Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Lenkzeiten im Krankentransport...

  1. #1
    Registriert seit
    24.01.2004
    Beiträge
    170

    Lenkzeiten im Krankentransport...

    Grüße,

    das es im LKW Bereich vorgeschriebene Lenkzeiten und Ruhezeiten gibt ist ja bekannt,
    nun meine Frage an alle Juristen unter uns... :)

    Wie sieht es mit einer 10 stündigen KTW Schicht aus wo der Fahrer "durchrollt"?
    Vom Fahrerwechsel untereinander möchte ich hier einmal Abstand nehmen...

    Ich freue mich auf Eure Beiträge...

  2. #2
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Zitat Zitat von Ludwig Beitrag anzeigen
    das es im LKW Bereich vorgeschriebene Lenkzeiten und Ruhezeiten gibt ist ja bekannt,
    Wie sieht es mit einer 10 stündigen KTW Schicht aus wo der Fahrer "durchrollt"?
    Moin,

    richtig erkannt, die EG-Verordnung 561/2006 gilt nur für den gewerblichen Güter- und Personentransport, Fahrzeuge des Rettungsdienstes / (qualifizierten) Krankentransportes sind ausgenommen (Art. 3, Buchst. d).

    Was bei Beschäftigten (oder Personen, die Beschäftigten gleichgestellt sind) in jedem Fall greift, ist das Arbeitszeitgesetz.
    Sprich:
    • maximal 10 Stunden täglich, wenn in 6 Monaten durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet wird (Bereitschaftszeit = Arbeitszeit!?)
    • Einhaltung der Ruhepausen (max. 45 Minuten, Einzelpause mindestens 15 Minuten, nicht länger als 6 Stunden Arbeit am Stück)
    • Einhaltung der Ruhezeit zwischen zwei Schichten von 11 Stunden; eine Verkürzung muss binnen 4 Wochen ausgeglichen werden

    Somit ist prinzipiell nichts gegen eine 10-Stunden-Schicht - auch hinter dem KTW-Steuer - zu sagen.

    Verantwortlich für die Einhaltung der Zeiten sind sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigter (z.B. Pausen einfordern!).

    Passiert, z.B. durch Übermüdung, ein Unfall, greifen die Bestimmungen des § 315 c Absatz 1 StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs" (hier: körperliche Mängel).

    Ein (schwacher) Trost für den Fahrer: je nach Konstellation kann auch der Arbeitgeber belangt werden (z.B. bei Unterlassung notwendiger arbeitsorganisatorischer Maßnahmen).
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •