Letztlich ist die Polizei auch "nur" ein Anwender dieses Gesetzes, mit der ein oder anderen besonderen Auslegung ;-)
Wer zwingt die denn? Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt. Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.