande, über die hier immer wieder diskutiert wird.

    Zitat Zitat von Landsknecht Beitrag anzeigen
    Wo ich grade bei den Aufregern bin: Die Herabwürdigung der freiwilligen Feuerwehren als 'mäßig ausgebildeter Hobbyverein' zeugt von zweierlei: Arroganz und Dummheit. Viele, wenn nicht sogar die meisten Einwohner Deutschlands, vertrauen ihre Sicherheit den FFen an.
    Kunststück: Es gibt ja auch kaum Alternativen. Und bei der Anzahl der Gebäudeversicherungen kann es mit dem Vetrauen nicht so weit her sein... ;-)

    Außerdem dürften die meisten EInwohner in Deutschland nicht die geringste Ahnung davon haben, wie die einzelnen FWehren organisiert und aufgebaut sind und wie sie funktionieren. Den meisten Kontakt hat der normale Bürger beim TdoT oder im Festzelt..

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (26.04.2011 um 01:33 Uhr)

  10. #25
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    Mein Gott diese sinnlosen Diskussionen.... %-/

    1. Schritt: Lies dir deinen Ausbildungsvertrag durch. Ist dort keine Untersagung vermerkt, dann

    2. Schritt: Du bist beim DRK, da sollte die AVR greifen. Ist dort auch keine Untersagung vermerkt, so kann er es dir rechtlich gesehen nicht direkt untersagen. Ich würde allerdings nochmal das RettGesetz NRW, die AVR und deinen Vertrag durchlesen. Danach kannst du dich mal mit deinem AG zusammensetzen und auf eine gütige Einigung hoffen.

    Was er dir (NRW zumindest) untersagen kann ist die Tätigkeit im Katastrophenschutz bei der FF, wenn du bereits als Helfer beim DRK geführt bist. Soweit ich weiß kannst du nicht auf zwei Hochzeiten tanzen, ist jedenfalls bei mir so (MHD und FF)
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  11. #26
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    @ Landsknecht
    hast du mal darüber nachgedacht, daß der Threadstarter ein Rettungsmittel lahm legt, wenn er während des Dienstes zum FF-Einsatz geht, bzw im FF-Einsatz ist, und seine Schicht nicht pünktlich beginnen kann, weil er irgendwo noch den Schlauch halten muss? Willst du deiner Vorgängerschicht zumuten, daß sie deswegen Stundenlang Überstunden machen müssen und durch die Übermüdung Menschenleben gefährden, nur weil dir die FF wichtiger ist ? Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, wie es ist, wenn man zwischen 2 12h-Schichten noch zu einem FF-Einsatz geht, und dann völlig übermüdet in den Dienst geht? Würdest du dich als Pat dann aufgehoben fühlen?
    Natürlich sind solche Fälle konstruierbar, in der Praxis ist das mit ein wenig gesundem Menschenverstand aber kein Problem.
    Dann lässt man sich eben früher auslösen oder geht ggf. kurz vor Dienstbeginn erst gar nicht, steht in der Rest der Zeit aber zur Verfügung. Das klappt bei etlichen FA, die beruflich bei der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst arbeiten, problemlos.

  12. #27
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    Zitat Zitat von Diggi Beitrag anzeigen
    Mein Gott diese sinnlosen Diskussionen.... %-/

    1. Schritt: Lies dir deinen Ausbildungsvertrag durch. Ist dort keine Untersagung vermerkt, dann

    2. Schritt: Du bist beim DRK, da sollte die AVR greifen. Ist dort auch keine Untersagung vermerkt, so kann er es dir rechtlich gesehen nicht direkt untersagen. Ich würde allerdings nochmal das RettGesetz NRW, die AVR und deinen Vertrag durchlesen. Danach kannst du dich mal mit deinem AG zusammensetzen und auf eine gütige Einigung hoffen.

    Was er dir (NRW zumindest) untersagen kann ist die Tätigkeit im Katastrophenschutz bei der FF, wenn du bereits als Helfer beim DRK geführt bist. Soweit ich weiß kannst du nicht auf zwei Hochzeiten tanzen, ist jedenfalls bei mir so (MHD und FF)
    Ein Arbeitsvertrag kann m. E. sowieso nichts untersagen, was im Gesetz erlaubt ist.

    Die Entscheidung muss man dann im Einzelfall aufgrund einer Abwägung der gleichberechtigt nebeneinander stehenden Interessen/Pflichten fällen, im Regelfall wird dies für den Dienst im RD ausgehen (inkl. Vorlauf vor Dienstbeginn).

    Außerhalb dieser Zeiten hat das Freizeitverhalten den Arbeitgeber aber nicht zu interessieren, einzig die Feuerwehr könnte darauf bestehen, nicht doppelt in der Gefahrenabwehr eingebunden zu sein - was in dem Fall dann wohl den Austritt bedeuten würde, daher wird darauf kaum einer pochen.

  13. #28
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    Wenn ich mir das ganze hier durchsehe....

    • Der AG kann nicht über die Freizeitgestaltung seiner AN bestimmen, solange dadurch nicht die Arbeitskraft beeinflusst wird. Über Einsätze liesse sich da evtl. noch verhandeln, da evtl. die Ruhezeit nicht eingehalten wird ("nach Mitternacht keine Einsätze bei der FF"), Übungsdienste, Lehrgänge, ... sind Freizeit und da hat der AG kein Zugriffsrecht.
    • Mir erscheint es so, als wolle der AG seine Mitarbeiter zu weiteren kostenlosen Diensten in seiner SEG heranziehen, die er sonst nicht voll bekommt. Dieses ist nicht statthaft. (Ein AG hier in der Nähe hat vor Jahren mal mächtig "die Hucke voll bekommen", weil er es so in seinen Arbeitsverträgen geschrieben hatte 'Jeder muss zusätzlich 20 unbezahlte Stunden Dienst in der SEG leisten')
    • Ein Azubi kann kein Rettungsmittel stillegen, wenn er nicht am Ausbildungsplatz erscheint! Ein Azubi sitzt (rein rechtlich, praktisch sieht es anders aus, ich weiss...) nur als "Dritter" auf einem Fahrzeug. Er soll schließlich ausgebildet werden und nicht eine Vollzeitkraft ersetzen. Somit liegt das Risiko rein beim AG, denn der darf den Azubi garnicht als Zweiten auf einem Fahrzeug einsetzen.
    • Es steht doch wohl alles in den geltenden Gesetzen. Dass AG es immer wieder mal versuchen (gerade Azubis) Leibeigene zu produzieren ist nachvollziehbar aber nicht duldbar.
    • Übrigens: der KT/RD-Unternehmer ist "beliehener Unternehmer", er handelt also im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Kommune/Kreis/andere politische Einrichtung. IdR. sind die Feuerwehren die Fachabteilung dieser Einrichtung.
      ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, Unternehmen mit anderen Namen sind allesamt nicht öffentlich sondern Privatunternehmen. Somit sind die Feuerwehren die (Arbeit-)Autraggeber der KT-RD-/Unternehmen. Also ich als Unternehmer würde mich nicht gegen die Interessen und gesetzlichen Verpflichtungen meines Auftraggebers stellen ;-) sonst kommt der evtl. mich wegen Nichterfüllung meiner beleihungsvertraglichen Pflichten mit sofortiger Wirkung von der Leistungserbringung auszuschließen (dem Privatunternehmen "die Beauftragung zum RD/KT zu entziehen")
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #29
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    Ab einem gewissen Ausbildungsstand fahren Azubis sehr oft als 2. Mann/Frau auf einem Rettungsmittel.
    3Jahre nur 3. Besatzungskraft kann sich niemand leisten, sofern diese auch noch bezahlt werden soll.

  15. #30
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    Eigene Erfahrung

    Moin Moin,
    also ich Arbeite auch im Rettungsdienst bin aber nebenher bei der FW.

    Ich darf in der Feuerwehr bleiben, darf mich dort aber nicht in den Stellenbesetzungsplan
    eintragen lassen für KatSchutz fälle.

    Im KatSchutz fall, unterliege ich meinen Arbeitgeber weil ich dort in der Einsatzeinheit mit eingetragen bin.


    Zu FW Fortbildungen und ähnliches, darf ich wenn ich es früh genug ankündige =)
    Wechseln Sie die Windrichtung und kommen Sie erneut, Leitstelle 18:30 Ende
    Motorola ist klasse, wenn es funktioniert :D

    Digitalfunk ist meine Welt.
    Aber auch ich kenne nicht alles!

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