Bei uns ist es so geregelt:
Bei der Gründung der freiwilligen Feuerwehr wurde eine Satzung verabschiedet.
In dieser Satzung ist das Führen einer Kameradschaftskasse geregelt, zur Pflege der Kameradschaft (was auch immer das heißen mag...).
Einnahmen aus den von der Feuerwehr in Eigenregie durchgeführten Veranstaltungen (Feuerwehrball, Getränkeeinnahmen bei Osterfeuer, Biikebrennen, Tag der offenen Tür, etc. ...) fließen in die Kameradschaftskasse. Aufwendungen für die o.g. Veranstaltungen werden gegengerechnet und ggf. bei Verlust aus der Kameradschaftskasse beglichen.
Aus dieser Kasse werden auch interne Veranstaltungen (Kameradschaftsabend, Grillfest) sowie Geschenke (z.B. Blumensträuße für verdiente Kameradenfrauen) und Kränze für verstorbene Kameraden finanziert.
In die Kameradschaftskasse gehen auch Spendengelder, die ggf. nach Einsätzen oder einfach so der Wehr übergeben werden.

Der Vorstand entscheidet über die Verwendung von Mitteln aus der Kameradschaftskasse.