Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
das is ma ne antwort:)
gut wenn es "nur" so etwas ist wie im halte verbot zu parken wozu hat man denn dann überhaupt Sonderrechte als Feuerwehrangehöriger?! erscheint mir irgendwie etwas sinnlos...naja oke
Naja, in §35 STVO steht

1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Da steht erst mal was von Feuerwehr, damit sind auch (und vor Allem) die roten Autos mit den blauen Lichtern aufm Dach gemeint. Dass "Feuerwehr" auch auf Einsatzkräfte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus zutrifft, wurde von Gerichten so ausgelegt.