Nicht gerade überraschend, ermittelt wurde ja schon länger: http://www.feuerwehr.de/news/2011/02...fahrzeugen.php
Nicht gerade überraschend, ermittelt wurde ja schon länger: http://www.feuerwehr.de/news/2011/02...fahrzeugen.php
Sachen gibs.
Leider ist da nicht erwähnt was mit den Geimeinden passiert den Schaden entstanden ist.
Haben die eine Chance Gelder zurück zu bekommen?
Wenn ja müssen die selber Klage erheben?
Ehrliche Meinung?
Wundert mich nicht...
Wenn man bedenkt, dass qualitativ gleichwertige Ausrüstungsgegenstände ohne den "Feuerwehr DIN-Stempel" nur ein Bruchteil der Teile mit dem Stempel kosten...
Warumm sollte das vor Einsatzfahrzeugen halt machen?
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Naja... hat evtl doch schon was damit zu tun. Wer berät denn die Prüfstellen regelmäßig über die Normung der FW-Geräte? Richtig, die Hersteller.
Diese bringen auch baugleiche Geräte ohne Stempel heraus, diese (oder andere, tw bessere, Geräte) dürfen aber in der Feuerwehr nicht verwendet werden.
Fazit: gleiche Herstellungskosten aber wesentlich höhere Gewinnmargen.
Bei Fahrzeugen doch das selbe: Es geht ja um die Ausbauer und nicht um die eigentlichen Fahrzeughersteller, wie z.B. MAN, Mercedes, VW, Fiat, ... . Auch die haben eine Normung, die von den Ausbauern "beratend" erstellt wurde.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Sorry, aber das trifft die Realität nicht ganz!
Die "Prüfstellen" haben mit der Normung mal garnichts zu tun, dies macht der sog. Normungsausschuss Feuerwehrwesen (FNFW). Hier sitzen, und das so gewollt, Vertreter der Hersteller. Dies geschieht, um die Machbarkeit evtl. Normen oder Normentwürfe schon im Vorfeld zu prüfen. Dieser Praxis bedient sich das DIN auch in anderen Fachgebieten.
Die Hersteller müssen, um sich die DIN auf Ihr Gerät pappen zu dürfen, einen Berg Auflagen erfüllen, zumeist im Bereich der Dokumentation. Außerdem müssen sie sich regelmäßige Überprüfungen gefallen lassen. Da dies nicht alle Hersteller von Geräten machen wollen, erschließen einige wenige Hersteller den gesammten Markt. Die "Mühen" lassen die sich eben bezahlen.
Im angesprochenen Verfahren geht es um echte Absprachen, die sogar in regelmäßig Treffen der jeweiligen Vertreter gipfelten, der Aufbauhersteller, wer welchen Auftrag annehmen solle. Dies ist eine unrechtmäßige Wettbewerbsverzerrung. Die Steuerung dieser Auftragsvergaben, und das ist das wirklich schlimme, erfolgte wohl über den Preis, respektive wurde der untereinander ausgehandelt. Der Kunde, also die Kommune hat so keine Möglichkeit regulierend auf den Wettbewerb einzugreifen, was in unserem Wirtschaftssystem zum Ausfall wichtiger Regulationsmechanismen führt. Aber das geht jetzt zu weit.
Wir müssen uns nichts vormachen, "Absprachen" gibt es überall in der Wirtschaft, jedoch werden die entweder durch "Nichtlieferung" umgesetzt (deshalb gibt es diese Woche das Bügelbrett bei ALDI, nächste Woche bei NORMA, übernächste bei LIDL...) oder politisch reguliert (Ölpreis).
Also, was Du hier vergleichst hat garnichts miteinander zu tun. Die "Prüfstellen" kommen übrigens erst lange nach Verabschiedung der Norm zum Einsatz, haben also mit dem Normungsprozeß an sich nichts zu tun.
Gruß,
Knut
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"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)
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