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Thema: Sind kreisfreie Städte zur Einrichtung einer BF verpflichtet?

  1. #1
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    Sind kreisfreie Städte zur Einrichtung einer BF verpflichtet?

    Hallo,

    mich würde interessieren, ob kreisfreie Städe zur Einrichtung eine Berufsfeuerwehr verpflichtet sind und wenn ja, in welchem Umfang die Organisation auszusehen hat. Muss die Berufsfeuerwehr in kreisfreien Städten den Rettungsdienst übernehmen oder kann dieser an andere Hilfsorganisationen abgegeben werden? In wie weit werden Katastrophenschutzeinheiten eingebunden?

    Welche Vorteile birngt es mit sich, wenn kreisfreie Städte eine Berufsfeuerwehr unterhalten und wäre es theoretisch auch mit einer hauptamtlichen Wachbereitschaft getan?

    Fragen über Fragen...

    Gruß

  2. #2
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    Bundesland?

  3. #3
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    Für mich relevant wären Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie Hessen.

  4. #4
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    Für RLP:

    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    mich würde interessieren, ob kreisfreie Städe zur Einrichtung eine Berufsfeuerwehr verpflichtet sind
    Nein.

    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Muss die Berufsfeuerwehr in kreisfreien Städten den Rettungsdienst übernehmen
    Nein.

    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    In wie weit werden Katastrophenschutzeinheiten eingebunden?
    In den RD, oder allgemein in die Organisationsstruktur kreisfreie Stadt? Falls letzteres, sind die kreisfreien Städte genauso Aufgabenträger des KatS wie die Landkreise.

    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Welche Vorteile birngt es mit sich, wenn kreisfreie Städte eine Berufsfeuerwehr unterhalten und wäre es theoretisch auch mit einer hauptamtlichen Wachbereitschaft getan?
    Ob das, was man da alles vorbringen könnte, tatsächliche Vorteile sind (z.B. Beamte vs. Beschäftigte), weiß der Himmel. Die Kommune könnte sich per BF evtl. Vorteile in der Wirtschaftsansiedlung verschaffen (Ortslöschrabatt etc.). Bei einer BF ist der Leiter der BF der Wehrleiter, bei HA kann das auch ein Ehrenamtler machen. Ob das Sinn macht, sei dahingestellt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    mich würde interessieren, ob kreisfreie Städe zur Einrichtung eine Berufsfeuerwehr verpflichtet sind
    In NRW ja.

    und wenn ja, in welchem Umfang die Organisation auszusehen hat.
    So dass sie den feuerwehrspezifischen und allgemeinen Grundsätzen der öffentlichen Hand entspricht. Im Detail wird man da eine Menge individuell regeln und mit der Aufsichtsbehörde abstimmen können.

    Muss die Berufsfeuerwehr in kreisfreien Städten den Rettungsdienst übernehmen
    Nein, gemäß FSHG wirkt sie mit (was Spielraum lässt).

    oder kann dieser an andere Hilfsorganisationen abgegeben werden?
    s.o.
    Da Träger von Feuerwehr und Rettungsdienst in diesem Fall identisch sind, kann man das nicht abgeben, sondern ggf. HiOrgs (bzw. deren marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaften) oder sonstige Unternehmen beauftragen. Für die praktische Umsetzung gibt es ein weites Feld an Möglichkeiten.

    In wie weit werden Katastrophenschutzeinheiten eingebunden?
    In den Regelrettungsdienst?
    Im Katastrophenschutz (bzw. bei der Bewältigung von Großschadensereignissen) grundsätzlich ähnlich wie in Kreisen.

    Welche Vorteile birngt es mit sich, wenn kreisfreie Städte eine Berufsfeuerwehr unterhalten und wäre es theoretisch auch mit einer hauptamtlichen Wachbereitschaft getan?
    Der Leiter der Berufsfeuerwehr ist automatisch Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt, bei einer hauptamtlichen Wache ist der Leiter der hauptamtlichen Wache ggf. dem ehrenamtlichen LdF unterstellt. Hauptberufliche, verbeamtete Kräfte haben beide.

    Ansonsten kommt das sehr auf den spezifischen Fall an, im Endeffekt gibt es in NRW sehr kleine BF und sehr große FF mit hauptamtlicher Wache.

  6. #6
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    Soweit ich informiert bin, ist es in Schleswig-Holstein erst ab einer Einwohnerzahl von 100.000 Pflicht, eine BF einzurichten.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  7. #7
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    Das wird ladläufig so angenommen, ist aber nicht korrekt:
    Zitat Zitat von Landesbrandschutzgesetz Schleswig-Holstein
    § 7
    Berufsfeuerwehr

    (1) Städte mit mehr als 80000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen, andere Städte können eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Abweichungen von der Pflicht zur Aufstellung der Berufsfeuerwehr bedürfen der Zustimmung des Innenministeriums.

    (2) Der Berufsfeuerwehr können der Rettungsdienst und die Verwaltungsaufgaben im Katastrophenschutz übertragen werden. Die Angehörigen der Berufsfeuerwehr dürfen, soweit sie Einsatzdienst leisten, andere Einrichtungen ihres Trägers weder leiten noch darin beschäftigt werden.

    (3) Die Leitung der Berufsfeuerwehr ist für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Stadtgebiet verantwortlich. Sie berät die Stadt in allen Fragen des Feuerwehrwesens und, soweit übertragen, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
    Gruß,
    Funkwart

    PS: Einzige Ausnahme von dieser Regelung ist die Stadt Norderstedt, die vom Innenministerium eine Sondergenehmigung hat, keine BF unterhalten zu müssen, obwohl sie >80000 EW hat. Dies geht nur, weil unter Beweis gestellt wurde, dass dort eine FF installiert ist, die in vollem Umfange die Anforderungen der Stadt Norderstedt abdeckt.

  8. #8
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    Für Hessen ist das im HBKG §7 nachzulesen:

    (2) Städte mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen aufstellen (Berufsfeuerwehr). Sie sollen durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden.


    (3) Andere Städte können eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Das für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständige Ministerium kann nach Anhörung einer Stadt die Aufstellung einer Berufsfeuerwehr anordnen, wenn dies in der Stadt durch die Ansiedlung besonders brand- oder explosionsgefährdeter Betriebe, die Art der Bebauung oder wegen anderer besonderer Gefahren erforderlich ist.


    (4) Städte ohne Berufsfeuerwehr können Feuerwehreinheiten mit hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen aufstellen.
    Gruß Joachim

  9. #9
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    In NRW gibt es in vielen Regionen auch die hauptamtlichen Wachen der freiwilligen Feuerwehren, die indirekt eine BF sind, da sie teilweise rund um die Uhr Besatzungen für bis zu 4 Fahrzeuge (1 Zug) vorhalten. Meist resultiert dies auch aus den vorgegebenen sog. Schutzzielen von - ich glaube - 8 Minuten.

    Wenn diese Schutzziele nicht eingehalten werden können dann greift da auch ab und zu mal die Bezirksregierung ein und fordert diese "kleinen BFs".
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Diggi Beitrag anzeigen
    In NRW gibt es in vielen Regionen auch die hauptamtlichen Wachen der freiwilligen Feuerwehren, die indirekt eine BF sind, da sie teilweise rund um die Uhr Besatzungen für bis zu 4 Fahrzeuge (1 Zug) vorhalten. Meist resultiert dies auch aus den vorgegebenen sog. Schutzzielen von - ich glaube - 8 Minuten.

    Wenn diese Schutzziele nicht eingehalten werden können dann greift da auch ab und zu mal die Bezirksregierung ein und fordert diese "kleinen BFs".
    Hallo,

    Wir haben bei uns in Siegen auch einen hauptatmliche Wachbereitschaft, die rund um die Uhr Personal für einen Löschzug inkl. Sonderfahrzeug und Rettungsdienst stellt. Zudem wird auch ein Einsatzleitdienst vorgehalten. Man könnte meinen, das es sich hierbei schon um eine BF handelt. Ist aber nur eine hauptamtliche Wache für den Innerstädtischen Bereich (ausgenommen Sonderfahrzeuge). Andere Stadtteile werden durch freiwillige Einheite abgedeckt.

  11. #11
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    Hi,

    Zitat Zitat von Diggi Beitrag anzeigen
    In NRW gibt es in vielen Regionen auch die hauptamtlichen Wachen der freiwilligen Feuerwehren, die indirekt eine BF sind, da sie teilweise rund um die Uhr Besatzungen für bis zu 4 Fahrzeuge (1 Zug) vorhalten. Meist resultiert dies auch aus den vorgegebenen sog. Schutzzielen von - ich glaube - 8 Minuten.
    Hauptamtliche Wachen sind ebend KEINE BF, auch keine kleinen...
    Der Kollege vom Niederrhein hat dazu ja schon was geschrieben.

    Eine BF ist ebend mehr als nur eine Ansammlung von Hauptamtlich dienstleistenden Feuwehrbeamten. Es geht dabei mehr um die Verwaltungsstruktur als um die Beschäftigungsverhältnisse.

    Eine Hautamtliche Wache ist ein Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr dessen Dienstleistende als Beamte eingestellt sind. Sie ist aber komplett in die Freiwillige Struktur eingebunden und fest dem (oft) freiwilligen STBI/STBM unterstellt/Weisungsgebunden.
    Sie dient nur der Einhaltung der Schutzziele. Höchste BErufliche Kraft ist in der Regel WAF oder ähnlich.

    Bei einer BF ist neben einer Anzahl Feuerwehrindianer auch der ganze Führungsstab Hauptberuflich. Stadtbranddirektor, Vertreter, Sachgebietsleiter usw...

    GRuß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  12. #12
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    ... vielen Dank für die Informationen, ist mir alles absolut unbekannt gewesen... %-/

    Ich hätte wohl besser die Abkürzung BF in Anführungsstriche setzen sollen oder gleich einen Wikipedia-Link einfügen sollen.. oder beides...
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

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