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Thema: Streit um Geld für Einsatzverpflegung

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  1. #1
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    BayFwG Art. 9 Abs. 5.1

    Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden notwendige Auslagen zu erstatten und sie bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen
    Hatten zum Glück bei uns auch noch nie Probleme, wobei auch die Anwohner sehr freundlich sind und des öfteren die ein oder andere Kanne Kaffee vorbei bringen ;)

  2. #2
    Registriert seit
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    2.942
    Richtig humorvoll: Wenn mal jemand in Sangerhausen einen kostenpflichtigen Einsatz zu verantworten haben sollte, bitte den Kostenbescheid genau prüfen. Womöglich rechnen die Knalltüten dort lt. Kostenersatzsatzung doch tatsächlich "Kostenersatz für Einsatzverpflegung" ab...

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