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Thema: Unglaublich: 44-Jähriger hörte unerlaubt Polizeifunk ab

  1. #16
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Nur gut das er kein Wouxun / Rexon oder ähnliches hatte, sonst hätte er wohl noch persönlich Auskunft über seine Person gegeben!
    Was hat denn das jetzt mit Rexon oder Wouxun zu tun ?
    Gruss Flo

  2. #17
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Was hat denn das jetzt mit Rexon oder Wouxun zu tun ?
    Die Geräte können nicht nur empfangen, die Senden auch....

    r.

  3. #18
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    Moin, das ist mir schon klar da es Transceiver sind.

    Aber das können auch die Geräte von Motorola/Bosch/AEG/Telefunken/Ascom usw. usf. .

    Ich persönlich halte diese Meldung ehh nicht für ganz koscha. Die hat B**dzeitungsniveau.
    Gruss Flo

  4. #19
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Moin, das ist mir schon klar da es Transceiver sind.

    Aber das können auch die Geräte von Motorola/Bosch/AEG/Telefunken/Ascom usw. usf. .

    Ich persönlich halte diese Meldung ehh nicht für ganz koscha. Die hat B**dzeitungsniveau.
    Bosch, Motorola AEG und Telefunken kosten aber mehr als die anderen Geräte, also werden die für solche Leute selten nutzbar sein.

    Übrigens gbt es ein Gerichtsurteil aus Niedersachsen, was seinerzeit das Abhören nicht unter Strafe gestellt hat, weil die bOS ihren Funk ja verschlüsseln könnten und dann nicht mehr abgehört werden können.
    Gemacht hat es danach aber kaum ein Bedarfsträger, weil Tetra ja kommt.
    Na denn....

    r.

  5. #20
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    Hi,

    Zitat Zitat von russmeyer Beitrag anzeigen
    Übrigens gbt es ein Gerichtsurteil aus Niedersachsen, was seinerzeit das Abhören nicht unter Strafe gestellt hat, weil die bOS ihren Funk ja verschlüsseln könnten und dann nicht mehr abgehört werden können.
    Gemacht hat es danach aber kaum ein Bedarfsträger, weil Tetra ja kommt.
    Na denn....

    r.
    Das war aber zu Zeiten als eine andere Rechtsgrundlage vorhanden war.
    Zwischenzeitlich wurden die entsprechenden Rechtsvorschriften geändert.
    Damit ist dieses Urteil völlig Irrelevant!
    Heute müsste das Gericht anders urteilen.

    Gruß
    Carsten
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  6. #21
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    Ich weiss nicht mehr von wann das Urteil war, so alt war es aber nun auch nicht.

    Im übrigen sollte meiner Meinung nach jeder, der unerlaubt BOS-Funk und andere Funkdienste abhört entsprechend bestraft werden!
    Nicht das wir uns da falsch verstehen....

    Das Argument mit dem Verkaufen und darauf hinweisen ist auch so eine Sache. Jeder, der sich einen Scanner kauft weiss das, das er "Polizeifunk" nicht abhören darf. auch nicht mit CE Zeichen auf dem Gerät.
    Aber, wofür braucht man einen Scanner, wenn man nicht gerade Funkamateur etc. ist?
    Wetternachrichten auf 137 MHz wird wohl keiner mit einem Scanner allein empfangen können, dafür brauchts schon etwas mehr.

    Und wer so blöd ist, sich auch noch bei der Polizei zu melden, der gehört recht lange aus dem verkehr gezogen... bei dem scheint wohl etwas mehr im Oberstübchen locker zu sein els nur eine Schreube... ;-)

    r.

  7. #22
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    Ich meine, heutzutage ist es sogar schon so weit, dass in Baumärkten PU-Bauschaum nicht mehr offen verkauft werden darf, hier besteht eine Beratungspflicht, in denen über die richtige Anwendung und die Schutz-/Sicherhheitsmaßnahmen aufgeklärt wird.

    Jedem ist in diesem Zusammanhang klar, dass man sich das Zeug nicht in den Hals drücken soll und dass man damit auch keine Torten verzieren soll.

    Aber: Es ist gesetzlich so geregelt.

    Was spricht denn dagegen, so etwas auf andere Bereiche auszudehnen, wo es auch sinnvoll ist?
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  8. #23
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    Am Besten finde ich aber den Polizeibericht: "(...) Bei der sich nun anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurde dem Wunsch des Beschuldigten entsprochen, dass seine Kinder seinen Namen nicht mehr über Polizeifunk hören müssen: Der Funkscanner wurde von den Polizisten mitgenommen. (...)"
    Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipr...zei_salzgitter

    Gruß

    Marko

  9. #24
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    Was ich viel schlimmer finde.
    Das wegen so einer Lapalie die Grundrechte beschnitten werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #25
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    Wieviele Grundrechte werden von Person A verletzt, wenn sie im BOS-Funk unberechtigt Informationen über Person B mithört (polizeiliche Überprüfungen/Verdächtigungen, medizinische Daten...).
    Da hält sich mein Mitleid, wenn bei Person A eine Wohnungsdurchsuchung gemacht wird, doch sehr in Grenzen.

  11. #26
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wieviele Grundrechte werden von Person A verletzt, wenn sie im BOS-Funk unberechtigt Informationen über Person B mithört (polizeiliche Überprüfungen/Verdächtigungen, medizinische Daten...).
    Na dann, halte mal etwas Staatskundeunterricht und zähle mir bitte die Grundrechte auf die derjenige beim Abhören des Polizeifunks verletzt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #27
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    Zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung braucht es keine Grundrechtsverletzung. Die Begründung dafür hat der nette Mann der Polizei am Telefon ja quasi frei Haus geliefert.

  13. #28
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung braucht es keine Grundrechtsverletzung. Die Begründung dafür hat der nette Mann der Polizei am Telefon ja quasi frei Haus geliefert.
    Wer hat denn behauptet das zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung eine Grundrechtsverletzung vorliegen muß?

    Dennoch ist es in meinen Augen Lapalie, da eine Hausdurchsuchung ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte darstellt und das Abhören meißt nur bestraft wird mit ein paar Hundert Euro, wenn überhaupt.
    Somit steht das in meinen Augen in keiner Relation.

    Edit: Zumal hier noch nicht mal sicher ist, das er wirklich eine Straftat begangen hat.
    Könnte ja auch sein, daß er nur zufällig beim Scannen eines Frequenzbandes auf die Sendung gestoßen ist.
    Geändert von Alex22 (09.02.2011 um 09:31 Uhr)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #29
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Na dann, halte mal etwas Staatskundeunterricht und zähle mir bitte die Grundrechte auf die derjenige beim Abhören des Polizeifunks verletzt.
    Gerne.
    Nachdem ich noch kurz über diesen Witz gelacht habe:
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Könnte ja auch sein, daß er nur zufällig beim Scannen eines Frequenzbandes auf die Sendung gestoßen ist.
    So, genug gelacht.
    Wobei, das hier bei einem Rechtsverstoß gleich mit Grundrechten argumentiert werden muss, ist eigentlich auch ein Witz. Aber so sind wir Deutschen halt, Täterschutz über allem...

    Wenn irgendein Pflaumenaugust entgegen der geltenden Rechtslage Daten mithört, die mich als Patient oder Polizeikunde kennzeichnen, würde ich das als Verstoß gegen
    • Menschenwürde
    • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    werten.
    Und wenn besagtem Pflaumenaugust dann infolge der Ermittlungen völlig rechtskonform die Wohnung durchsucht wird, damit er seine Rechtsverstöße nicht mehr ausüben kann, dann hat ein Stück Toastbrot dafür mehr Mitleid übrig wie ich.

  15. #30
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Gerne.
    Nachdem ich noch kurz über diesen Witz gelacht habe:So, genug gelacht.
    Wobei, das hier bei einem Rechtsverstoß gleich mit Grundrechten argumentiert werden muss, ist eigentlich auch ein Witz. Aber so sind wir Deutschen halt, Täterschutz über allem...
    Das ist nun einmal so in einem Rechtsstaat, eine Schuld muß einwandfrei nachgewiesen werden, wenn du damit ein Problem hast, mußt du in eine Diktatur auswandern, dort wird einfach nach der Laune des Diktators die Urteile gesprochen.
    Im übrigen hast du behauptet das bei diesem Rechtsverstoß Grundrechte berührt werden nicht ich, ich sagte nur das bei so einem lapidaren Rechtsverstoß das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung übergangen wird.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn irgendein Pflaumenaugust entgegen der geltenden Rechtslage Daten mithört,
    (siehe oben.)
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    die mich als Patient oder Polizeikunde kennzeichnen, würde ich das als Verstoß gegen
    • Menschenwürde
    • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    werten.
    So, und nun nochmal eine kleine Staatskunde für dich.
    Die Menschenwürde schließt alle anderen Grundrechte mit ein.
    Sprich die Menschwürde ist der Kuchen selbst und jedes einzelne Grundrecht an sich ist nur ein Stück.
    Zum zweiten, das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, die inormationelle Selbstbestimmung ist kein eigenes Grundrecht.
    Und wenn dann kann hier nur die Polizei oder der Rettungsdienst dagegen verstoßen und nicht der Abhörer. Denn hier geht es darum wer diese Daten über dich preisgibt und nicht wer sie bekommt.

    Somit sehe ich im abhören von Funkaussendungen egal welcher Hinsicht immernoch kein Grundrechtsverstoß, sondern in meinen Augen nur eine Lapalie im Gegensatz zur Hausdurchsuchung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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