Hallo,

soweit ich weiß, dürfen DLRG Betriebsfunkgeräte nur über die drei zugeteilten Frequenzen (155,91 MHz – 155,93 MHz – 155,89 MHz) im 2m-Bereich verfügen, es dürfen also keine Frequenzen >Dritter< abgelegt sein.

Grundsätzlich sollen die Funkgeräte >offen< betrieben werden, also ohne Selektivruf.

Nun zu meiner Frage:
Dürfen die Funkgeräte über eine >Scan-Funktion<, auf diesen drei zugeteilten Kanälen, verfügen?

Oder ist dies, laut der >DLRG Sprechfunkverordnung<, auch untersagt?

Wer weiß da etwas genaues?

Danke in Voraus!