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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Ich finde es vollkommen in Ordnung wenn die Feuerwehrler nicht auf eigene Kosten verpflegt werden.
    Wenn wir vom DRK einen Einsatz haben, der länger dauert, werden wir auch verpflegt.
    Sogar bei längeren San-Diensten müssen wir nicht hungern. Sollte der Veranstalter das nicht übernehmen, macht´s der OV.
    mfG Christian

    Mach mit, machs nach, machs besser
    Vorwärts immer, rückwärts nimmer!

    www.DRK-Delmenhorst.de

  2. #2
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    26.10.2010
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    Wenn man zur Arbeit geht macht man sich ja auch Schnitten oder nimmt was anderes mit.

    In unserer Nachbargemeinde und bei uns kommt bei längeren Einsätzen sogar immer extra jemaden von der Geminde mit Brötchen und Bockwürsten sowie Kaffee da kann die Gemeindekasse noch so leer sein.

  3. #3
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    Hallo,

    es kommt ja auch drauf an wie das ganze geregelt ist.

    Bei uns ist es in der Satzung der Feuerwehr explizit geregelt. Sprich ab einer Einsatzdauer länger 4 Stunden, kann der der Einsatzleiter Essen bzw. Getränke anfordern bzw. haben wir erst ab da einen Anspruch darauf.

    Meist wird aber früher angefordert, sofern eine Einsatzdauer länger dieser Frist abzusehen ist. Die Würste hüpfen halt nicht alleine in den Topf ;)

    Grüße,

    Paul

  4. #4
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    BayFwG Art. 9 Abs. 5.1

    Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden notwendige Auslagen zu erstatten und sie bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen
    Hatten zum Glück bei uns auch noch nie Probleme, wobei auch die Anwohner sehr freundlich sind und des öfteren die ein oder andere Kanne Kaffee vorbei bringen ;)

  5. #5
    Registriert seit
    03.07.2006
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    Richtig humorvoll: Wenn mal jemand in Sangerhausen einen kostenpflichtigen Einsatz zu verantworten haben sollte, bitte den Kostenbescheid genau prüfen. Womöglich rechnen die Knalltüten dort lt. Kostenersatzsatzung doch tatsächlich "Kostenersatz für Einsatzverpflegung" ab...

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