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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

  1. #46
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Zum Thema Mittagspause auf der Arbeit:
    Im Arbeitszeitgesetz ist eine Pause von mindestens einer halben Stunde nach der Hälfte der regulären Arbeitszeit, spätestens jedoch nach 4 Zeitstunden vorgeschrieben.
    Nö, 6 Stunden ohne Pause sind erlaubt.

  2. #47
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    Danke für die Korrektur!

    Hatte da mal in dem Gesetz gestöbert, als ich mich nebenbei selbstständig gemacht habe, da mein Arbeitgeber auf das Arbeitszeitgesetz verwiesen hatte.

    Hab' da wohl den falschen Wert im Kopf gehabt.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #48
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ...Umgekehrt habe ich übrigens noch nie gehört, dass eine Feuerwehr die Einnahmen eines TdoT verzweifelt Richtung Kommune abgeben wollte...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Brauchst du auch nicht zu hören. Alle "Einnahmen" der Feuerwehr sind Einnahmen der Kommune. Da braucht keiner "verzweifelt versuchen" das Geld abzugeben, das wird entweder sofort oder beim Jahresabschluss in den kommunalen Haushalt übernommen.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...Jeder vernünftige Mensch organisiert eine auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltung nicht in der Organisationsform der kommunalen Gefahrenabwehr, sondern als Verein o.ä..
    Ahja... und was machen die zig Feuerwehren, die keine Förderverein haben (oder denen es per kommunaler Dienstanordnung verboten ist)? Ausserdem sind Veranstaltungen der Feuerwehr (z.B. TdoT) nicht durch einen (evtl. vorhandenen) Verein durchführbar, da es veranstaltungen der Feuerwehr und somit der Kommune sind. Die Feuerwehrler können natürlich gerne eine private Veranstaltung ohne Uniform, Fahrzeuge oder sonstige Dinge die im Eigentum der Kommune sind machen, da kann es notfalls auch ein privatrechliches Konstrukt ("Feuerwehr-Förder-und-ausserdienstliches-bezahl-Verein") sein...

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ...Oder macht Ihr beim Ölspur kehren oder beim VU Klemm zwischendurch eine Verpflegungspause?
    Bei einer kleine Ölspur oder kleinem VU-klemm bestimmt nicht.
    Bei einem größeren Brandeinsatz, größere Ölspur, VU mit mehreren eingeklemmten/aufwändigen Rettungen/Bergungen, ... wird jedoch die Verpflegungsgruppe der Feuerwehr alarmiert (oder wenn die Leute dieser Ortswehr selber im Einsatz sind, andere, die das übernehmen) mit (je nach Einsatzart, -ort und vermutlicher Länge) die z.B. im Gerätehaus Brote oder Brötchen schmieren und zur Est bringen oder bei größeren oder längeren Einsätzen die Feldküche(n) mit Bestückung von Suppe über heisse Würstchen bis zu Schnitzel mit Soße, Kartoffeln und Gemüse bestücken und die Est anfahren.
    (muss ich erwähnen, das bei größeren Einsätzen sowieso weitere Kräfte nachalarmiert werden MÜSSEN?) Die Entscheidung darüber, ob Verpflegung nötig ist, fällt der Einsatzleiter. Die Kosten trägt die Kommune. (Die Geschäftsführer der umliegenden Super- und Großmärkte erwägen so langsam dem Stadtbrandmeister einen Schlüssel für ihre Filiale zu geben ;-), Sonntags um 02:48 Uhr stehen die immer so ungerne auf...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #49
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ahja... und was machen die zig Feuerwehren, die keine Förderverein haben (oder denen es per kommunaler Dienstanordnung verboten ist)?
    Ganz einfach: Entweder keine Veranstaltung, oder einfach etwas im Rahmen eines GbR-ähnlichen Konstrukts, oder ein dummes Gesicht wenn jemand die Hand aufhält, was vorher nie einer geahnt hat...

    (Wer verbietet eigentlich sowas im Rahmen einer kommunalen Dienstanordnung - und was soll das sein?)

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ausserdem sind Veranstaltungen der Feuerwehr (z.B. TdoT) nicht durch einen (evtl. vorhandenen) Verein durchführbar, da es veranstaltungen der Feuerwehr und somit der Kommune sind. Die Feuerwehrler können natürlich gerne eine private Veranstaltung ohne Uniform, Fahrzeuge oder sonstige Dinge die im Eigentum der Kommune sind machen, da kann es notfalls auch ein privatrechliches Konstrukt ("Feuerwehr-Förder-und-ausserdienstliches-bezahl-Verein") sein...
    Die Kommune kann doch problemlos die Vereins- (oder GbR-)nutzung ihres Eigentums dulden.

  5. #50
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...(Wer verbietet eigentlich sowas im Rahmen einer kommunalen Dienstanordnung - und was soll das sein?)
    Die Kommune verbietet den Mitgliedern der Wehr per Dienstanweisung die Annahme von Zuwendungen jeglicher Art. Wer etwas für die Feuerwehr Spenden will muss diese über die Stadtkasse machen. Zweckbindung "Nur für den Standort 'Klein-Kleckersdorf' " werden von vorn herein abgewiesen. Entweder man spendet für die Feuerwehr oder garnicht. (Ich erinner nochmal dran, das es (m.W.) ausser in Bayern KEINE eigenständigen Ortswehren gibt sondern nur eine kommunale Feuerwehr mit mehreren Standorten/Gerätehäusern)

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...Die Kommune kann doch problemlos die Vereins- (oder GbR-)nutzung ihres Eigentums dulden.
    Schon klar.... Die Kommune kauft Eigentum und stellt es kostenfrei zur Verfügung, damit Privatpersonen damit Gewinn erwirtschaften können, von dem die Kommune nicht einen Cent sieht sondern idR. auch noch Kosten (Reparatur, Reinigung, Betriebsmittel, ...) hat.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #51
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Schon klar.... Die Kommune kauft Eigentum und stellt es kostenfrei zur Verfügung, damit Privatpersonen damit Gewinn erwirtschaften können, von dem die Kommune nicht einen Cent sieht sondern idR. auch noch Kosten (Reparatur, Reinigung, Betriebsmittel, ...) hat.
    Es soll Verwaltungen und Bürgermeister, die durchaus wissen, was sie an ihrer FF haben und das nicht nur Schwarz-Weiß sehen.

  7. #52
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Kommune verbietet den Mitgliedern der Wehr per Dienstanweisung die Annahme von Zuwendungen jeglicher Art.
    OK, das gibt es. In manchen Bundesländern schon per Landesrecht geregelt, damit die Spendenannahmen im Rahmen der Korruptionsbekämpfung möglichst nachvollziehbar und öffentlich geschehen, mancherorts auch als kommunale Insellösung, i.d.R. weil man da schon mal auf die Nase gefallen ist oder von solchen Fällen gehört hat (z.B. Spendenannahme, die hohe Folgekosten mit sich bringt).
    Gerade in solchen Fällen bieten sich für die Kommune Fördervereine an.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Schon klar.... Die Kommune kauft Eigentum und stellt es kostenfrei zur Verfügung, damit Privatpersonen damit Gewinn erwirtschaften können, von dem die Kommune nicht einen Cent sieht sondern idR. auch noch Kosten (Reparatur, Reinigung, Betriebsmittel, ...) hat.
    Zum einen:
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Es soll Verwaltungen und Bürgermeister, die durchaus wissen, was sie an ihrer FF haben und das nicht nur Schwarz-Weiß sehen.
    , zum anderen übernimmt die Privatperson damit auch Dinge wie Öffentlichkeits- bzw. Nachwuchsarbeit, wovon die Kommune wiederum profitiert. Wer sich da an ein paar Liter Betriebsstoffe oder Reinigungsmittel stört...

  8. #53
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Kommune verbietet den Mitgliedern der Wehr per Dienstanweisung die Annahme von Zuwendungen jeglicher Art. Wer etwas für die Feuerwehr Spenden will muss diese über die Stadtkasse machen. Zweckbindung "Nur für den Standort 'Klein-Kleckersdorf' " werden von vorn herein abgewiesen. Entweder man spendet für die Feuerwehr oder garnicht. (Ich erinner nochmal dran, das es (m.W.) ausser in Bayern KEINE eigenständigen Ortswehren gibt sondern nur eine kommunale Feuerwehr mit mehreren Standorten/Gerätehäusern)



    Schon klar.... Die Kommune kauft Eigentum und stellt es kostenfrei zur Verfügung, damit Privatpersonen damit Gewinn erwirtschaften können, von dem die Kommune nicht einen Cent sieht sondern idR. auch noch Kosten (Reparatur, Reinigung, Betriebsmittel, ...) hat.
    Hmm. Ich denke es ist eher das Konstrukt: Gemeinde macht bei der Feuerwehr einen TdoT und sucht nen Verein (so wie u.a. es viele andere Gewerbetreibende tun) der die Bewirtung übernimmt und die Einnahmen zur Vereinsfinanzierung nehmen kann (machen wir mit dem Musikverein auch ein- zweimal im Jahr). Und dies ist zufällig die Feuerwehrkameradschaft ;-)
    Mit eigenen Leuten kann die Gemeinde das nicht machen, da sonst Lohnkosten, ... anfallen.

    Gruß
    Simon

  9. #54
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    Bei uns ist es so geregelt:
    Bei der Gründung der freiwilligen Feuerwehr wurde eine Satzung verabschiedet.
    In dieser Satzung ist das Führen einer Kameradschaftskasse geregelt, zur Pflege der Kameradschaft (was auch immer das heißen mag...).
    Einnahmen aus den von der Feuerwehr in Eigenregie durchgeführten Veranstaltungen (Feuerwehrball, Getränkeeinnahmen bei Osterfeuer, Biikebrennen, Tag der offenen Tür, etc. ...) fließen in die Kameradschaftskasse. Aufwendungen für die o.g. Veranstaltungen werden gegengerechnet und ggf. bei Verlust aus der Kameradschaftskasse beglichen.
    Aus dieser Kasse werden auch interne Veranstaltungen (Kameradschaftsabend, Grillfest) sowie Geschenke (z.B. Blumensträuße für verdiente Kameradenfrauen) und Kränze für verstorbene Kameraden finanziert.
    In die Kameradschaftskasse gehen auch Spendengelder, die ggf. nach Einsätzen oder einfach so der Wehr übergeben werden.

    Der Vorstand entscheidet über die Verwendung von Mitteln aus der Kameradschaftskasse.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  10. #55
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    Meine Meinung

    Hallo zusammen,

    ich weiß das Thema ist bereits alt, aber ich möchte doch meine Meinung hierzu sagen.

    1. Eine Kommune ist gem. § 2 BrSchG LSA, denn dieses ist hier anzuwenden, für die Aufstellung, Ausbildung, Ausrüstung, Unterbringung und Einsatz einer Freiwilligen Feuerwehr zuständig.

    2. Auch wenn das Gesetz nicht ausrücklich von Verpflegung spricht, so kann zumindest in Abhängigkeit von der Wetterlage von der zeitnahen Versorgung mit Kalt- und Warmgetränken ausgegangen werden (AGT...). Dieses ist mindestens unter Einsatz einer FF wenn nicht sogar unter Ausrüstung zu subsumieren. Zuguterletzt gilt der Fürsorgegrundsatz des Beamtenrechts, das hier auch für Ehrenamtler in kommunalen Diensten Anwendung findet.

    3. Die Versorgung mit fester Nahrung ist aus meiner Sicht wirklich erst ab x Stunden Einsatz erforderlich. Auf jedem Fall während des Einsatzes, nicht jedoch nach einem Einsatz (Ausnahme mehrtägige Einsätze mit Ruhephasen ohne nach Hause zu können). Zwar war die Versorgung nach Einsätzen früher übliche Praxis, doch ändern sich die Zeiten und heute droht überall die Kommunalaufsicht bzw. der Bund der Steuerzahler.

    4. Ein Förderverein e. V. kann ebenfalls für die Versorgung aufkommen, der kann dann sogar rechtlich sauber eine Rechnung an die Kommune legen. Leider haben die meisten FF keinen solchen Verein, sondern lediglich eine nicht eingetragene Interessengemeinschaft (böse Zungen sprechen da immer von Schwarz- oder Bierkasse).

    5. FFler sind soweit nicht hauptamtlich beschäftigt, eben keine Handwerker oder Angestellte i. s. d. BGB, da für die erbrachte Leistung die notwendige Gegenleistung der Kommune fehlt. Insofern ist Ehrenamt eben unwirtschaftlich und folglich in dieser Gesellschaft zum Aussterben verurteilt.

    6. Die Folge wären dann die flächendeckenden BFs, von deren Mitarbeitern dann erwartet werden kann, das sie mit geschmierten Schnitten und Henkelmann zum Dienst kommen. Aufgrund der immensen Unterhaltungskosten dieser EliteBFler wird sich sicher auch keine Kommune die Verpflegung leisten können ;-)

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