Naja, in §35 STVO steht
Da steht erst mal was von Feuerwehr, damit sind auch (und vor Allem) die roten Autos mit den blauen Lichtern aufm Dach gemeint. Dass "Feuerwehr" auch auf Einsatzkräfte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus zutrifft, wurde von Gerichten so ausgelegt.1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.