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Thema: Verständnisfrage öffentliche/nicht öffentliche Feuerwehr

  1. #1
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    Verständnisfrage öffentliche/nicht öffentliche Feuerwehr

    Hi, kurze Frage, schnelle Antwort:

    - Öffentliche Feuerwehren (FF, BF) bedeutet, dass sie in Trägerschaft der Gemeinde sind?
    - Nicht öffentliche Feuerwehren (Werk-/Betriebsfeuerwehren) bedeutet, dass sie in privater Trägerschaft sind?

    Danke!
    Max
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  2. #2
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    Schnelle Antwort: Ja und Ja.

  3. #3
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    Super - auf deine Antwort als Kommunal(rechts)fuchs an forderster Front hab ich gehofft ;-). Danke!
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  4. #4
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    Öffentliche Feuerwehren (FF, BF) bedeutet, dass sie in Trägerschaft der Gemeinde sind?
    Es gibt auch "Quasi-Werkfeuerwehren", die in öffentlicher Hand sind, allerdings in Trägerschaft des Landes. Das ist z. B. bei den "Werk-"Feuerwehren der Unikliniken in Köln und Münster der Fall.

  5. #5
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    Ja ok. Mir gehts darum, der Jugendfeuerwehr den Unterschied zu erklären (öffentlich/nicht öffentlich). Ich denke da sollte mans nicht zu kompliziert machen und das so wie oben erklären, oder was meinst du?
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  6. #6
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    Jo, öffentlich ist halt alles, was in öffentlicher Trägerschaft ist. Dass das die Gemeinden und Städte sind, trifft in erster Näherung sicherlich zu. Öffentliche Feuerwehren des Landes und des Bundes sind da zunächst zu vernachlässigen.

  7. #7
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    Wo würde denn eine Bundeswehr-Feuerwehr dazugehören?
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  8. #8
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    Du hast die Pflichtfeuerwehr vergessen.
    Die Bundeswehrfeuerwehr fällt so richtig unter keiner dieser Aspekte.
    http://www.bevoelkerungsschutz-porta...wehr_node.html
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Ja, die PF hatte ich schon für mich unter öffentlich eingeordnet, gibts in Sachsen aber auch keine, aber trotzdem danke :-). Der Link ist gut :-).
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  10. #10
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    Es gibt doch in Deutschland meines Wissens nur eine Pflichtfeuerwehr. Diese ist auf Sylt...

  11. #11
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    Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
    Wo würde denn eine Bundeswehr-Feuerwehr dazugehören?
    Ich würde es für die Jugendfeuerwehr bei überhoses Antwort lassen!

    Weil:
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Die Bundeswehrfeuerwehr fällt so richtig unter keiner dieser Aspekte.
    Diese wird ja nicht einmal in den Feuerwehrgesetzen (zumindest denen die ich kenne) erwähnt. Hat also, wie so vieles bei Firma-Y, einen Sonderstatus.
    -----------------------------------------------

    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

  12. #12
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    Zitat Zitat von k-serv Beitrag anzeigen
    Diese wird ja nicht einmal in den Feuerwehrgesetzen (zumindest denen die ich kenne) erwähnt. Hat also, wie so vieles bei Firma-Y, einen Sonderstatus.
    Sag ich doch.
    Zumal die Feuerwehrgesetze Ländersache sind und die Bundeswehr Feuerwehr eine Einrichtung des Bundes ist. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Du kannst aber davon ausgehen, dass eine Bundeswehrfeuerwehr einer Berufsfeuerwehr sehr ähnlich ist. Ich habe mir bei meinem Praktikum in Munster bei der BW-FW sagen lassen, dass es auch eine BF ist.

  14. #14
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    Zitat Zitat von Lila-Kuh Beitrag anzeigen
    Es gibt doch in Deutschland meines Wissens nur eine Pflichtfeuerwehr. Diese ist auf Sylt...
    Laut Wikipedia (Wikipedia:Pflichtfeuerwehr) gibt es dergleichen drei:
    • Burg in Dithmarschen
    • List auf Sylt
    • Pietzpuhl in Sachsen-Anhalt
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  15. #15
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    Jetzt habe ich da mal ne frage dazu.

    Habe mir den Wikipedia Artikel durchgelesen da ist die rede davon wegen keiner Tageseinsastzbereitschaft.

    Wenn ich arbeitsmäßig nicht Vormitag da bin kann man ja nichts machen. Also müsste man dann ja von der Gemeinde angestellt werden damit man Vormittags hem ist also quasie auch dafür bezahlt werden.

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