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Die Frage dabei wird sein, ob die SoSi-Fahrt aufgrund der Information angemessen war[1] - nicht ob die SMS überhaupt geeignet ist, diesen KBM zu alarmieren/informieren.

[1]Und ja, dabei muss man auch berücksichtigen, dass man an einer SMS ggf. nicht erkennen kann, wie lange der Alarm tatsächlich zurückliegt - das kann man bei einem FME, der blinkend auf der Fensterbank steht, wenn man nach 10 Minuten aus dem Keller kommt, aber u. U. auch nicht. Insofern ist bei ungenügenden Informationen generell Zurückhaltung geboten.
Nein, um diese Frage geht es nicht.
Es geht in dem besagten Fall darum, ob die SMS überhaupt ein Alarmierung darstellt.
Und es geht auch nicht um den zeitlichen Faktor.

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Das halte ich für ausgemachten Blödsinn, gerade bei speziellen Führungskräften ist es absolut üblich, dass die nicht mit Mitteln des BOS-Funk alarmiert werden.
Ist ja schön, daß du dies als ausgemachten Blödsinn empfindest.
Mal schaun, was bei den Ermittlungen rauskommt bzw bei einer eventuellen späteren Gerichtsverhandlung.
Denn hier geht es unter anderem darum, da ja die SMS keine Alarmierung war, ob sich auch ein KBR selbständig in den "Dienst" versetzen kann.
Die ermittelnde Behörde verneint dies im Moment.