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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

  1. #1
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    Streit um Geld für Einsatzverpflegung

    Da kocht einem doch die Galle hoch....
    http://www.mz-web.de/servlet/Content...=1300342775839
    Zitat Zitat von mz-web.de - Mitteldeutsche Zeitung
    Mansfeld-Südharz
    Feuerwehr muss Kaffee selbst zahlen
    VON WOLFRAM BAHN, 30.03.11, 19:48h, aktualisiert 30.03.11, 21:50h
    Feuerwehrmann Harald Kirchner
    Auslöser des Konflikts sind 35 Euro, die Feuerwehr-Leiter Harald Kirchner für Bockwürstchen, Brötchen und Kaffee ausgegeben hat
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    SANGERHAUSEN/MZ. Die Volksseele in Sangerhausen kocht gewaltig. In Wallung gebracht hat die Gemüter der Umgang der Stadt im Kreis Mansfeld-Südharz mit ihren eigenen Feuerwehrleuten. Auslöser des Konflikts sind 35 Euro, die Feuerwehr-Leiter Harald Kirchner für Bockwürstchen, Brötchen und Kaffee ausgegeben hat - und die ihm die Stadt nun nicht ersetzen will. Entstanden sind die Kosten nach Brandeinsätzen in zwei Ortsteilen. Kein Einzelfall, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

    Kopfschütteln überall im Kreis

    Auch die Feuerwehr im Ortsteil Gonna blieb auf 16,81 Euro für Getränke und 17,70 Euro für Bockwürste sitzen. Die Beträge stammen von einem Einsatz im Januar, als die Feuerwehrleute an einem Freitagabend auf den Bauhof der Stadt geschickt worden waren, um Sandsäcke zu füllen.

    Die Stadt hielt der Feuerwehr in beiden Fällen vor, keine vorherigen Absprachen mit den Zuständigen über Verpflegungsaufwendungen getroffen zu haben. Das bringt den Gonnaer Feuerwehrchef Jens Bößenroth auf die Palme: "Brände oder andere dringende Einsätze melden sich doch auch nicht bei mir an", kontert er verärgert.

    Das Verhalten der Stadt hat allgemeines Kopfschütteln überall im Landkreis ausgelöst. In Hettstedt und Eisleben gibt es solche Probleme nicht. Dort lagert in den Feuerwehr-Gerätehäusern immer Verpflegung, auf die bei Einsätzen zurückgegriffen werden kann. Die Bezahlung der Vorräte würden die Städte übernehmen, hieß es. Eine gängige Praxis auch andernorts.

    Feuerwehrchef tritt zurück

    Unterdessen hat die Stadtverwaltung in Sangerhausen angekündigt, nun praktikable Regeln für solche Fälle aufzustellen. Man müsse dabei aber auch an die schwierige Finanzlage der Stadt denken, sagte Oberbürgermeister Dieter Poschmann (CDU). Und er will sich mit den Feuerwehrleuten zusammensetzen, um den Konflikt zu entschärfen. Für Kirchner kommt das zu spät. Er ist als Feuerwehrleiter zurückgetreten.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zum Verhalten der Stadtverwaltung fällt mir folgendes ein: krass, starrsinnig, realitätsfremd.
    Zum Verhalten des Feuerwehrleiters fällt mir nur eins ein: konsequent.
    mfG Christian

    Mach mit, machs nach, machs besser
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    www.DRK-Delmenhorst.de

  3. #3
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    ich will ja nicht hetzen, aber wenn ich zur Arbeit oder zu einer Freizeitaktivität gehe, zahle ich mein Essen selbst...

    [duck und weg]

  4. #4
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    Ich finde es vollkommen in Ordnung wenn die Feuerwehrler nicht auf eigene Kosten verpflegt werden.
    Wenn wir vom DRK einen Einsatz haben, der länger dauert, werden wir auch verpflegt.
    Sogar bei längeren San-Diensten müssen wir nicht hungern. Sollte der Veranstalter das nicht übernehmen, macht´s der OV.
    mfG Christian

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  5. #5
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    Wenn man zur Arbeit geht macht man sich ja auch Schnitten oder nimmt was anderes mit.

    In unserer Nachbargemeinde und bei uns kommt bei längeren Einsätzen sogar immer extra jemaden von der Geminde mit Brötchen und Bockwürsten sowie Kaffee da kann die Gemeindekasse noch so leer sein.

  6. #6
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    Hallo,

    es kommt ja auch drauf an wie das ganze geregelt ist.

    Bei uns ist es in der Satzung der Feuerwehr explizit geregelt. Sprich ab einer Einsatzdauer länger 4 Stunden, kann der der Einsatzleiter Essen bzw. Getränke anfordern bzw. haben wir erst ab da einen Anspruch darauf.

    Meist wird aber früher angefordert, sofern eine Einsatzdauer länger dieser Frist abzusehen ist. Die Würste hüpfen halt nicht alleine in den Topf ;)

    Grüße,

    Paul

  7. #7
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    BayFwG Art. 9 Abs. 5.1

    Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden notwendige Auslagen zu erstatten und sie bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen
    Hatten zum Glück bei uns auch noch nie Probleme, wobei auch die Anwohner sehr freundlich sind und des öfteren die ein oder andere Kanne Kaffee vorbei bringen ;)

  8. #8
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    Richtig humorvoll: Wenn mal jemand in Sangerhausen einen kostenpflichtigen Einsatz zu verantworten haben sollte, bitte den Kostenbescheid genau prüfen. Womöglich rechnen die Knalltüten dort lt. Kostenersatzsatzung doch tatsächlich "Kostenersatz für Einsatzverpflegung" ab...

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ich will ja nicht hetzen, aber wenn ich zur Arbeit oder zu einer Freizeitaktivität gehe, zahle ich mein Essen selbst...

    [duck und weg]
    Und wenn der Verwaltungsmitarbeiter eine gewisse Zeit des Tages auf Dienstreise (bzw. dienstlich außerhalb der üblichen Arbeitsstätte tätig) war, bekommt er auch ein Tagegeld, welches den Verpflegungsmehraufwand ausgleicht. Alternativ kann der Dienstherr ihn halt auch versorgen.

  10. #10
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    Ich sehe das folgendermaßen:

    Wenn die ehrenamtlichen Einsatzkräfte ihre Freizeit und teilweise Gesundheit opfern, um anderen Menschen zu helfen, dann ist die Kommune, die ja laut Brandschutzgesetz den Brandschutz sicherzustellen hat, auch für die Verpflegung der Kräfte bei Einsätzen verantwortlich.

    Folgende Argumente fallen mir dazu ein:
    • Die Einsatzkräfte verbrennen bei der Einsatztätigkeit eine Menge Kalorien, und gerade im Atemschutzgeräteeinsatz ist der Flüssigkeitsverlust enorm.
    • Erfolgt keine ausreichende Verpflegung oder Flüssigkeitsversorgung, lassen Konzentration und Leistungsfähigkeit nach.
    • Nachlassende Leistungsfähigkeit und Konzentration führt zu höherer Unfallgefahr, nicht nur für die Einsatzkräfte selbst, auch für die zu rettenden oder schützenden Personen steigt das Risiko, durch Fehlverhalten der Kräfte zu Schaden zu kommen.
    • Höhere Unfallzahlen bei den Einsatzkräften lassen das Versicherungsrisiko bei den Kommunen steigen, und somit auch die Beitragszahlungen.
    • Ehrenamtliche Einsatzkräfte entlasten die Kommunalkassen! Würde es keine Ehrenamtler geben, müssten die Kommunen Berufs- oder Pflichtfeuerwehren gründen, was zu wesentlich höheren Kosten führt, als ab und zu mal ein paar Kisten Selters und ein paar Bockwürstchen oder Brötchen zu finanzieren...
      Bei Pflichtfeuerwehren ist die Kommune nämlich zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen verpflichtet, mal ganz abgesehen von den Gehaltszahlungen bei Berufsfeuerwehren. Und es fallen ja nicht nur Kosten für die reine Zahlung der Aufwandsentschädigungen an, es muss ja dann wieder ein Antragsformular ausgefüllt werden, das muss bearbeitet, geprüft und wer weiß nicht wie oft kopiert, geknickt, gelochtet, gefalzt und geheftet werden. Dafür muss dann wieder eine weitere Person beschäftigt werden bzw. die Produktivität in der Verwaltung sinkt (OT: Falls die überhaupt noch in deutschen Amtsstuben sinken kann...)


    Mir würden sicherlich noch mehr sachliche Argumente einfallen, wenn man das mal in einer Runde sachlich besprechen und Brainstormen würde.

    Ich für meinen Teil jedenfalls, finde das Verhalten der Kommune nicht in Ordnung!
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  11. #11
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    Hallo,

    Unsere Kosten für Verpflegung aus Einsätzen werden von der Stadtverwaltung übernommen. Auch die Kosten für die Verpflegung auf Ausbildungsveranstaltungen werden von der Stadtkasse übernommen. Für länger dauernde Einsätze haben wir zudem die Möglichkeit auf eine Einsatzeinheit (DRK, Bt-Einheit) zurück zugreifen, die uns dann das Essen an die Einsatzstelle bringt. Natürlich nur bei großen Schadensereignissen. Ansonsten heißt es eigentlich immer, Essen besorgen (lassen) und Rechnung am nächsten Tag zur Stadtverwaltung bringen...

    Gruß

  12. #12
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    Hatte ich vergessen zu erwähnen:
    Bei uns auf dem Dorf gab es eigentlich immer genügend Verpflegung auch bei kleineren Einsätzen. Wer die organisiert und/oder bezahlt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Mir ist aber auch nichts über derartige Streitereien bekannt, wobei ich hier auch nicht zu dem Personenkreis gehöre, die aufgrund ihrer Aufgabe (Wehrvorstand oder Gemeindevertretung) davon Kenntnis erhalten oder gar involviert sind.

    Oft ist es auch so, dass die Eigentümer oder Nachbarn der Schadensorte schnell irgend etwas "zaubern", sofern möglich. Das ist der Vorteil auf dem Lande, die Leute sind froh, wenn geholfen wird und irgendwie bekommt man das schon getüddelt, der Gemeinschaftssinn ist hier einfach deutlich höher, als in anonymen, städtischen Umgebungen.
    Dann ist es meistens auch egal, wer nun die paar €uronen für Brötchen bezahlt, wenn der Schaden statt in die Millionen "nur" ein paar Tausender ausmacht oder die Nachbarn von Schadensobjekten durch das richtige Vorgehen beim Einsatz selbst vor Schaden bewahrt bleiben.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  13. #13
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Mir würden sicherlich noch mehr sachliche Argumente einfallen, wenn man das mal in einer Runde sachlich besprechen und Brainstormen würde.
    Geht noch einfacher:
    Zitat Zitat von BGB
    § 670 - Ersatz von Aufwendungen
    Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
    Beauftragte: hier = Freiwillige Feuerwehr, Auftraggeber: hier = Gemeinde
    Im Zweifel reicht halt jede/jeder einzelne Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann eine Aufstellung ihrer /seiner Aufwendungen ein. Kurz und schmerzlos ohne lange Diskussionen ...
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  14. #14
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    Da stellt sich mir aber die Frage, ob Bockwürste zum Löschen eines Feuers notwendig sind...

  15. #15
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Da stellt sich mir aber die Frage, ob Bockwürste zum Löschen eines Feuers notwendig sind...
    Das kommt ganz auf die Einsatzdauer an...
    Wobei es müssen nicht Bockwürste sein. Lachsfilet und Kaviar würden evtl. auch gehen, wobei ich immer noch die gute alte Pizza vorziehe.

    Aber mal im Ernst:
    Die Nahrungsaufnahme ist ein Grundbedürfniss des Menschen. Wenn diese längere Zeit unterbleibt führt dies zumindest zu unbehagen was nicht nur unangenehm ist- sondern auch noch die Arbeitskraft senkt. Bei AGT oder anderen besonders schwere Arbeit verrichtenden Einsatzkräften könnte das sogar die nach einigen Stunden fehlender Nahrungsaufnahme die Einsatzfähigkeit komplett in Frage stellen.

    Zumal man ja bedenken muss das im Ehrenamtlichen Bereich die Zeit seit der letzen Nahrungsaufnahme nur allerseltenst mit der Zeit seit Einsatzbeginn zusammenhängt.
    So kann es bei einem Einsatz um 18.00 durchaus sein das viele Einsatzkräfte morgens und am späten Vormittag vieleicht nen Brötchen gegessen haben - und die geplante Hauptmalzeit gerade auf dem Küchentisch verdirbt weil der Melder genau passend vorm ersten Bissen bimmelte.
    Jemand der aber insgesamt am Tag drei Brötchen gegessen hat, das letzte um 11 Uhr, wird wohl kaum in der Lage sein konzentriert einen Einsatz abzuarbeiten der bis in die späte Nacht geht. Also ist ab einer gewissen Einsatzdauer Verpflegung angebracht. (Und oft ja auch Vorschrift)

    Natürlich könnte man nun behaupten das die Personen ja eh essen müssten, unabhängig vom Einsatz, somit diese Kosten nicht im Einsatz begründet sind. Das mit dem Essen müssen ist ja auch richtig. Nur würde dies bei vielen dann einfach durch Bedienung am heimischen Kühlschrank und Brotvorrat geschehen, oder mit ein paar Nudeln schnell in den Topf geschmisse, was umgerechnet Kosten in Centbereich verursacht.
    Oder das bereits zubereitete (und damit bezahlte) Essen wird auf dem Küchentisch gerade kalt.

    Essen das in Gastronomiebetrieben zugekauft wird kostet aber durchaus ein paar Euro, auf jeden Fall ein Vielfaches eines selbst belegten Brötchens oder eines Tellers Nudeln. Somit ist die zugekaufte Verpflegung auf jeden Fall ein Mehraufwand der alleine in der Tatsache des Einsatzes begründet ist und kann ebend nicht gegengerechnet werden.

    Natürlich muss dabei die Verhältnissmäßigkeit gewahrt bleiben. Ein Luxuscatering vom Sternekoch persöhnlich ausgegeben ist definitiv nicht ok (ausser es ist gesponsert)
    Aber ob es nun Bockwürstchen, Pommes, Schnitzel, einfache Pizza - oder aber belegte Brote sind, das ist alles im Rahmen. Natürlich ist auch eine gute Erbsensuppe in Ordnung. Aber bitte keine extremst verdünnte Plörre und immer und immer wieder.

    Die Art der Verpflegung sollte sich nach der Art und dauer des einsatzes sowie Anzahl der Einsatzkräfte richten. Habe ich einen längeren Einsatz an dem aber nur wenige Einsatzkräfte beteiligt sind, dann ist die nächste Pommes/Pizzabude sicherlich eine gute Quelle.
    Bei 500 EK aber geht wohl kaum ein Weg an einer selbst organisierten Verpflegung vorbei.
    (Wobei ich es da auch schon erlebt habe das dann kurzerhand ein kompletter Imbissanhänger mit Personal gemietet wurde und darüberhinaus nur Material abgerechnet wurde)

    Und vom "Muss" und Notwendigkeiten mal abgesehen:
    Wenn ich mir die Beträge so ansehe um die es da geht, dann kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Wenn die Stadtkasse so klamm ist das sie nicht einmal 35 Euro für Einsatzverpflegung ausgeben will - dann gehen die Stadträte aber hoffentlich mit gutem Beispiel voran und verzichten schon lange auf ihre Sitzungsgelder und bringen den Kaffee und das Wasser für ihre Sitzungen selbst mit! Das ist so etwas von Lachhaft.

    Und sowieso: Das man über soetwas überhaupt diskutieren muss. Wenn Leute ehrenamtlich einer solchen Tätigkeit in ihrer Freizeit nachgehen (Ok vielen macht es ja meist auch Spass), dann ist es das mindeste das der Dienstherr für eine gute Verpflegung während der -längeren ungeplanten- Dienste sorgt! Genauso wie für eine vollwertige PSA.

    Natürlich ist auch das Ehrenamt kein Wunschkonzert und man muss auch mal Kompromisse eingehen. Aber da wo diese beiden Grundvorraussetzungen nicht 100% gewährleistet sind würde ich schnell den Hut nehmen.

    Wobei ich aber sagen muss: Hier in der Gegend - und vor allem bei meiner eigenen Org. ist mir nie zu Ohren gekommen das es anders währe. Natürlich kann im Einzelfall immer mal etwas schief laufen. Alle Fälle die ich da kenne waren aber Fehler die sich so schnell nicht wiederholt haben und keine böse Absicht.

    Gruß
    Carsten
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