Das stimmt nicht. Es ist richtig, dass 0 dB Strahler im 2m-Betriebsfunk üblich sind. Das heißt aber nicht, dass Gewinn bringende Antennen verboten wären. Man muss aber immer alle relevanten Parameter bei einer Frequenzzuteilung gesamthaft berücksichtigen. Grundsätzlich ist z. B. der Funkversorgungsbereich auf einen 15 km Radius um die ortsfeste Funkstelle herum mit höchstens 6 Watt ERP beschränkt (gilt für das 2m-Band; im 70 cm-Band sind es maximal 12 Watt ERP). Dafür werden Sendeleistung, Antennengewinn und Antennenhöhe in der Frequenzzuteilung festgeschrieben. Würde eine 3 dB Antenne (also oben genannte 5/8) anstelle der üblichen 0 dB Antenne genutzt werden, müsste die Sendeleistung, respektive die Antennenhöhe reduziert werden.
Das Thema Frequenzzuteilung ist recht komplex, ich empfehle bei Interesse die Lektüre des entsprechenden Regelwerks. Die Bundesnetzagentur stellt die "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL)" in ihrem Downloadbereich für den geneigten Leser kostenlos bereit.