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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

  1. #16
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    Um nochmals auf den Ursprungsbeitrag zurückzukommen: Die Kosten sind für Mahlzeiten nach einem Einsatz entstanden, also meinem Verständnis nach zu einer Zeit, wo man auch heim gehen kann und dort etwas essen kann.
    Dass eine Verpflegung für längere Einsätze gesichert sein muss, steht außer Frage. Dass die gemeinsame Pizza oder was auch immer nach der Ölspur (ich übertreibe bewusst) allerdings von der Allgemeinheit bezahlt werden muss, ist für mich nicht einzusehen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #17
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    bei allem Respekt.. es geht hier um 35 Euro nicht um 3500.... alleine um Unruhe zu vermeiden hätte so mancher Verantwortungsvolle Bürgermeister die paar Taler aus eigener Tasche entrichtet... der Austritt von FA Angehörigen wegen dieses Betrages sollte schwerer wiegen.
    Aber allen Anschein nach haben unsere Politiker immer noch nicht begriffen das ein Wandel stattfindet und der Ehrenamtler auf der Liste der aussterbenden Spezies steht...
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  3. #18
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    Das gleiche gilt auch für den Wehrführer. Er hätte die 35 € auch aus eigener Tasche bezahlen und einfach gut sein lassen können. Warum sollte ein Bürgermeister etwas tun, wozu ein Wehrführer nicht bereit ist?
    Außerdem gibt es - man möge es kaum glauben - neben der Feuerwehr noch eine Menge anderer ehrenamtlicher Tätigkeiten in einer Kommune. Wenn der Bürgermeister da jedesmal mit (privaten) Spendierhosen durch die Gegend laufen müsste, wären diese Hosen wahrscheinlich schnell leer...

    Umgekehrt habe ich übrigens noch nie gehört, dass eine Feuerwehr die Einnahmen eines TdoT verzweifelt Richtung Kommune abgeben wollte...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #19
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Dass die gemeinsame Pizza oder was auch immer nach der Ölspur (ich übertreibe bewusst) allerdings von der Allgemeinheit bezahlt werden muss, ist für mich nicht einzusehen.
    Witzigerweise könnte man gerade bei einer Ölspur, wenn der Verursacher bekannt ist und die Beseitigung mehr als 3 Stunden dauert, problemlos nachher Pizza holen, weil lt. Kostensatzung extra dafür 3,60 pro Einsatzkraft in Rechnung gestellt werden.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Das gleiche gilt auch für den Wehrführer. Er hätte die 35 € auch aus eigener Tasche bezahlen und einfach gut sein lassen können. Warum sollte ein Bürgermeister etwas tun, wozu ein Wehrführer nicht bereit ist?
    Z.B. weil ein Bürgermeister u.a. für sowas eigene Haushaltsmittel vorhält, die sog. Verfügungsmittel. Da kann er nach Belieben etwas "spendieren", ohne gleich ans eigene Sparschwein zu müssen.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Umgekehrt habe ich übrigens noch nie gehört, dass eine Feuerwehr die Einnahmen eines TdoT verzweifelt Richtung Kommune abgeben wollte
    Jeder vernünftige Mensch organisiert eine auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltung nicht in der Organisationsform der kommunalen Gefahrenabwehr, sondern als Verein o.ä..

  5. #20
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Um nochmals auf den Ursprungsbeitrag zurückzukommen: Die Kosten sind für Mahlzeiten nach einem Einsatz entstanden, also meinem Verständnis nach zu einer Zeit, wo man auch heim gehen kann und dort etwas essen kann.
    Das hat auch etwas mit sozialer Kompetenz zu tun ...

    Der Bürgermeister kann ja mit seinen Mitarbeitern nach dem Einsatz Fahrzeug und Gerät wieder in aller Ruhe einsatzbereit machen, während die ehrenamtlichen FA nach Hause gehen, um endlich etwas zu essen ...

  6. #21
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Jeder vernünftige Mensch organisiert eine auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltung nicht in der Organisationsform der kommunalen Gefahrenabwehr, sondern als Verein o.ä..
    ... der wiederum für Bockwürste und Kaffee aufkommen könnte. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Feuerwehr (oder natürlich auch andere große soziale Organisationsformen) und Vernunft zwei verschiedene Welten mit eine sehr überschaubaren Schnittmenge sind... ;-) Aber das nur nebenbei...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #22
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    Ich möchte mich ja nun nicht die Stadtverwaltung in Schutz nehmen, aber so lange es keine Regelung im Bezug der entstehenden Verpflegungskosten gibt, haben die halt richtig gehandelt! Sicher ist die Stadt der Träger der Feuerwehr, aber wenn es keine Regelung gibt, dann brauchen die auch nicht zu Zahlen.

    Statt dessen sollte der Leiter der Feuerwehr mal zur Stadt marschieren, und dort tätig werden, um ne Regelung zu treffen, dass man den Einsatzkräften, mal Geld zukommen läßt.
    Bei uns ist das so geregelt dass einem nach 4 Std., eine warme Mahlzeit zusteht, und spätestens nach 5 std.,ausgewechselt wird, wenn es möglich ist(Haben halt ne Drehleiter/RW/und nen Boot).
    Und wenn es Kalt, oder naß ist, dann werden warme Getränke sofort Organisiert.
    Für jeden AGT-Träger stehen mind., 1L.,Wasser zu Verfügung, und bei Öl-Einsätzen nach VU, oder verunreinigung, gibt es pro Einsatzkraft ein sogenanntes Fegegeld. Sind zwar nur 0,75€ aber man bekommt dafür auch schon ein Getränk.

    Nehmt euch doch nen Wasserkocher, und ein paar Flaschen Mineralwasser, und Wasserlöslichen Kaffee mit. Wenn es dann nachts herrlich nach Kaffee riecht, und der Feuerwehr-chef dann mal 1 Euro dafür bezahlen darf, wird es sehr schnell dafür Sorge tragen, dass es für alle was gibt!
    Sicher ist es traurig, wenn man bei der Stadt nachdem man mehrere Stunden im Einsatz war, um Geld für Kaffee, und ne Wurst bitten muss, aber fragt dochmal nach, wie dumm das aussehen würde, wenn dann plötzlich alle Einsatzkräfte während des Einsatzes mal ne Pause machen, nach Hause gehen, um sich ein Butterbrot zu schmieren.

  8. #23
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ... der wiederum für Bockwürste und Kaffee aufkommen könnte.
    Nicht, solange die Stadt bei kostenpflichtigen Einsätzen genau dafür per Satzung Geld eintreibt. Das ist Schildbürgertum.
    Wer isst eigentlich seine Bockwürste mit Kaffee? Ich hab Senf lieber.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Feuerwehr (oder natürlich auch andere große soziale Organisationsformen) und Vernunft zwei verschiedene Welten mit eine sehr überschaubaren Schnittmenge sind.
    Auch wieder wahr.

    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Ich möchte mich ja nun nicht die Stadtverwaltung in Schutz nehmen, aber so lange es keine Regelung im Bezug der entstehenden Verpflegungskosten gibt, haben die halt richtig gehandelt!
    Wenn die in der Satzung für Verpflegung der Einsatzkräfte Kostenanteile vorsehen, und andererseits real entstehende Verpflegungskosten nicht übernehmen, ist da gar nix mit richtig handeln.

  9. #24
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nicht, solange die Stadt bei kostenpflichtigen Einsätzen genau dafür per Satzung Geld eintreibt. Das ist Schildbürgertum.
    Na, das steht ja hoffentlich außer Zweifel.
    Im o.g. Beispiel ging es aber um zwei Brandeinsätze, und die sind meines Wissen ja nicht kostenpflichtig im Sinne einer Gebühreneintreibung.

  10. #25
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Na, das steht ja hoffentlich außer Zweifel.
    Im o.g. Beispiel ging es aber um zwei Brandeinsätze, und die sind meines Wissen ja nicht kostenpflichtig im Sinne einer Gebühreneintreibung.
    Das kommt darauf an, was brennt, und warum.

    Und auch, wenn kein Schuldner greifbar ist, sehe ich keinen Grund, warum die Kommune in der Frage zwischen gebührenpflichtigen Einsätzen und gebührenlosen unterscheiden sollte. Die Leute, die da arbeiten, sind die gleichen.

  11. #26
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    Ein Grund mehr, zu hinterfragen, warum bei gebührenpflichtigen Einsätzen der Schuldner für die Verpflegung aufkommen muss.

    Ich habe auf meiner letzten Krankenhausrechung übrigens keinen Kostenpunkt "Verpflegung für ärztliches und pflegerisches Personal" gefunden... Und soweit ich weiß, sind diese Kosten auch nicht DRG-umlagefähig!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #27
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ein Grund mehr, zu hinterfragen, warum bei gebührenpflichtigen Einsätzen der Schuldner für die Verpflegung aufkommen muss.
    Weil das nunmal notwendige Kosten sind, die bei solchen Einsatzdauern entstehen?

  13. #28
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    Inwiefern sind bei einem 3-stündigen Einsatz Ernährungskosten ein notwendiger Posten? Ich weiß nicht, wie es bei anderen aussieht, aber ich kann auch ohne zusätzliche Ernährung drei Stunden arbeiten.

    Wie gesagt: Ich rede nicht von Einsätzen, die in den Bereich von 6 Stunden oder drüber gehen.

  14. #29
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    Andersherum wird ein Schuh draus: Wenn man die Verpflegung bei entsprechenden Einsätzen als notwendig erachtet (und das ist sie eben aus Gründen der Fürsorge und Erhaltung der Einsatzbereitschaft) und es keinen Kostenersatzpflichtigen gibt, bleibt der Träger der Feuerwehr halt auf den Kosten sitzen.

    Genau wie er ggf. für 20.000 l Schaummittel aufkommen muss, dass bei letzten, nicht kostenpflichtigen Brand benötigt wurden oder für das herangezogene Bauholz für Sicherungs- und Abstützmaßnahmen. Kosten durch Feuerwehreinsätze entstehen mitunter plötzlich und wenig voraussehbar.

    Warum das auf Deiner letzten Krankenhausrechnung nicht auftaucht? Keine Ahnung, aber wenn Du mal ein Haus baust und Deine Freunde Dir einen Samstag helfen, werden die sicher auch nicht so häufig wiederkommen, wenn Du nach getaner Arbeit sagt: "Danke fürs Helfen, ihr könnt ja noch kurz aufräumen und dann nach Hause gehen, was essen."

  15. #30
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Inwiefern sind bei einem 3-stündigen Einsatz Ernährungskosten ein notwendiger Posten? Ich weiß nicht, wie es bei anderen aussieht, aber ich kann auch ohne zusätzliche Ernährung drei Stunden arbeiten.
    Mal abgesehen von der sozialen Komponente, können drei Stunden zusätzlich durchaus lang werden, wenn der Einsatz morgens vor dem Frühstück begann oder am Abend vor dem Abendessen und die letzte Mahlzeit das Wurstbrot am Mittag war. Gerade freiwillige Kräfte erscheinen nunmal nicht gestärkt und ausgeruht zum Dienst sondern haben schon einen Arbeitstag hinter sich.

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