Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Der Passus der Mindestforderung steht in der FwDV2 im Vorwort und gilt dadurch m.E. für die genannten Aus- und Fortbildungen.
FwDV 2, Vorwort, Abs.4: "Die in der vorliegenden Dienstvorschrift beschriebene Ausbildung stellt die Mindestanforderung dar."

Hier steht nichts von Fortbildung, das heißt im Juristendeutsch sie ist auch nicht gemeint.

Gruß aus Bayern,

Knut