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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

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  1. #1
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    Streit um Geld für Einsatzverpflegung

    Da kocht einem doch die Galle hoch....
    http://www.mz-web.de/servlet/Content...=1300342775839
    Zitat Zitat von mz-web.de - Mitteldeutsche Zeitung
    Mansfeld-Südharz
    Feuerwehr muss Kaffee selbst zahlen
    VON WOLFRAM BAHN, 30.03.11, 19:48h, aktualisiert 30.03.11, 21:50h
    Feuerwehrmann Harald Kirchner
    Auslöser des Konflikts sind 35 Euro, die Feuerwehr-Leiter Harald Kirchner für Bockwürstchen, Brötchen und Kaffee ausgegeben hat
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    SANGERHAUSEN/MZ. Die Volksseele in Sangerhausen kocht gewaltig. In Wallung gebracht hat die Gemüter der Umgang der Stadt im Kreis Mansfeld-Südharz mit ihren eigenen Feuerwehrleuten. Auslöser des Konflikts sind 35 Euro, die Feuerwehr-Leiter Harald Kirchner für Bockwürstchen, Brötchen und Kaffee ausgegeben hat - und die ihm die Stadt nun nicht ersetzen will. Entstanden sind die Kosten nach Brandeinsätzen in zwei Ortsteilen. Kein Einzelfall, wie sich inzwischen herausgestellt hat.

    Kopfschütteln überall im Kreis

    Auch die Feuerwehr im Ortsteil Gonna blieb auf 16,81 Euro für Getränke und 17,70 Euro für Bockwürste sitzen. Die Beträge stammen von einem Einsatz im Januar, als die Feuerwehrleute an einem Freitagabend auf den Bauhof der Stadt geschickt worden waren, um Sandsäcke zu füllen.

    Die Stadt hielt der Feuerwehr in beiden Fällen vor, keine vorherigen Absprachen mit den Zuständigen über Verpflegungsaufwendungen getroffen zu haben. Das bringt den Gonnaer Feuerwehrchef Jens Bößenroth auf die Palme: "Brände oder andere dringende Einsätze melden sich doch auch nicht bei mir an", kontert er verärgert.

    Das Verhalten der Stadt hat allgemeines Kopfschütteln überall im Landkreis ausgelöst. In Hettstedt und Eisleben gibt es solche Probleme nicht. Dort lagert in den Feuerwehr-Gerätehäusern immer Verpflegung, auf die bei Einsätzen zurückgegriffen werden kann. Die Bezahlung der Vorräte würden die Städte übernehmen, hieß es. Eine gängige Praxis auch andernorts.

    Feuerwehrchef tritt zurück

    Unterdessen hat die Stadtverwaltung in Sangerhausen angekündigt, nun praktikable Regeln für solche Fälle aufzustellen. Man müsse dabei aber auch an die schwierige Finanzlage der Stadt denken, sagte Oberbürgermeister Dieter Poschmann (CDU). Und er will sich mit den Feuerwehrleuten zusammensetzen, um den Konflikt zu entschärfen. Für Kirchner kommt das zu spät. Er ist als Feuerwehrleiter zurückgetreten.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zum Verhalten der Stadtverwaltung fällt mir folgendes ein: krass, starrsinnig, realitätsfremd.
    Zum Verhalten des Feuerwehrleiters fällt mir nur eins ein: konsequent.
    mfG Christian

    Mach mit, machs nach, machs besser
    Vorwärts immer, rückwärts nimmer!

    www.DRK-Delmenhorst.de

  3. #3
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    ich will ja nicht hetzen, aber wenn ich zur Arbeit oder zu einer Freizeitaktivität gehe, zahle ich mein Essen selbst...

    [duck und weg]

  4. #4
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    Ich finde es vollkommen in Ordnung wenn die Feuerwehrler nicht auf eigene Kosten verpflegt werden.
    Wenn wir vom DRK einen Einsatz haben, der länger dauert, werden wir auch verpflegt.
    Sogar bei längeren San-Diensten müssen wir nicht hungern. Sollte der Veranstalter das nicht übernehmen, macht´s der OV.
    mfG Christian

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  5. #5
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    Wenn man zur Arbeit geht macht man sich ja auch Schnitten oder nimmt was anderes mit.

    In unserer Nachbargemeinde und bei uns kommt bei längeren Einsätzen sogar immer extra jemaden von der Geminde mit Brötchen und Bockwürsten sowie Kaffee da kann die Gemeindekasse noch so leer sein.

  6. #6
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    Hallo,

    es kommt ja auch drauf an wie das ganze geregelt ist.

    Bei uns ist es in der Satzung der Feuerwehr explizit geregelt. Sprich ab einer Einsatzdauer länger 4 Stunden, kann der der Einsatzleiter Essen bzw. Getränke anfordern bzw. haben wir erst ab da einen Anspruch darauf.

    Meist wird aber früher angefordert, sofern eine Einsatzdauer länger dieser Frist abzusehen ist. Die Würste hüpfen halt nicht alleine in den Topf ;)

    Grüße,

    Paul

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ich will ja nicht hetzen, aber wenn ich zur Arbeit oder zu einer Freizeitaktivität gehe, zahle ich mein Essen selbst...

    [duck und weg]
    Und wenn der Verwaltungsmitarbeiter eine gewisse Zeit des Tages auf Dienstreise (bzw. dienstlich außerhalb der üblichen Arbeitsstätte tätig) war, bekommt er auch ein Tagegeld, welches den Verpflegungsmehraufwand ausgleicht. Alternativ kann der Dienstherr ihn halt auch versorgen.

  8. #8
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    Ich sehe das folgendermaßen:

    Wenn die ehrenamtlichen Einsatzkräfte ihre Freizeit und teilweise Gesundheit opfern, um anderen Menschen zu helfen, dann ist die Kommune, die ja laut Brandschutzgesetz den Brandschutz sicherzustellen hat, auch für die Verpflegung der Kräfte bei Einsätzen verantwortlich.

    Folgende Argumente fallen mir dazu ein:
    • Die Einsatzkräfte verbrennen bei der Einsatztätigkeit eine Menge Kalorien, und gerade im Atemschutzgeräteeinsatz ist der Flüssigkeitsverlust enorm.
    • Erfolgt keine ausreichende Verpflegung oder Flüssigkeitsversorgung, lassen Konzentration und Leistungsfähigkeit nach.
    • Nachlassende Leistungsfähigkeit und Konzentration führt zu höherer Unfallgefahr, nicht nur für die Einsatzkräfte selbst, auch für die zu rettenden oder schützenden Personen steigt das Risiko, durch Fehlverhalten der Kräfte zu Schaden zu kommen.
    • Höhere Unfallzahlen bei den Einsatzkräften lassen das Versicherungsrisiko bei den Kommunen steigen, und somit auch die Beitragszahlungen.
    • Ehrenamtliche Einsatzkräfte entlasten die Kommunalkassen! Würde es keine Ehrenamtler geben, müssten die Kommunen Berufs- oder Pflichtfeuerwehren gründen, was zu wesentlich höheren Kosten führt, als ab und zu mal ein paar Kisten Selters und ein paar Bockwürstchen oder Brötchen zu finanzieren...
      Bei Pflichtfeuerwehren ist die Kommune nämlich zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen verpflichtet, mal ganz abgesehen von den Gehaltszahlungen bei Berufsfeuerwehren. Und es fallen ja nicht nur Kosten für die reine Zahlung der Aufwandsentschädigungen an, es muss ja dann wieder ein Antragsformular ausgefüllt werden, das muss bearbeitet, geprüft und wer weiß nicht wie oft kopiert, geknickt, gelochtet, gefalzt und geheftet werden. Dafür muss dann wieder eine weitere Person beschäftigt werden bzw. die Produktivität in der Verwaltung sinkt (OT: Falls die überhaupt noch in deutschen Amtsstuben sinken kann...)


    Mir würden sicherlich noch mehr sachliche Argumente einfallen, wenn man das mal in einer Runde sachlich besprechen und Brainstormen würde.

    Ich für meinen Teil jedenfalls, finde das Verhalten der Kommune nicht in Ordnung!
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  9. #9
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    Hallo,

    Unsere Kosten für Verpflegung aus Einsätzen werden von der Stadtverwaltung übernommen. Auch die Kosten für die Verpflegung auf Ausbildungsveranstaltungen werden von der Stadtkasse übernommen. Für länger dauernde Einsätze haben wir zudem die Möglichkeit auf eine Einsatzeinheit (DRK, Bt-Einheit) zurück zugreifen, die uns dann das Essen an die Einsatzstelle bringt. Natürlich nur bei großen Schadensereignissen. Ansonsten heißt es eigentlich immer, Essen besorgen (lassen) und Rechnung am nächsten Tag zur Stadtverwaltung bringen...

    Gruß

  10. #10
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Mir würden sicherlich noch mehr sachliche Argumente einfallen, wenn man das mal in einer Runde sachlich besprechen und Brainstormen würde.
    Geht noch einfacher:
    Zitat Zitat von BGB
    § 670 - Ersatz von Aufwendungen
    Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
    Beauftragte: hier = Freiwillige Feuerwehr, Auftraggeber: hier = Gemeinde
    Im Zweifel reicht halt jede/jeder einzelne Feuerwehrfrau/Feuerwehrmann eine Aufstellung ihrer /seiner Aufwendungen ein. Kurz und schmerzlos ohne lange Diskussionen ...
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  11. #11
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    Ich möchte mich ja nun nicht die Stadtverwaltung in Schutz nehmen, aber so lange es keine Regelung im Bezug der entstehenden Verpflegungskosten gibt, haben die halt richtig gehandelt! Sicher ist die Stadt der Träger der Feuerwehr, aber wenn es keine Regelung gibt, dann brauchen die auch nicht zu Zahlen.

    Statt dessen sollte der Leiter der Feuerwehr mal zur Stadt marschieren, und dort tätig werden, um ne Regelung zu treffen, dass man den Einsatzkräften, mal Geld zukommen läßt.
    Bei uns ist das so geregelt dass einem nach 4 Std., eine warme Mahlzeit zusteht, und spätestens nach 5 std.,ausgewechselt wird, wenn es möglich ist(Haben halt ne Drehleiter/RW/und nen Boot).
    Und wenn es Kalt, oder naß ist, dann werden warme Getränke sofort Organisiert.
    Für jeden AGT-Träger stehen mind., 1L.,Wasser zu Verfügung, und bei Öl-Einsätzen nach VU, oder verunreinigung, gibt es pro Einsatzkraft ein sogenanntes Fegegeld. Sind zwar nur 0,75€ aber man bekommt dafür auch schon ein Getränk.

    Nehmt euch doch nen Wasserkocher, und ein paar Flaschen Mineralwasser, und Wasserlöslichen Kaffee mit. Wenn es dann nachts herrlich nach Kaffee riecht, und der Feuerwehr-chef dann mal 1 Euro dafür bezahlen darf, wird es sehr schnell dafür Sorge tragen, dass es für alle was gibt!
    Sicher ist es traurig, wenn man bei der Stadt nachdem man mehrere Stunden im Einsatz war, um Geld für Kaffee, und ne Wurst bitten muss, aber fragt dochmal nach, wie dumm das aussehen würde, wenn dann plötzlich alle Einsatzkräfte während des Einsatzes mal ne Pause machen, nach Hause gehen, um sich ein Butterbrot zu schmieren.

  12. #12
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    4

    Meine Meinung

    Hallo zusammen,

    ich weiß das Thema ist bereits alt, aber ich möchte doch meine Meinung hierzu sagen.

    1. Eine Kommune ist gem. § 2 BrSchG LSA, denn dieses ist hier anzuwenden, für die Aufstellung, Ausbildung, Ausrüstung, Unterbringung und Einsatz einer Freiwilligen Feuerwehr zuständig.

    2. Auch wenn das Gesetz nicht ausrücklich von Verpflegung spricht, so kann zumindest in Abhängigkeit von der Wetterlage von der zeitnahen Versorgung mit Kalt- und Warmgetränken ausgegangen werden (AGT...). Dieses ist mindestens unter Einsatz einer FF wenn nicht sogar unter Ausrüstung zu subsumieren. Zuguterletzt gilt der Fürsorgegrundsatz des Beamtenrechts, das hier auch für Ehrenamtler in kommunalen Diensten Anwendung findet.

    3. Die Versorgung mit fester Nahrung ist aus meiner Sicht wirklich erst ab x Stunden Einsatz erforderlich. Auf jedem Fall während des Einsatzes, nicht jedoch nach einem Einsatz (Ausnahme mehrtägige Einsätze mit Ruhephasen ohne nach Hause zu können). Zwar war die Versorgung nach Einsätzen früher übliche Praxis, doch ändern sich die Zeiten und heute droht überall die Kommunalaufsicht bzw. der Bund der Steuerzahler.

    4. Ein Förderverein e. V. kann ebenfalls für die Versorgung aufkommen, der kann dann sogar rechtlich sauber eine Rechnung an die Kommune legen. Leider haben die meisten FF keinen solchen Verein, sondern lediglich eine nicht eingetragene Interessengemeinschaft (böse Zungen sprechen da immer von Schwarz- oder Bierkasse).

    5. FFler sind soweit nicht hauptamtlich beschäftigt, eben keine Handwerker oder Angestellte i. s. d. BGB, da für die erbrachte Leistung die notwendige Gegenleistung der Kommune fehlt. Insofern ist Ehrenamt eben unwirtschaftlich und folglich in dieser Gesellschaft zum Aussterben verurteilt.

    6. Die Folge wären dann die flächendeckenden BFs, von deren Mitarbeitern dann erwartet werden kann, das sie mit geschmierten Schnitten und Henkelmann zum Dienst kommen. Aufgrund der immensen Unterhaltungskosten dieser EliteBFler wird sich sicher auch keine Kommune die Verpflegung leisten können ;-)

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