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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

  1. #106
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    ...um jetzt die Verwirrung auf die Spitze zu treiben:

    "Die Sitzplätze sind so berechnet,das das Personal für das Löschfahrzeug reicht"
    Einige Wehren auf demLande rücken mit TSA aus (für die Jüngeren: Tragkraftspritzenanhänger - ein Anhänger in dem sich neben der (idR) FP 8/8 noch 4 A-ASaugschläuche und ein paar Schläuche verladen sind). Diese TSA werden (so sieht es das Konzept vor) von einem Landwirt mittels Trecker zur Est gezogen. Dieser Trecker hat 2 Sitzplätze. Also reichen für den Einsatz des TSA 2 Leute?
    Wieviel Leute müssen nochmal die TS anfassen um sie zu entladen?

    "Die nachrückenden Kräfte im PrivatPKW haben keine Sonderrechte"
    Und ob sie die haben! Wie gesagt, sie können es nicht kennzeichnen, aber Sonderrechte müssen nicht gekennzeichnet werden,nur WEGErechte verlangen Blaulicht und Horn.

    - Bis vor einigen Jahren ersetzte sogar das Springlicht eines RTW das Horn,wenn es der Einsatz (Stichwort:"(Prä)Eklampsie") es erforderlich machte

    - Auch wenn es (wie ich es seit Jahren beobachte) besonders den SEG-lern nicht passt: Die Feuerwehr hat Sonderrechte nach StVO, bei der SEG sind es nur die Fahrzeuge der SEG, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. "Die Feuerwehr" ist das Personal ab Alarmierung. "Die Fahrzeuge des Rettungsdienst" (die SEG fährt idR. als Unterstützung des RD - im KatS-Fall sieht das anders aus!) ist wohl eindeutig. Da zählen nur die Fahrzeuge,die laut Zulassungsbescheinigung auf den RD zugelassen sind.

    Wenn sich jemand beschwert wirst du von der Polizei sogar härter bestraft,wenn du sagst,du hast Sonderrechte in Anspruch genommen"
    Erstens hat die Polizei garnicht zu entscheiden ob du bestreft wirst,denn auch die Beamten sind nur ausführendes Organ. IdR sind die Polizisten genauso schlau oder unwissend,wie der "normale Bürger".
    Bestes Beispiel: Ein Polizist will einen Autofahrer verwarnen,weil er während der Fahrt das Navi bedient hat. Klappt nicht, denn nur das bedienen eines Mobiltelefon ist verboten, sonst dürfte die Einsatzkraft während der Fahrt z.B.auch nicht den Funkhörer benutzen. (Mal abgesehen von meiner persönlichen Meinung, das alles,was nicht direkt mit der Führung des Fzg zu tun hat Aufgabe des Beifahrers ist)
    In der Regel sollte man daher solche Fragen an die Stellen,die es wissen und das sind nun mal NUR Verkehrsrichter und ggf. Fachanwälte für Verkehrsrecht.
    (Ich habe mir allerdings die oben verlinkten ppt und anderen (noch) nicht angesehenund kann daher nichts dazu sagen, wie gut oder schlecht die sind.)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #107
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen

    Wieviel Leute müssen nochmal die TS anfassen um sie zu entladen?

    also wenn ich mich nicht irre mindestens 4;):D

    naja wenn ich halt ma zur e-stelle "spucken" kann,und die einsatzkleider zu hause habe dann geh ich natürlich zur e-stelle...nur bei uns hat niemand seine kleider zu hause außer vllt. hose und höchstens stiefel...und darum ging es ja auch net es ging darum hinterher zu fahren und net darum,direkt zu e-stelle zu fahren wenn man kleider zu hause hat...

  3. #108
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Diese TSA werden (so sieht es das Konzept vor) von einem Landwirt mittels Trecker zur Est gezogen.
    Und da sind Sonderrechte für die Privat-PKW's ja erst recht unabdingbar, wenn ihr Arbeitsmaterial mit günstigstenfalls 40 km/h Spitze zum Einsatzort kommt ;-)

    Abgesehen davon, dass diese "Fahrzeuge" für den örtlichen Erstangriff gedacht sind. Da kommt dann wieder mein Beitrag vom 29.12.2010, 19:46, letzter Absatz.

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Wie würdest Du handeln, wenn nachts die Sirene geht, und Du beim Blick aus dem Schlafzimmerfenster die Einsatzstelle sehen kannst und diese genau in der falschen Richtung zum Gerätehaus ist. Voraussetzung ist, dass die Einsatzkleidung bei Dir und nicht im Gerätehaus hängt.
    Fährst Du zum Gerätehaus oder direkt zur Einsatzstelle?
    Welche Ausbildung habe "ich" denn? Ich wäre mit sowas vorsichtig, nur der reine Wille zu helfen hilft in manchen Fällen gar nicht.

  4. #109
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Feuerwehr hat Sonderrechte nach StVO, bei der SEG sind es nur die Fahrzeuge der SEG, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. "Die Fahrzeuge des Rettungsdienst" (die SEG fährt idR. als Unterstützung des RD - im KatS-Fall sieht das anders aus!) ist wohl eindeutig. Da zählen nur die Fahrzeuge,die laut Zulassungsbescheinigung auf den RD zugelassen sind.
    Nicht jede SEG fährt mit Fahrzeugen des "Rettungsdienstes" (was das letztendlich ist, bestimmen die jeweiligen Landesgesetze).
    Und dann kommen wir zum lustigen Fall: Wegerechte ja, Sonderrechte nein.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  5. #110
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    Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
    Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.

  6. #111
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Erwähnte ich nicht vorhin etwas von gesundem Menschenverstand???
    Der setzt bei manchen Leuten leider ab und an mal aus . . .

    So um es nochmal allen verwöhnten Großstadtfeuerwehrleuten und Rechtsliebhabern zu erklären:

    Der Staat Bundesrepublik Deutschland hat unbegrenzte finanzielle Mittel und kann natürlich problemlos jedes noch so kleine Dorf mit einem oder mehreren Fahrzeugen ausrüsten, um jegliche Art von Gefahr erfolgreich und weitestgehend selbstständig, abwehren zu können. Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit sind hier natürlich völlig fehl am Platze, schließlich geht es um die Sicherheit von mehreren 100 Bundesbürgern und das auch schonmal 2-3 mal im Jahr!
    Man hat ja extra jegliche Eventualität regeltechnisch abgedeckt und kann vollkommen einheitlich mit jeder Situation umgehen - Menschenverstand sind wir jetzt Gott sei Dank los! Wer braucht das auch schon! Feuerwehrleute auf jeden Fall nicht. Die sind ja schließlich Maschinen und haben auch für ihre 2-3 Einsätze pro Jahr jede Zeile des 12.000-seitigen Monumentalwerks "Das Feuerwehrgrundgesetz" sofort parat. Selbstverständlich werden sie sich bedingungslos daran halten, schließlich umfasst das Gesetz jede mögliche Einsatzsituation und gibt Handlungsanweisungen für absolut jeden Fall, denn wirklich jede Feuerwehr ist vollkommen gleich, da gibt es ja keine Unterschiede.

    Wer jetzt Seite 7.391 aufblättert wird auf den folgenden 755 Seiten feststellen, unter welchen Bedingungen Sonderrechte für Feuerwehrangehörige zugelassen sind und wann nicht (wer es nicht auswendig weiß, bitte vor der Einsatzfahrt nachschlagen). Weiterhin steht dort geschrieben, dass sämtliche Feuerwehren, besonders auf dem Dorf für jegliche Einsatzlagen mit einer ausreichenden Zahl an Sitzplätzen versehen sind. Sollte statt der vorhanden 9 Mann für die Einsatzlage ein 10. vorgesehen sein (z.B. Brand von 2 Container + Schwelbrand einer Mülltonne, auf der ein Ast liegt), so muss dieser von der nächstgelegenen Wehr angefordert werden. Von den dann zur Wache eilenden Kameraden darf aber nur ein einzelner zur EST fahren, alle anderen 39 Kameraden müssen wieder nach Hause gehen! Tun sie natürlich auch, sind ja Maschinen . . .
    .
    .
    .
    .
    .
    .
    IRONIE!!!!

  7. #112
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    [...]Welche Ausbildung habe "ich" denn? Ich wäre mit sowas vorsichtig, nur der reine Wille zu helfen hilft in manchen Fällen gar nicht.
    Ich spreche nun für mich (aktuelle Lehrgänge, meine "alten" Lehrgänge zähle ich hier jetzt nicht auf, da ich der Meinung bin, diese sind irrelevant, da zu lange her):
    - Truppmann Teil 1 und 2 erfolgreich abgeschlossen
    - Sprechfunker (hier auch als Ausbilder tätig)
    - Atemschutzgeräteträger

    Zusammengerechnet ca. 12 Jahre Feuerwehrzugehörigkeit, davon die meiste Zeit in einer Kreisstadt mit ca. 60.000 Einwohnern mit mehreren Einsätzen im Jahr, vornehmlich techn. Hilfe bei VU, aber auch etliche auch größere Schadensfeuer. Wegen mehrerer berufsbedingter Umzüge etwa 15 Jahre Pause, vor 3 Jahren "neu" in die Wehr, eine "Dorfwehr" mit ca. 34 Aktiven Einsatzkräften und im Schnitt 2 Einsätzen im Jahr. Hier habe ich auch alle früher besuchten Lehrgänge wegen der längeren Pause komplett neu durchlaufen, da sich zwischenzeitlich die Welt weiterdreht. Das wäre übrigens von der Vorschrift her nicht notwendig gewesen, aber ich wollte auf dem aktuellen Stand sein.

    Zu dem von mir erwähnten Szenario:
    Meine Entscheidung zu dem Zeitpunkt war, mich nach kurzer telefonischer Rücksprache mit dem Wehrführer direkt zum Einsatzort zu begeben, dort wurden wir (meine Frau und ich) auch direkt von den gerade eintreffenden Kameraden der Nachbarwehr in das Einsatzgeschehen integriert (Wasserversorgung, Erstangriff, Vorbereitung Atemschutz, Betreuung der Betroffenen, Atemschutzüberwachung).
    Somit hat sich meine Entscheidung als richtig bestätigt.

    @Hawkfighter:
    Danke! (keine Ironie...)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  8. #113
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
    Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.
    Eine SEG ist nur dann ein Mittel des Rettungsdienstes, wenn die entsprechenden Landesgesetze dies vorsehen.
    Sonst durchaus ACK.
    Wobei sich unter Umständen dann wieder die Frage nach "zur Erfüllung ... dringend geboten" stellt ... :)
    Aber das ist ja der Vorteil, bei einem Fahrzeug mit entsprechender Licht/Ton-Einrichtung wird kaum jemand nachfragen ... :)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  9. #114
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Zu dem von mir erwähnten Szenario:
    Meine Entscheidung zu dem Zeitpunkt war, mich nach kurzer telefonischer Rücksprache mit dem Wehrführer direkt zum Einsatzort zu begeben, dort wurden wir (meine Frau und ich) auch direkt von den gerade eintreffenden Kameraden der Nachbarwehr in das Einsatzgeschehen integriert (Wasserversorgung, Erstangriff, Vorbereitung Atemschutz, Betreuung der Betroffenen, Atemschutzüberwachung).
    Somit hat sich meine Entscheidung als richtig bestätigt.
    Das ist jetzt ein Einzelfall, in dem das alles geklappt hat, und ihr seid nicht alleine am Einsatzort gewesen, sondern mit einer "gerade eintreffenden Nachbarwehr".
    Wenn ich mir (Extrembeispiel) den aufgeregten TM1-Absolventen vorstelle, der seine Kleidung daheim hat (wovon ich eh nix halte), der deine obige Frage mit dem Sturm zur Einsatzstelle beantwortet, dann 3 oder 4 min alleine an einer E-Stelle steht, ziemlich ratlos ist, die Leute mit Poheizung auf dem Balkon und die Nachbarn unten auf der Straße irgendwas von ihm erwarten, und er nicht vernünftig erkunden kann, die pogeheizten Leute nicht adäquat beruhigen kann ("Springen sie nicht" - und das letzte Wort wird überhört...)


    Übrigens:
    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Hier habe ich auch alle früher besuchten Lehrgänge wegen der längeren Pause komplett neu durchlaufen, da sich zwischenzeitlich die Welt weiterdreht. Das wäre übrigens von der Vorschrift her nicht notwendig gewesen, aber ich wollte auf dem aktuellen Stand sein.
    Respekt! Diese Sichtweise gefällt mir.

  10. #115
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt ein Einzelfall, [...]Übrigens:Respekt! Diese Sichtweise gefällt mir.
    zum 1.: Sicher ein Einzelfall, aber soll halt zeigen, dass man ab und zu einfach mal das Hirn einschalten muss und nicht immer alles streng nach Vorschrift sehen darf. Ich wäre auch nicht auf eigene Faust einfach zur Einsatzstelle gefahren. Beim Bu nd sagten wir immer "Melden macht frei". Deshalb die Rücksprache mit meinem Wehrführer.
    Er sagt am Telefon dann auch "Gut, danke, dann müssen wir nicht warten, bis das TSF voll ist."

    zum 2.: Danke, mit knapp 40 denkt man anders, da man schon einiges erlebt hat...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  11. #116
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    Viel Rauch um nichts...

    Tatsächlich ist wohl kein Thema so heiß diskutiert und mit so viel Halbwahrheiten belastet wie das Thema Sonderrechte. Dabei gibt es, und wie wäre es in Deutschland auch anders zu erwarten, zu diesem Thema einen Haufen Gesetze.

    Aber zunächst einmal zur eingehenden Frage: In einer meiner früheren Feuerwehr hatten einige geschickte Feuerwehrler sich aus blauen LED-Scheinwerfern (aus dem Tuning-Laden) einer Batterie und etwas Elektronik kleine "Frontblitzer" gebaut, welche sie ans Fahrad montierten. Macht zwar keinen Sinn, sieht aber zugegebener Maßen witzig aus! Ich habe einen meiner ehemaligen Kameraden schon kontaktiert, vlt. dazu später mehr.

    Nun aber mal zu den Sonderrechten:

    Laut § 35 hat die Feuerwehr Sonderrechte, was ihr erlaubt gegen gewisse Regeln der StVO unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht (§1 StVO, §35,Abs.8 StVO) zu Verstoßen.

    Knackpunkt ist nun, ob der Feuerwehrmann im Falle der Alarmierung zur Feuerwehr zu zählen ist. Dies ist im Beamtenrecht verankert, da im Falle der Alarmierung der Feuerwehrmann tatsächlich den Rechtsstatus eines Beamten auf Zeit erlangt, da er im Auftrag der Kommune tätig wird. Hierbei ist es dann auch irrelevant zu welcher Art Einsatz er ausrückt, denn die Alarmierungskriterien wurden an anderer Stelle bestimmt und unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Im Klartext heißt das also, wenn der FME (DME) oder die Sirene piepst, pfeift öder jault sagt die Kommune im übertragenen Sinne : "Ich brauche Dich jetzt zu Erfüllung meiner hoheitlichen Aufgabe und ernenne Dich in dieser Zeit zum Beamten mit allen Rechten und Pflichten (und das ist mal ein ganz interessantes Thema!)"

    Ergo: Im Falle der Alarmierung ist der Feuerwehrangehörige Teil der gemeindlichen Feuerwehr, welche gegen Regeln der StVO unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht verstoßen darf!

    Das heißt in der Praxis, es dürfen rote Ampel überfahren werden, unter Alkoholeinfluss ein KFZ geführt werden, entgegen der Einbahnstraßen gefahren und natürlich geltende Höchsgeschwindigkeiten überschritten werden und was einem sonst noch so einfällt, ohne das dieser Regelverstoß per se bestraft werden muss. ABER! Wenn der Polizeibeamte oder ein Verkehrteilnehmer meint, das die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wurde, oder gar ein Unfall diesen Tatbestand beweist, dann kann sich niemand mehr rausreden!

    Ach ja, und dann ist da noch die Sache mit den Blaulichtern. Tja, ein "Wegerecht" gibt es juristisch wohl wirklich nicht, der Begriff bezieht sich auf den Paragraphen 38 StVO. Kurz gesagt heißt es hier, blaues Blinklicht mit Martinhorn sagt den anderen Teilnehmern das sie Platz machen sollen. Mehr nicht. Keine Sonderrechte, die stehen ja wo anders.

    Ich weiß, das wurde hier schon alles gesagt, und sogleich wiedersprochen, aber ich wollte das gerne einmal zusammenfassen. Übrigens kann ich nur empfehlen, zu den Übungsabenden "UVV" mal einen Verkehrsrechtler (Anwalt, Richter etc) einzuladen, die kennen sich mit den Rechtslagen meist etwas besser aus als Polizisten. Letztere haben in Ihrer täglichen Arbeit weiß Gott genug anderes zu tun als alle Gesetze auswendig zu kennen.

  12. #117
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
    Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.
    Sonderrechte sind, außer beim Rettungsdienst, nicht an Fahrzeuge gebunden. Da SEGn aber im Regelfall Einheiten des KatSchutzes sind welche im Rahmen des erweiterten KatSchutzes tätig werden, sind wir wieder bei §35 Abs.1 StVO...

  13. #118
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    Zitat Zitat von k-serv Beitrag anzeigen
    [...]Das heißt in der Praxis, es dürfen [...], unter Alkoholeinfluss ein KFZ geführt werden,[...]
    Und genau das wage ich zu bezweifeln, aber ich bin kein Jurist. Womit wir dann wieder beim gesunden Menschenverstand wären...

    Zusammenfassend bleibt doch eigentlich zu sagen:
    Man darf zwar in der hier diskutierten Situation gewisse Regeln brechen, aber:

    • Man muss dabei eine erhöhte Sorgfalt an den Tag legen
    • Man darf nicht wie ein Irrer durch die Gegend rasen
    • Man darf nicht ungebremst in eine Kreuzung einfahren, egal ob mit oder ohne Ampel, egal ob Ampel rot oder grün oder Lila (Ironie)
    • Man ist grundsätzlich selbst verantwortlich und kann sich nicht rausreden!


    Leute, wir wollen doch alle sicher zum Einsatz kommen und anschließend wieder genauso wohlbehalten wieder zu Hause aufschlagen. Also fahrt grundsätzlich anständig.

    Keiner wird euch einen Strick drehen, wenn Ihr moderat schneller fahrt, oder an einem Stopschild bei freier Strecke keine drei Sekunden anhaltet.
    Verhaltet Ihr Euch in so einer Situation grob fahrlässig, müsst Ihr mit den Konsequenzen rechnen.

    Wir wollen helfen und Menschen retten, sie nicht gefährden oder verletzen!
    Lieber vom Gas gehen und 20 Sekunden später ankommen, als wegen den 20 Sekunden womöglich ein Kind zu überfahren.
    Geändert von marka (04.01.2011 um 12:09 Uhr)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  14. #119
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    Zitat Zitat von k-serv Beitrag anzeigen
    Knackpunkt ist nun, ob der Feuerwehrmann im Falle der Alarmierung zur Feuerwehr zu zählen ist. Dies ist im Beamtenrecht verankert, da im Falle der Alarmierung der Feuerwehrmann tatsächlich den Rechtsstatus eines Beamten auf Zeit erlangt, da er im Auftrag der Kommune tätig wird.
    Wie kommst du denn darauf?

  15. #120
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    Mir ist auch nur bekannt, dass Wehrführer und deren Stellvertreter als Beamte auf Zeit vereidigt werden. Hierüber erhalten sie auch eine entsprechende Belehrung und eine Ernennungsurkunde.

    Eine derartige Rechtslage sollte nach meiner Auffassung nach auch eine entsprechende Belehrung der "normalen" Einsatzkräfte, z.B. in der Truppmannausbildung nach sich ziehen...

    Es wäre schön, wenn Du Deine Aussage durch entsprechende Quellen belegen könntest.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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