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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

  1. #31
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wenn man die Verpflegung bei entsprechenden Einsätzen als notwendig erachtet (und das ist sie eben aus Gründen der Fürsorge und Erhaltung der Einsatzbereitschaft) ...
    Und genau an diesem Punkt habe ich meine Zweifel: Warum sollte eine Arbeitgeber für die Ernährung seiner Mitarbeiter verantwortlich sein? Wenn das so wäre, könnte der Arbeitgeber ja auch die Einhaltung eines Ernährungsplans einfordern (ebenfalls aus Gründen der Vorsorgepflicht). Das würde den meisten Fast-Food-Ketten nicht gefallen...


    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Genau wie er ggf. für 20.000 l Schaummittel aufkommen muss, dass bei letzten, nicht kostenpflichtigen Brand benötigt wurden oder für das herangezogene Bauholz für Sicherungs- und Abstützmaßnahmen. Kosten durch Feuerwehreinsätze entstehen mitunter plötzlich und wenig voraussehbar.
    Diese Kosten dürften im Haushaltsplan mit einberechnet sein.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ... aber wenn Du mal ein Haus baust und Deine Freunde Dir einen Samstag helfen, werden die sicher auch nicht so häufig wiederkommen, wenn Du nach getaner Arbeit sagt: "Danke fürs Helfen, ihr könnt ja noch kurz aufräumen und dann nach Hause gehen, was essen."
    Wenn ich Freunde einlade, mir beim Hausbau zu helfen, dann zahle ich ihnen selbstverständlich das essen. Sie bekommen kein Geld von mir, sind nicht bei mir beschäftigt, kurz: Man nennt es Freundschaftsdienst.
    Wenn ich allerdings einen Handwerker einstelle, oder eine Firma beauftrage (und das dürft6e eher mit einer Feuerwehr vergleichbar sein), bin ich nicht für deren Verpflegung zuständig!

  2. #32
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Mal abgesehen von der sozialen Komponente, können drei Stunden zusätzlich durchaus lang werden, wenn der Einsatz morgens vor dem Frühstück begann oder am Abend vor dem Abendessen und die letzte Mahlzeit das Wurstbrot am Mittag war. Gerade freiwillige Kräfte erscheinen nunmal nicht gestärkt und ausgeruht zum Dienst sondern haben schon einen Arbeitstag hinter sich.
    Jetzt sei mal ehrlich: Drei Stunden zusätzlich Arbeit müssten von einem normal gesunden Menschen durchaus drin sein - auch ohne zusätzliche Kalorienzufuhr. Außerdem (um erneut mal wieder auf das Ausgangsbeispiel zurückzukommen) sieht es in der Realität doch so aus, dass die Nahrungsaufnahme nach einem Einsatz kommt. Oder macht Ihr beim Ölspur kehren oder beim VU Klemm zwischendurch eine Verpflegungspause?

  3. #33
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Und genau an diesem Punkt habe ich meine Zweifel: Warum sollte eine Arbeitgeber für die Ernährung seiner Mitarbeiter verantwortlich sein? Wenn das so wäre, könnte der Arbeitgeber ja auch die Einhaltung eines Ernährungsplans einfordern (ebenfalls aus Gründen der Vorsorgepflicht). Das würde den meisten Fast-Food-Ketten nicht gefallen...
    Das ist eine etwas zu einfache Logik.

    Auch wenn Du Deinen Mitarbeiter während der Arbeitszeit vor schädlichem Lärm und UV-Strahlung schützen musst, kannst Du ihm nicht verbieten, in seiner Freizeit in die Disco zu gehen oder sich in Malle zwei Wochen lang rösten zu lassen. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass man sich während der Arbeits- bzw. Dienstzeit nicht darum kümmern muss.

    Diese Kosten dürften im Haushaltsplan mit einberechnet sein.
    Genau wie Kosten für Verpflegung.

    Aber Du glaubst doch nicht im ernst, dass da jedes Jahr zigtausende Euro für Schaummittel eingestellt werden, weil vielleicht mal der große Reifenlagerbrand kommen könnte? Das macht man vielleicht einmal so und nach fünf Jahren ist der Ansatz zusammengestrichen, weil nie abgerufen. Trotzdem muss man dann akut das Geld im Haushalt frei machen.

    Anderes Beispiel: Schäden, die bei der Ausübung des Dienstes entstehen. Bei uns sind da jährlich einige wenige tausend Euro für das übliche Tagesgeschäft, was halt mal so kaputt geht, im Haushalt vorgesehen. Wenn aber einer seinen neuen Mercedes auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus zersägt, muss man halt zusehen, woher man das Geld nimmt. Da sind 35 Euro für ein paar Würstchen doch echt Peanuts. Frag mal, was die Kommune jedes Jahr für Blumensträuße und Präsente bei irgendwelche Jubiläen und Geburtstagen ausgibt ... Andere "Vereine" bekommen nämlich durchaus auch mal etwas.

    Hier im Ort gibt es einmal im Jahr einen Aktionstag, an dem die Grünflächen von den Bürgern freiwillig gereinigt werden. Was gibt es am Mittag? Erbsensuppe und ein Bierchen, bezahlt von der Gemeinde.

    Wenn ich Freunde einlade, mir beim Hausbau zu helfen, dann zahle ich ihnen selbstverständlich das essen. Sie bekommen kein Geld von mir, sind nicht bei mir beschäftigt, kurz: Man nennt es Freundschaftsdienst.
    Wenn ich allerdings einen Handwerker einstelle, oder eine Firma beauftrage (und das dürft6e eher mit einer Feuerwehr vergleichbar sein), bin ich nicht für deren Verpflegung zuständig!
    Jetzt ist der ehrenamtliche Helfer aber eben nicht ein x-beliebiger Arbeitnehmer und die Kommune beauftragt ihn auch nicht einfach so als Handwerker. Der kommt halt irgendwann gar nicht mehr, wenn er seine Arbeit so gering gewürdigt sieht, dass eine Mahlzeit nach einem oder zwei längeren Einsätzen im Jahr schon als nicht notwendig angesehen wird.

    Der angestellte Handwerker kann übrigens durchaus bei längerer Abwesenheit von der Wohnung und Arbeit an wechselnden Baustellen einen sog. Verpflegungsmehraufwand von der Steuer (!) absetzen (wenn ihn der Arbeitgeber nicht entschädigt). Das sind bei mehr als acht Stunden Abwesenheit von der Wohnung am Tag 6 Euro. Das macht sich in der Steuererklärung schon bemerkbar. Die Möglichkeit hat der ehrenamtliche Helfer, der gar kein Einkommen aus dieser Tätigkeit hat, aber leider gar nicht.
    Jetzt wirst Du sagen, dass die wenigsten Einsätze acht Stunden dauern. Das stimmt, dafür wird das ggf. vor oder nach der eigentlichen Arbeitszeit bzw. aus der Freizeit heraus geleistet.

    Jetzt sei mal ehrlich: Drei Stunden zusätzlich Arbeit müssten von einem normal gesunden Menschen durchaus drin sein - auch ohne zusätzliche Kalorienzufuhr. Außerdem (um erneut mal wieder auf das Ausgangsbeispiel zurückzukommen) sieht es in der Realität doch so aus, dass die Nahrungsaufnahme nach einem Einsatz kommt. Oder macht Ihr beim Ölspur kehren oder beim VU Klemm zwischendurch eine Verpflegungspause?
    Das sehe ich deutlich anders. Wer morgens aus dem Bett geklingelt wird und dann körperlich (und geistig) anstrengende Arbeit verrichtet, der braucht ggf. auch schnell wieder Energie aus Nahrung.

    Ölspuren und Vekehrsunfälle dauern selten drei Stunden, aber bei Unwettern, ABC-Lagen und Großbränden sind drei Stunden so die Zeit, an der meiner Meinung nach Verpflegung geeigneter Art bereitstehen sollte. Was die Nahrungsaufnahme nach dem Einsatz angeht: Fahrzeug und Gerät wird auch wieder in einen einsatzbereiten Zustand gebracht, da steht dies dem Menschen doch wohl auch zu. Man könnte ja auch mal versuchen, den Einsatz zu unterbrechen, weil jetzt die zustehende Pause anstehe ... das Geschrei will ich hören. Aber das würde jemand, der hinter der Sache steht, auch gar nicht verlangen sondern wartet bis nach dem Einsatz. Andere verlangen dann anscheinend jedoch, dass er dann ja gar nichts braucht ... Zumal es eben auch eine soziale Komponente hat, nach einem schwierigen/anstrengenden Einsatz noch gemeinsam beisammen zu sitzen und zu essen.

  4. #34
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Auch wenn Du Deinen Mitarbeiter während der Arbeitszeit vor schädlichem Lärm und UV-Strahlung schützen musst, kannst Du ihm nicht verbieten, in seiner Freizeit in die Disco zu gehen oder sich in Malle zwei Wochen lang rösten zu lassen. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass man sich während der Arbeits- bzw. Dienstzeit nicht darum kümmern muss.
    Eben. Ich muss ihn schützen. ich galube nicht, dass jemand nach drei Stunden ernährungstechnische in eine Gefahr läuft, die ich mit Bockwürsten beheben kann. (Bei Wasser sehen ich das durchaus anders!)

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Aber Du glaubst doch nicht im ernst, dass da jedes Jahr zigtausende Euro für Schaummittel eingestellt werden, weil vielleicht mal der große Reifenlagerbrand kommen könnte? Das macht man vielleicht einmal so und nach fünf Jahren ist der Ansatz zusammengestrichen, weil nie abgerufen. Trotzdem muss man dann akut das Geld im Haushalt frei machen.

    Anderes Beispiel: Schäden, die bei der Ausübung des Dienstes entstehen. Bei uns sind da jährlich einige wenige tausend Euro für das übliche Tagesgeschäft, was halt mal so kaputt geht, im Haushalt vorgesehen. Wenn aber einer seinen neuen Mercedes auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus zersägt, muss man halt zusehen, woher man das Geld nimmt. Da sind 35 Euro für ein paar Würstchen doch echt Peanuts. Frag mal, was die Kommune jedes Jahr für Blumensträuße und Präsente bei irgendwelche Jubiläen und Geburtstagen ausgibt ... Andere "Vereine" bekommen nämlich durchaus auch mal etwas.
    Naja, Appetit mit einem Schaden gleichzusetzen, halte ich für etwas übertrieben... ;-)
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Hier im Ort gibt es einmal im Jahr einen Aktionstag, an dem die Grünflächen von den Bürgern freiwillig gereinigt werden. Was gibt es am Mittag? Erbsensuppe und ein Bierchen, bezahlt von der Gemeinde.
    Was eine Kommune freiwillig macht, und was eine Kommune machen muss, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Jetzt ist der ehrenamtliche Helfer aber eben nicht ein x-beliebiger Arbeitnehmer und die Kommune beauftragt ihn auch nicht einfach so als Handwerker. Der kommt halt irgendwann gar nicht mehr, wenn er seine Arbeit so gering gewürdigt sieht, dass eine Mahlzeit nach einem oder zwei längeren Einsätzen im Jahr schon als nicht notwendig angesehen wird.
    1. Der Feuerwehrler ist nicht irgendein x-beliebiger Freiwilliger, sondern im Rahmen seines Einsatzes ein verpflichteter Amtsträger eine Kommune! Die Mitwirkung an einem Einsatz geschieht nicht auf Grundlage der ersetzen Nahrung sondern meines Wissens nach aufgrund einer Verpflichtung! Zumindest ist dies hier im Forum oft genug zu lesen.
    2. Wenn ein Feuerwehrler tatsächlich seine Wertschätzung aus einer Bockwurst ableitet, sollt er sich überlegen, freiwillig in einer Metzgerei zu arbeiten.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Der angestellte Handwerker kann übrigens durchaus bei längerer Abwesenheit von der Wohnung und Arbeit an wechselnden Baustellen einen sog. Verpflegungsmehraufwand von der Steuer (!) absetzen (wenn ihn der Arbeitgeber nicht entschädigt). Das sind bei mehr als acht Stunden Abwesenheit von der Wohnung am Tag 6 Euro. Das macht sich in der Steuererklärung schon bemerkbar. Die Möglichkeit hat der ehrenamtliche Helfer, der gar kein Einkommen aus dieser Tätigkeit hat, aber leider gar nicht.
    Jetzt wirst Du sagen, dass die wenigsten Einsätze acht Stunden dauern. Das stimmt, dafür wird das ggf. vor oder nach der eigentlichen Arbeitszeit bzw. aus der Freizeit heraus geleistet.
    Ich wiederhole mich gerne nochmals: Ich rede nicht von Einsätzen, die sechs Stunden oder länger dauern. Da sehe ich durchaus den Arbeitgeber in der Pflicht, für Nahrung zu sorgen.

    Gruß, Mr. Blaulicht


    Das sehe ich deutlich anders. Wer morgens aus dem Bett geklingelt wird und dann körperlich (und geistig) anstrengende Arbeit verrichtet, der braucht ggf. auch schnell wieder Energie aus Nahrung.

    Ölspuren und Vekehrsunfälle dauern selten drei Stunden, aber bei Unwettern, ABC-Lagen und Großbränden sind drei Stunden so die Zeit, an der meiner Meinung nach Verpflegung geeigneter Art bereitstehen sollte. Was die Nahrungsaufnahme nach dem Einsatz angeht: Fahrzeug und Gerät wird auch wieder in einen einsatzbereiten Zustand gebracht, da steht dies dem Menschen doch wohl auch zu. Man könnte ja auch mal versuchen, den Einsatz zu unterbrechen, weil jetzt die zustehende Pause anstehe ... das Geschrei will ich hören. Aber das würde jemand, der hinter der Sache steht, auch gar nicht verlangen sondern wartet bis nach dem Einsatz. Andere verlangen dann anscheinend jedoch, dass er dann ja gar nichts braucht ... Zumal es eben auch eine soziale Komponente hat, nach einem schwierigen/anstrengenden Einsatz noch gemeinsam beisammen zu sitzen und zu essen.[/QUOTE]

  5. #35
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    Den Teil mit dem Verpflegungsmehraufwand hast Du mal weggelassen, weil er nicht so schön in die "der normale Arbeitnehmer bekommt auch nichts!" Argumentation passt?

    Was eine Kommune freiwillig macht, und was eine Kommune machen muss, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
    Das gilt ebenso für die Bürger der Kommune.

    1. Der Feuerwehrler ist nicht irgendein x-beliebiger Freiwilliger, sondern im Rahmen seines Einsatzes ein verpflichteter Amtsträger eine Kommune! Die Mitwirkung an einem Einsatz geschieht nicht auf Grundlage der ersetzen Nahrung sondern meines Wissens nach aufgrund einer Verpflichtung! Zumindest ist dies hier im Forum oft genug zu lesen.
    Die Verpflichtung lässt sich in den allermeisten Bundesländern (mit Ausnahme BW m. W.) durch einseitige Willenserklärung lösen.

    2. Wenn ein Feuerwehrler tatsächlich seine Wertschätzung aus einer Bockwurst ableitet sollt er sich überlegen, freiwillig in einer Metzgerei zu arbeiten.
    Es wird sicher nur ein Baustein im Gesamtbild sein.

    Wenn man einem Wehrleiter aber nicht zutraut, selbstständig im Einzelfall über die Notwendigkeit einer Ausgabe in Höhe von 35 Euro für Verpflegung zu entscheiden, ist es in der Tat besser, sich einen anderen, geeigneteren Kandidaten zu suchen oder den Job gleich selbst zu machen.

  6. #36
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Den Teil mit dem Verpflegungsmehraufwand hast Du mal weggelassen, weil er nicht so schön in die "der normale Arbeitnehmer bekommt auch nichts!" Argumentation passt?
    Nee, weil ich jetzt schon zum wiederholten Mal geschrieben habe, dass es für mich nicht um Einsätze > 6h geht...

  7. #37
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    Und ich habe geschrieben, dass man gerade bei Freiwilligen die Zeit vor und nach dem eigentlichen Einsatz bei der Beurteilung der Verpflegungsfrage nicht ausblenden kann.

  8. #38
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    Wenn jemand durch einen Feuerwehreinsatz, der drei Stunden dauert, länger als 8h von zu Hause weg ist, dürfte die Bochwurst sein kleineres Problem sein...

  9. #39
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wenn jemand durch einen Feuerwehreinsatz, der drei Stunden dauert, länger als 8h von zu Hause weg ist, dürfte die Bochwurst sein kleineres Problem sein...
    Was meinst du damit?
    Dieses dürfte bei einem Einsatz der z.b. zwischen 16.00 & 17.00 beginnt bestimmt für 2/3 der eingesetzten Kräfte eher die Regel als die Ausnahme sein...
    Wie schon geschrieben: Normaler Arbeitnehmer, Arbeitsbeginn 8.00 Arbeitsende 16.30, Ankunft Wohnung 17.00. Geplantes Abendessen mit Partner/-In (ggf. Familie) für 17.15 eingeplant. Um 16.55 - 500m vor der Wohnungstür - bimmelt der Melder.
    Da können sicher so einige ein Lied von singen. Und dann reden wird bei einem drei Stunden einsatz ebend nicht mehr von drei Stunden mal ohne Verpflegung, sondern dann sind es bei der ersten Einsatzminute bereits sechs Stunden ohne.

    Bei der Versorgungsplanung von Einsatzkräften die rein freiwillig sind ist ebend überhaupt nichts sicher und eher vom schlechtesten als vom besten Fall auszugehen wenn man irgendeine Sicherheit haben will.

    Gruß
    Carsten
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  10. #40
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    Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:

    Es dürfte allgemein Usus sein, dass bei den meisten Jobs von 8-16:00 Uhr eine Mittagspause vorgesehen ist, die auch meist in der Zeit zwischen 12:00 und 13:00 Uhr genommen wird.
    Wenn dann also der Melder um 16:30, also kurz vor der Haustür klingelt und der Einsatz so um die 4 Stunden dauert, bin ich bei 20:30 Uhr. Bei 6h (und das war ja meine Grenze) bin ich bei 22:30 Uhr. Da darf sich der Hunger zwar gerne melden, aber ein Gesunder dürfte noch nicht ernsthaft in eine Gefahr geraten, die durch die Fürsorgepflicht abgedeckt werden müsste.

    Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich habe durchaus nix dagegen, wenn Kommunen auch verpflegungstechnisch an ihre Feuerwehrleute denken. Daraus aber einen Anspruch abzuleiten, halte ich persönlich für falsch, zumindest für fragwürdig.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #41
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:

    Es dürfte allgemein Usus sein, dass bei den meisten Jobs von 8-16:00 Uhr eine Mittagspause vorgesehen ist, die auch meist in der Zeit zwischen 12:00 und 13:00 Uhr genommen wird.
    ...
    Gruß, Mr. Blaulicht
    ICh würde mal sagen das kommt SEHR Stark auf die Berufliche Situation an.
    Bei Personal welches in einem Bürokomplex oder ähnliches mit Mensa arbeiet wo auch noch die Essenspreise vom Arbeitgeber subventioniert ist wird das oft zutreffen.
    Genauso wie bei vielen Krankenhausmitarbeitern / Pflegeheimmitarbeitern zum bleistift auch - zumindest wenn dort auch die vergünstige oder gar kostenlose Verpflegung üblich ist.

    Bei Mitarbeitern in kleinen bis mittleren Betrieben sieht es aber ganz anders aus. Dort gibt es keine Mensa und selten die Möglichkeit sich günstig ein Mittagessen zuzubereiten. MAximal eine Mikrowelle für ein Fertiggericht ist vorhanden was einem dann aber auch schnell zum Hals raus hängt. Wenn man etwas mehr wollte müsste man wieder einen Gastronomiebetrieb extern aufsuchen was wieder mehr kostet.

    Aus diesem Grund ist es gerade in diesen Kreisen üblich das es zum Mittag ebend keine Vollwertige Mahlzeit gibt sondern wirklich nur eine belgte Stulle oder Joghurt, evtl. mal eine Mikrowellensuppe zur Abwechslung. Das Abendessen ist dann -auch aus Kostengründen- die Hauptmahlzeit des Tages...
    (Und jetzt überlege mal welche Beschäftigungsbedingungen bei den Freiwilligen der meisten Feuerwehren wohl am ehesten Anzutreffen sind...)

    Bei mir war es zum beispiel in der Ausbildung so das wir immer Donnerstags als Azubis zusammen mittags Pizza bestellt haben. Alle anderen Tage habe ich nur um 10.00 mein Brötchen gegessen und dann bis zum Feierabend durchgezogen. Auch schon deshalb weil wir volle Gleitzeit hatten und so natürlich eher Feierabend hatten. Wenn ich dann nach Hause gekommen bin hatte ich schon richtig Kohldampf.
    Klar - mit Ausnahme besonders extremer Temperaturbedingungen oder sonstigen hohen körperlichen Belastungen ist selbst wenn dann anschließend an einem diesem Arbeitstag folgendem Sechsstundeneinsatz nicht einmal Trinkwasser zur Verfügung stehen würde bei einer real Feuerwehrtauglichen Person keine Gesundheitsgefahr zu befürchten.

    Aber es wird doch schon ein erhebliches Unwohlsein ausgelöst werden können was durchaus in der gefühlten Wahrnehmung mit LEICHTEN Schmerzen vergleichbar sein kann.

    Und ich bin der Meinung das eine rein Freiwillige Einsatzkraft die Ihren Dienst für die Allgemeinheit verrichtet und sich genausogut im Liegestuhl neben dem Grill ahlen könnte wie viele andere sich dies nicht antun muss. Irgendwo hat alles seine Grenzen.

    Natürlich bedeutet dies nicht das automatisch bei jedem Einsatz das Catering aufgefahren werden muss. Das kommt doch sehr stark auf die Umstände an.
    Aber es sollte kein Zweifel daran bestehen das wenn der Einsatzleiter dies für nötig erachtet dies -sofern die Verhältnissmäßigkeit gewahrt ist- dies ohne jede Diskussion unterstützt wird. Und für einen Betrag von 35 Euro da wegen den Gemeindefinanzen die Erstattung der aus dem Privatvermögen der freiwilligen Einsatzkraft vorgelegten Beträge zu verweigern ist da einfach eine Unverschämtheit! Zumal die 35 Euro ja sogar der Betrag für ZWEI Einsätze zusammen sind.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich habe durchaus nix dagegen, wenn Kommunen auch verpflegungstechnisch an ihre Feuerwehrleute denken. Daraus aber einen Anspruch abzuleiten, halte ich persönlich für falsch, zumindest für fragwürdig.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Naja - der Gesetzgeber sieht das mit dem Anspruch wohl anders...
    Zumindest findet sich dieser Anspruch in den meisten Bundesländern entweder in den Feuerwehrgesetzen (direkt) oder in den ergänzenden Bestimmungen. Auch bei den anderen Staatlichen BOS und dem KatS gibt es ähnliche Richtlinien.

    Gruß
    Carsten
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  12. #42
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    Achja,
    um noch einmal hier drauf zurückzukommen.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Das gleiche gilt auch für den Wehrführer. Er hätte die 35 € auch aus eigener Tasche bezahlen und einfach gut sein lassen können. Warum sollte ein Bürgermeister etwas tun, wozu ein Wehrführer nicht bereit ist?
    Weil der Wehrführer nicht selten auch nur eine normale ehrenamtliche Einsatzkraft ist die diesen freiwilligen Zeitaufwand in Ihrer Freizeit nicht selten unter Einschränkung des Privatlebens und manchmal sogar des Berufslebens ausführt und das Geld in der Geldbörse dieser Person im allgemeinen aus einer eigenen Erwerbstätigkeit stammt die nichts mit der Gemeinde zu tun hat.

    Der Bürgermeister ist aber der (im allgemeinen) hauptamtliche Chef der Feuerwehr. Es sind SEINE EIGENEN Leute die FÜR IHN die Kastanien aus dem Feuer holen. Wenn bei der Feuerwehr etwas RICHTIG SCHIEF läuft wird das in letzter Instanz auf Ihn zurückfallen...

    Zudem erhält der Bürgermeister mit Ausnahme von Kleinen Dörfern in der REgel ein nettes Sümchen von der Stadtkasse dafür das er das Wohl seiner Bürger sichern soll. Meist auch BEDEUTEND mehr als ein durchschnittlicher Ortswehrleiter in seinem jeweiligen zivilen Job verdient. ERGO: Die Feuerwehrmänner arbeiten für den BGM. Das Geld in der GEldbörse des BGM ist ehemaliges Stadtgeld. In der Geldbörse der meisten BGM ist bedeutend mehr drin als in den GEldbörsen der meisten Freiwilligen EKs.

    Auf die zivilen Verhältnisse übertragen würde das bedeuten:
    Es entsteht bei einer Arbeitsveranstaltung in einer Autowerkstatt die der Chef plötzlich angesetzt der Bedarf für eine sehr schlichte Mahlzeit. Allerdings verlangst du nun das nicht der Chef die Kosten tragen soll sondern einer der Meister weil die den Bedarf erkannt haben?
    Würdest DU dir das gefallen lassen?

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Außerdem gibt es - man möge es kaum glauben - neben der Feuerwehr noch eine Menge anderer ehrenamtlicher Tätigkeiten in einer Kommune. Wenn der Bürgermeister da jedesmal mit (privaten) Spendierhosen durch die Gegend laufen müsste, wären diese Hosen wahrscheinlich schnell leer...
    MAn unterscheide hier: Pflichtaufgabe vs. Kannaufgabe sowie die jeweils mit der Freiwilligen Aufgabe verbundenen Belastungen. Oder willst du jetzt tatsächlich den Bücherreidienst zweimal Sonntags morgens im Monat mit der Tätigkeit in einer mittleren FF vergleichen?
    Mir fällt jetzt zum beispiel nicht einmal eine Kommunale Aufgabe ein die ähnlich wie die Feuerwehr keine Planung der Dienstzeiten zulässt, also überhaupt diese Situation herbeiführen könnte. Zudem verlangt ja niemand das der BGM das Privat zahlt. Er soll einfach seiner Fürsorgepflicht nachkommen.


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Umgekehrt habe ich übrigens noch nie gehört, dass eine Feuerwehr die Einnahmen eines TdoT verzweifelt Richtung Kommune abgeben wollte...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    [/QUOTE]
    Das setzt aber vorraus das:
    1. die Feuerwehr überhaupt eigenes Geld haben darf.
    In BW gibt es das wohl, aber wo sonst noch? Im Großteil der Republik ist das undenkbar!
    Die Feuerwehr IST die Gemeinde, jeder Cent den die FW erwirtschaftet ist sofort Eigentum der Gemeindekasse.

    2. Diese jeweilige FW auch eigenes Geld erwirtschaftet hat.

    Sofern es eigenes Geld der FW gibt könnte man darüber streiten ob dieses Geld verwendet wird. Beträge die zum Beispiel aus Gebührenerhebungen stammen sind meiner Meinung nach sogar ohne Vorbehalt auch für soetwas zu verwenden.

    Etwas strittiger sehe ich es bei Einnahmen aus FEuerwehrfesten, den immerhin wird hier meist wieder durch Zeiteinsatz der Kräfte über den normalen Dienst hinaus etwas erwirtschaftet. Unstrittig ist das dieses GEld DER FEUERWEHR zugutekommen MUSS.
    Aber ich denke nicht zur Deckung von Einsatzkosten aus Pflichtausgaben. Sondern eher für Dinge welche die Schlagkraft oder die Sicherheit erhöhen (dazu können im Rahmen natürlich auch kameradschaftliche Veranstaltungen zählen)
    Würde man aber anfangen die reinen Betriebskosten daraus zu decken, dann hätte es sicher lange Zeit ein solches zusätzliches Engagement gegeben und es wäre im Endeffekt nur noch teurer für die Gemeinde.

    Allerdings ist die Diskussion hier sowieso eher Theoretisch, weil weder bekannt ist ob die Feuerwehr überhaupt eigenes Geld haben dürfte, noch ob was "im Pott" gewesen wäre.
    Die Wahrscheinlichkeit spricht dagegen.

    Gruß
    Carsten
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  13. #43
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    Ich sehe das in vielen Punkten genauso. Zugegebenermaßen habe ich nicht viel Ahnung vopn den verschiedenen Kassen, in ide so ein Bürgermeister greifen kann.
    Und sicherlich dürfen auch dem eifrig arbeitetenden Feuerwehrmann gerne die Bockwürste bezahlt werden - wenn es denn so vorher abgesprochen bzw. vereinbart ist.

    Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung: Jeder Beschäftigte, ob ehrenamtlich, angestellt oder beamtet liefert eine vertraglich zugesicherte Leistung. Er ist dafür verantwortlich, dass er diese Leistung auch liefern kann. Dazu gehört meiner Meinung nach auch die Ernährung.
    Die Fürsorgepflicht des AG erstreckt sich meiner Logik nach darauf, dem AN nicht zusätzlich zu schaden (zum Beispiel Dehydration bei AGT-Einsatz).

    Wie dem aber auch sei, es lohnt nicht, sich deswegen zu streiten. Dazu kenne ich mich zu wenig in den Bestimmungen aus - meine Argumentation folgte dem (meinem) GMV.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #44
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Auf die zivilen Verhältnisse übertragen würde das bedeuten:
    Es entsteht bei einer Arbeitsveranstaltung in einer Autowerkstatt die der Chef plötzlich angesetzt der Bedarf für eine sehr schlichte Mahlzeit. Allerdings verlangst du nun das nicht der Chef die Kosten tragen soll sondern einer der Meister weil die den Bedarf erkannt haben?
    Würdest DU dir das gefallen lassen?
    Ich bin so eine Art Meister. Und wenn's mal etwas stressig für meine MItarbeiter ist, spendiere ich gerne mal ein Frühstück oder eine Runde Pizza oder Kuchen etc. Ich bin mir aber bewusst, dass ich meinem Betrieb da ziemlich alleine dastehe...

    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Beträge die zum Beispiel aus Gebührenerhebungen stammen sind meiner Meinung nach sogar ohne Vorbehalt auch für soetwas zu verwenden.
    Interessant. Hier in meiner Stadt fallen die Gebühren, die für ehrenamtliche FW-Tätigkeiten erhoben werden, 1:1 dem Ehrenamtlichen zu.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #45
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    Also, noch mal ich mit einem Kommentar...

    Zum Thema Mittagspause auf der Arbeit:
    Im Arbeitszeitgesetz ist eine Pause von mindestens einer halben Stunde nach der Hälfte der regulären Arbeitszeit, spätestens jedoch nach 4 Zeitstunden vorgeschrieben.

    Wenn man mal emotionslos an die Sache rangeht, sollte allein der gesunde Menschenverstand ausreichen, den ehrenamtlichen Einsatzkräften in einer derartigen Situation mal etwas Gutes zu tun, und sei es die berühmt-berüchtigte Kiste Bier oder eine Erbsensuppe oder ein paar Würschte.

    Im Zweifel kann man auch mal aus der Kameradschaftskasse solch eine Verpflegung bezahlen, die Regel sollte das allerdings nicht werden.

    Eigenes Beispiel:
    Meine Frau (auch aktive Kameradin), schmiert mir jeden Abend immer ein Brot für die Arbeit.
    Das liegt dann im Kühlschrank. Geht die Sirene (wir haben aus Kostengründen zu wenig DME), schnappen wir uns das schon geschmierte Brot, ein paar Schokoriegel (Ihr wisst schon, die, die andere Kameraden im ELW fotografieren, :-)) und Obst. Dadurch gehen zwar ein paar Sekunden Zeit verloren, aber sinn- und kopfloses Gehetze bringt eh nichts.
    Somit haben wir im Zweifelsfall immer etwas mit, auch, um evtl. Betroffene notdürftig zu versorgen. Man soll nicht glauben, was ein knackiger Apfel für eine Wirkung haben kann.

    Auf unserem Einsatzfahrzeug sind grundsätzlich immer zwei volle Kisten Mineralwasser für die Einsatzkräfte. Wer die bezahlt, weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass das entweder aus der Kameradschaftskasse oder von der Gemeinde beglichen wird.

    Auch wir haben in unserem PKW immer mindestens eine Flasche Wasser oder Limo/Cola. Da wir etwas weiter vom Gerätehaus weg wohnen, schaffen wir es meistens nicht, auf unserem TSF (Staffelbesatzung) mitzufahren und fahren mit dem eigenen KFZ zur Einsatzstelle. Zur Not haben wir halt dann im Auto etwas dabei.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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