OK

Erstmal denke ich sollte sich (wenn noch nicht geschehen) das Orts, bzw. das Gemeindekommando mit der Thematik auseinandersetzten und hier das Vorgehen abstimmen. Grundsätzlich gehört diese Aufgabe ("Bedenken der Gemeinde mitteilen") zu den Aufgaben des Orts- bzw. Gemeindebrandmeisters.

Somit sehe ich diesen hier in der Pflicht !

Ansonsten:

1.) Schreiben sollte an den HVB gerichtet werden.
2.) Das Schreiben sollte durch den OBM verfasst werden.
3.) Auf die jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen verweisen ThürBO, ThürBKG und ThürFwOrgVO