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Thema: Rechtliche Fragen

  1. #1
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    Rechtliche Fragen

    Hallo,

    und zwar habe ich folgendes für unsere Feuerwehr vor. Ich möchte per BOSMon und einem PC 5-Ton Schleifen auswerten und dann per Alarmierungstool eine SMS Alarmierung einleiten.

    Soweit so gut funktioniert auch wunderbar nur jetzt kommt der Hacken.

    Ich verwende momentan einen Funkscanner zum abhören unseres BOS Funkkanals damit ich die 5-Ton Folgen bekomme, jedoch ist mir von unserem KBI gesagt worden ich soll die Finger von einem Funkscanner lassen sonst könnte es rechtliche Schwierigkeiten geben.

    Wie ist hier die Rechtslage? Wie mach ich es richtig?

    Hoffe ihr könnt mir da ein wenig helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Chris

  2. #2
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    Zitat Zitat von themasterchris Beitrag anzeigen
    Wie mach ich es richtig?
    FMEs für die zu alarmierenden Feuerwehrmänner kaufen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Das ist mir schon klar. Aber leider ist die Realität die, dass Gemeinden kein Geld haben und es vorallem nicht wirklich für die Feuerwehr ausgeben!!!!

    Das dazu aber es geht darum eine SMS Alarmierung zu installieren.

  4. #4
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    Zitat Zitat von themasterchris Beitrag anzeigen
    Das dazu aber es geht darum eine SMS Alarmierung zu installieren.
    Du hast nach der Rechtslage gefragt wie du es richtig machst.
    Die Rechtslage sagt. SMS Alarmierung ist nicht zulässig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Nenn es einfach SMS-Einsatzinformation und schon meckert diesbezüglich keiner mehr. Es darf nur die generelle Alarmeirung nicht ersetzen sondern nur unterstützen um damit mehr Kameraden wie ohne SMS zu erreichen.
    Bzgl. des Scanners kann ich dir leider keine Infiormationen geben.

  6. #6
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    Zitat Zitat von phaun Beitrag anzeigen
    Nenn es einfach SMS-Einsatzinformation und schon meckert diesbezüglich keiner mehr. Es darf nur die generelle Alarmeirung nicht ersetzen sondern nur unterstützen um damit mehr Kameraden wie ohne SMS zu erreichen.
    Bzgl. des Scanners kann ich dir leider keine Infiormationen geben.
    Ja genau so meine ich das!:) Es ist als Zusatzalarnierung gedacht!

    Mir geht's nicht um die rechtliche Lage mit der SMS Alarmierung sondern um die rechtliche Lage mit einem Scanner zu arbeiten!

    Eine andere Möglichkeit wäre natürlich einen Funkmeldeempfänger zu nehmen und dort das Lautsprechersignal ab zu greifen!?!?

  7. #7
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    Zitat Zitat von themasterchris Beitrag anzeigen
    Eine andere Möglichkeit wäre natürlich einen Funkmeldeempfänger zu nehmen und dort das Lautsprechersignal ab zu greifen!?!?
    Das wäre die einzigste Möglichkeit eine Zusatzinformation zu realisieren.
    Sobald aber jemand kommt, der nicht im Bereich des hörbaren der Sirene war und auch kein FME hat und nur aufgrund der SMS kam, gilt dieser Feuerwehrmann nicht als alarmiert.
    Er ist nicht die Feuerwehr im Sinne der StVO und versichert ist er mit Sicherheit auch nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Ah ok! Is zwar recht komisch aber wenn das so ist ok!

    Sprich alle anderen Wehren die als Zusatz SMS Alarmierung haben kämpfen mit dem gleichen Problem?

    Mit einem Funkmeldeempfänger als empfangendes Gerät anstatt eines Scanners bin ich rechtlich auch auf der sicheren Seite falls die Polizei eines Tages mal vor dem Gerätehaus stehen sollte?!?!?!?

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das wäre die einzigste Möglichkeit eine Zusatzinformation zu realisieren.
    Sobald aber jemand kommt, der nicht im Bereich des hörbaren der Sirene war und auch kein FME hat und nur aufgrund der SMS kam, gilt dieser Feuerwehrmann nicht als alarmiert.
    Er ist nicht die Feuerwehr im Sinne der StVO und versichert ist er mit Sicherheit auch nicht.
    Denkst Du dir das eigentlich alles alleine aus?

  10. #10
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    Hi,

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Du hast nach der Rechtslage gefragt wie du es richtig machst.
    Die Rechtslage sagt. SMS Alarmierung ist nicht zulässig.
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das wäre die einzigste Möglichkeit eine Zusatzinformation zu realisieren.
    Sobald aber jemand kommt, der nicht im Bereich des hörbaren der Sirene war und auch kein FME hat und nur aufgrund der SMS kam, gilt dieser Feuerwehrmann nicht als alarmiert.
    Er ist nicht die Feuerwehr im Sinne der StVO und versichert ist er mit Sicherheit auch nicht.
    Wie kommst du denn auf diesen Blödsinn...
    Natürlich ist eine SMS Alarmierung -unter einhaltung gewisser Fernmelderechtlichen Spielregeln- zulässig!

    Nur:
    SMS Alarmierung ist KEIN zugelassenes "Erstalarmierungsmittel", sie bietet ausdrücklich keine Alarmierungssicherheit und darf demzufolge nicht bei der Planung der Alarmierung berücksichtigt werden. Somit ist diese immer nur eine Ergänzung zu einem zwingend ausreichend vorhandenem ersten Alarmierungsweg! Aber sie ist NICHT Verboten.

    Und wenn die "SMS Alarmierung" offiziell eingeführt ist, der Wehrleiter also gesagt hat, solltet ihr eine SMS bekommen - dann kommt bitte zum Einsatz sofern es von der Entfernung Sinn macht, auch wenn ihr die Sirene nicht gehört habt weil gerade: im Keller, am Arbeiten mit Motorgerät, oder genau an dem Punkt der Gemeinde wo man die nicht hört, dann darf sich der Empfänger trotzdem als Alarmiert betrachten...

    Sonst würde das ja auch bedeuten: ICh darf niemanden Anrufen, niemanden persöhnlich Ansprechen, keinen Boten schicken usw... Wer nicht durch Sirene oder Melder zum Einsatz gerufen wurde den darf ich nicht Einsetzen wenn ich den anderweitig erreiche..

    Etwas anderes mag das bei einer "privaten" SMS Alarmierung sein, also wenn Feuerwehrmännchen Walter daheim seinen Scanner/Melder benutzt und dann die SMS an seine Freunde -auch bei der Feuerwehr- automatisiert weiterleitet.
    Wenn dann einer seiner Freunde auf der Anreise von weit ausserhalb des Alarmierungsgebietes einen Unfall hat könnte es zu rechtlichen Problemen kommen...

    GRuß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  11. #11
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Denkst Du dir das eigentlich alles alleine aus?
    Nein, zufälligerweise wird gerade in einem Landkreis in Bayern gegen einen KBR ermittelt, der von der Leitstelle eine SMS Info zu einem laufenden Einsatz erhalten hat.
    Dieser fuhr mit Blaulicht und Horn aufgrund dieser Info zu dieser Einsatzstelle und baute einen Unfall.
    Nun ermittelt die Polizei, da der KBR "NICHT" alarmiert wurde und somit "NICHT" mit Sondersignal zum Einsatz fahren hätte dürfen.
    Der Leiter der Leitstelle sagt auch, der KBR wurde nicht alarmiert, sondern nur informiert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  12. #12
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    Gut ich glaub soweit hab ich alles verstanden!;)

    Mir geht's ja hauptsächlich um die rechtliche Lage des abhörens unseres Funkkanals. Ich mein wenn wir im Gerätehaus sind ist eh mindestens 1 Funkgerät an um zu hören was da so los is. Das ganze wäre jetzt nur eine Stufe weiter sodass der Funk am PC hängt. Die Hauptfrage bei dem ganzen Thema ist eigentlich darf ich dafür einen Scanner nehmen? Oder muss ich auf andere Dinge zurückgreifen wie z.B eine Funkmeldeempfänger oder ähnliches!

  13. #13
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Aber sie ist NICHT Verboten.
    In Niedersachsen zB ist sie verboten.

    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Und wenn die "SMS Alarmierung" offiziell eingeführt ist, der Wehrleiter also gesagt hat, solltet ihr eine SMS bekommen - dann kommt bitte zum Einsatz sofern es von der Entfernung Sinn macht, auch wenn ihr die Sirene nicht gehört habt weil gerade: im Keller, am Arbeiten mit Motorgerät, oder genau an dem Punkt der Gemeinde wo man die nicht hört, dann darf sich der Empfänger trotzdem als Alarmiert betrachten...
    Der Wehrführer kann gar nichts einführen.
    In der TR-BOS sind die Spielregeln für die Funkalarmierung klar definiert.
    Da Mobilfunk auch Funk ist wird durch die TR-BOS die "SMS-Alarmierung" klar ausgeschlossen.

    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Sonst würde das ja auch bedeuten: ICh darf niemanden Anrufen, niemanden persöhnlich Ansprechen, keinen Boten schicken usw... Wer nicht durch Sirene oder Melder zum Einsatz gerufen wurde den darf ich nicht Einsetzen wenn ich den anderweitig erreiche..
    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
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  14. #14
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    Hi,

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nein, zufälligerweise wird gerade in einem Landkreis in Bayern gegen einen KBR ermittelt, der von der Leitstelle eine SMS Info zu einem laufenden Einsatz erhalten hat.
    Dieser fuhr mit Blaulicht und Horn aufgrund dieser Info zu dieser Einsatzstelle und baute einen Unfall.
    Nun ermittelt die Polizei, da der KBR "NICHT" alarmiert wurde und somit "NICHT" mit Sondersignal zum Einsatz fahren hätte dürfen.
    Der Leiter der Leitstelle sagt auch, der KBR wurde nicht alarmiert, sondern nur informiert.
    Also bei dir Typischer Fall von "etwas gehört, aber den Zusammenhang nicht verstanden!"

    Denn entscheident an der ganzen Sache dürfte das sein:
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Der Leiter der Leitstelle sagt auch, der KBR wurde nicht alarmiert, sondern nur informiert.
    Wenn aus der SMS hervorging das es halt nur eine "INFO" war, dann wurde er auch nicht Alarmiert. Genausowenig wie jemand Alarmiert ist der über seinen DME einen Text als Info bekommt. Kommt in Digitalalarmversorgten Gebieten sehr häufig vor das auch schlichte Infos versendet werden... (An Führungskräfte)

    Nicht der Übermittlungsweg - sondern der Inhalt ist ausschlaggebend!

    Gruß
    Carsten
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  15. #15
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Also bei dir Typischer Fall von "etwas gehört, aber den Zusammenhang nicht verstanden!"

    Denn entscheident an der ganzen Sache dürfte das sein:


    Wenn aus der SMS hervorging das es halt nur eine "INFO" war, dann wurde er auch nicht Alarmiert. Genausowenig wie jemand Alarmiert ist der über seinen DME einen Text als Info bekommt. Kommt in Digitalalarmversorgten Gebieten sehr häufig vor das auch schlichte Infos versendet werden... (An Führungskräfte)

    Nicht der Übermittlungsweg - sondern der Inhalt ist ausschlaggebend!

    Gruß
    Carsten
    Eine SMS ist immer NUR eine INFO und KEINE Alarmierung.
    Nochmal für dich die TR-BOS legt eindeutig fest was als FUNKalarmierung zulässig ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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