Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
Jetzt habe ich da mal ne frage dazu.

Habe mir den Wikipedia Artikel durchgelesen da ist die rede davon wegen keiner Tageseinsastzbereitschaft.

Wenn ich arbeitsmäßig nicht Vormitag da bin kann man ja nichts machen. Also müsste man dann ja von der Gemeinde angestellt werden damit man Vormittags hem ist also quasie auch dafür bezahlt werden.
Das ist m.E. ein Fehler bei Wikipedia. In den mir bekannten Feuerwehrgesetzen ist von einer Tageseinsatzbereitschaft nirgends die Rede. Der Verfasser wollte wohl nur auf die Problematik hinweisen.

Ich bezweifle stark das eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet werden kann, wenn unter Tage keine Einsatzbereitschaft hergestellt werden kann. Die Pflichtfeuerwehr kann (zumindest in Bayern) dann aufgestellt wird, wenn in der jeweiligen Kommune keine Feuerwehr zustande kommt. Da es sich hier um einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt, wird dies nur sehr selten praktiziert.

Wie die Kommune die Tageseinsatzbereitschaft sicherstellen soll, da halten sich die Gesetze (wohl wissend) heraus. In Bayern wurde auf die Problematik eingegangen, in dem nun ein/e Feuerwehrmann/frau sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsort im Einsatzdienst einer Freiwilligen Feuerwehr tätig werden kann.

Eine echte "Sicherstellung" der Einsatzbereitschaft am Tage wäre (wie bereits erwähnt) wohl mit Kosten verbunden, deswegen wird sich da wohl erstmal nichts tun...