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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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Und der Paragraph 1 gilt IMMER, ob mit oder ohne Sonderrechte/ Wegerechte.

Ich weiß ja nicht wieviel Zeit es dich kostet, aber einfacher ist es meistens die Leute eben fahren zu lassen. Es wird wohl auch niemand von vorne dein Rückenschild mit Feuerwehr sehen, also vergiß es einfach. Du bekommst doch das erste Fahrzeug, wieviel schneller willst du denn jetzt noch an der Wache sein?
Aber gegen Warnwesten sagt trotzdem keiner was, ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass es ein Problem wäre. Es wird erst problematisch, wenn du dir darauf irgendwelche Recht oder Vorteile einbildest.
man hat ja sonderrechte, wenn man zum Spritzenhaus fähr... nur sollte man ziehmlich aufpassen, hab mir mal die statistik angesehen wie viele feuerwehrler verunglücken bei der fahrt zum spritzenhaus, nicht schön.... die fahren da hin um leben zu retten, und lassen dabei, ohne überhaupt in einem FFW fahrzeug gesessen zu haben.... gibt ja einige die dafür sind, die sonderrechte für feuerwehrler die zum spritzenhaus fahren ganz abzuschaffen... aber naja, ich würd trotzdem ne warnweste tragen, egal ob mit oder ohne aufschrift, vorallem neigt man ja dazu, bissl "leichtsinniger" zu werden wenn es darum geht zu spritzenhaus zu kommen.. was natürlich nicht heißt das man das sollte...