Seite 6 von 9 ErsteErste 123456789 LetzteLetzte
Ergebnis 76 bis 90 von 127

Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

  1. #76
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    265
    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Das Angehörige einer Hi-Og keine Sonderrechte auf dem Weg zum Geräthehaus oder was auch immer haben.
    Aber Feuerwehrmenschen, und darüber redebn wir doch wenn das Schild : Feuerwehr im EInsatz " heist ,oder??

  2. #77
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Ich habe bei der Feuerwehr schon einige Lehrgänge absolviert. Auch im Rahmen der "normalen" Übungsabende habe ich schon etliche Vorträge gehört, u.A. auch zu dem Thema Sonder- und Wegerecht bei Angehörigen der Freiw. Feuerwehren. Dieser Vortrag wurde von gemeinsam von einem Herren des Landesfeuerwehrverbandes (damals NRW, das war Ende der 80er, Anfang der 90er) und einem Polizeihauptkommissar abgehalten. Da sich in diesen Punkten (§§ 35 & 38 StVO) seitdem die Straßenverkehrsordnung nicht geändert hat, gehe ich nach wie vor von einer unveränderten Lage aus.

    Beide Herren erklärten, dass Einsatzkräfte im privaten KFZ auch auf dem Weg zur Wache/Unterkunft/Gerätehaus schon Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn eine Alarmierung ihrer Einheit vorliegt.

    Sonderrechte sind unabhängig von irgendwelchen Fahrzeugkennzeichnungen. Diese Dachaufsetzer und Fensterschilder mögen zwar zur Stärkung des Ego beitragen, steigern jedoch keinesfalls die rechtliche Position des Fahrers/Halters, geschweige denn die Sicherheit im Straßenverkehr.
    Man darf nie vergessen, dass andere Verkehrsteilnehmer aufgrund fehlender akustischer Warnung (Martinshorn) nicht damit rechnen müssen/können, dass in diesem Moment ein anderer Verkehrsteilnehmer für sich Sonderrechte beansprucht.

    Man muss also auf alle Fälle abwägen, in wieweit die Inanspruchnahme von Sonderrechten den Einsatzerfolg steigert.

    Ausnahmen bestehen, wenn aus dem Einsatzstichwort, welches während der Alarmierung übermittelt wird (damals als Sprachdurchsage, bin schon etwas älter...), eindeutig hervorgeht, dass keine Gefahr für Leib und Leben oder bedeutende Sachwerte besteht.

    Sonderrechte beziehen sich auf Einsatz- und Privatfahrzeuge, Wegerecht ausschließlich auf Einsatzfahrzeuge mit blauem Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn.

    Beispiele:
    • "Katze auf Baum" --> Weder Sonder-, noch Wegerecht (Er grinste damals und meinte, dass mann abhängig von der Rasse sicher darüber diskutieren könnte)
    • Wohnhausbrand mit und/oder ohne vermisste Person(en) --> Sonder- und Wegerecht (Ein Wohnhaus stellt für den Eigentümer bzw. die Bank einen bedeutenden Sachwert dar, daher sei Sonder-/Wegerecht auch ohne vermisste Person(en) begründ- und vertretbar und entsprechend zulässig)
    • Schneebruch bei Bäumen/umgestürzte Bäume --> Definitiv keine Sonderrechte/Wegerecht
    • VU mit eingeklemmter/n Person(en) --> klar Sonder- und Wegerecht
    • Ins Eis eingebrochene Person(en) --> klar Sonder- und Wegerecht


    Es würde mich auch wundern, dass sonst meine OWI-Verfahren mit der schon zitierten Begründung eingestellt worden sind.
    Geändert von marka (28.12.2010 um 09:42 Uhr)
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #78
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Das Angehörige einer Hi-Og keine Sonderrechte auf dem Weg zum Geräthehaus oder was auch immer haben.
    So pauschal ist das einfach nur falsch ... :)

    Die rechtliche Interpretation von §§ 35/38 hat der Bundesgerichtshof bereits in den 60er Jahren vorgenommen. die heutigen Urteile (egal ob AG, LG, OLG ...) sind ausschließlich nicht übertragbare Einzelfallentscheidungen, in denen es faktisch nur noch um eine Haftungsverteilung geht.

    Egal ob Ehrenamtlicher in einer HiOrg oder - um auf den Thread zurückzukommen - Feuerwehr,
    wirst du dich sehr schwer tun nachzuweisen,
    das ohne deine spezielle Person ein Einsatz nicht oder nur sehr verzögert hätte stattfinden können.

    Übrigens, eine zu geringe Mannschaftsstärke ist kein Argument,
    hier sind die Verantwortlichen gefordert, entsprechende organisatorische Änderungen vorzunehmen.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  4. #79
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Das ist kein Unsinn man kann sich ohne Blaulicht oder Martinshorn keine Sonderwegerechte verschaffen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst oder andere Gesetze der StVo brichst, ist das dein Problem und du kannst nicht auf die Ausrede:"..ich hatte einen Feuerwehreinsatz.." zurückgreifen.
    Ich glaube, wir müssen bei Dir noch früher ansetzen: Überlege Dir bitte mal den Unterschied zwischen einer Hilfsorganisation und einer Feuerwehr.
    Setze die Ergebnisse Deiner Überlegung in Bezug auf den §´§ 35, 38 StVO und ziehe daraus Deine Konsequenzen.

    Nochmals zum Mitschreiben für alle:

    Der § 35 regelt die Beziehung zwischen dem Bürger und dem Staat - Dritte kommen nicht vor: Wenn jemand Sonderrechte in Anspruch nimmt und sich dafür über Paragrafen der StVO hinwegsetzt, darf er nicht bestraft werden, wenn dies notwendig war.

    Der § 38 regelt die Beziehung zwischen Einsatzfahrer (mit Horn und Licht!) und dem übrigen Verkehr: Dieser hat dem Einsatzfahrzeug umgehend Platz zu machen.

    Die einzelnen Bedingungen stehen in den einzelnen Paragrafen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #80
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich glaube, wir müssen bei Dir noch früher ansetzen ...
    Komm, entspann dich ... :)

    Im Grunde kann "funkeinsteiger" nichts dafür, wenn es an qualifizierter und erforderlicher Schulung und Unterweisung fehlt.

    Da muss einigen anderen in den A**** getreten werden ...
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  6. #81
    Registriert seit
    16.05.2010
    Beiträge
    83
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Gefährden darfst du nie jemanden, auch nicht mit nem SoSi Fahrzeug.
    Nicht Angehöriger einer HiOrg.
    Also keine RDler zB.
    Aber eben unter anderem die Feuerwehr und die Feuerwehr ist jeder FM im Einsatzfall und der beginnt zum Zeitpunkt der Alarmierung.
    Die Sonderrechte für Feuerwehr und Pol sind hingegen zum Rettungsdienst nicht an Fahrzeuge gebunden, sondern an Personen.
    also beim RD sind die sonderrechte fahrzeug gebunden bei POL und FW Personengebunden?!

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Ich habe bei der Feuerwehr schon einige Lehrgänge absolviert. Auch im Rahmen der "normalen" Übungsabende habe ich schon etliche Vorträge gehört, u.A. auch zu dem Thema Sonder- und Wegerecht bei Angehörigen der Freiw. Feuerwehren. Dieser Vortrag wurde von gemeinsam von einem Herren des Landesfeuerwehrverbandes (damals NRW, das war Ende der 80er, Anfang der 90er) und einem Polizeihauptkommissar abgehalten. Da sich in diesen Punkten (§§ 35 & 38 StVO) seitdem die Straßenverkehrsordnung nicht geändert hat, gehe ich nach wie vor von einer unveränderten Lage aus.

    Beide Herren erklärten, dass Einsatzkräfte im privaten KFZ auch auf dem Weg zur Wache/Unterkunft/Gerätehaus schon Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn eine Alarmierung ihrer Einheit vorliegt.

    Sonderrechte sind unabhängig von irgendwelchen Fahrzeugkennzeichnungen. Diese Dachaufsetzer und Fensterschilder mögen zwar zur Stärkung des Ego beitragen, steigern jedoch keinesfalls die rechtliche Position des Fahrers/Halters, geschweige denn die Sicherheit im Straßenverkehr.
    Man darf nie vergessen, dass andere Verkehrsteilnehmer aufgrund fehlender akustischer Warnung (Martinshorn) nicht damit rechnen müssen/können, dass in diesem Moment ein anderer Verkehrsteilnehmer für sich Sonderrechte beansprucht.

    Man muss also auf alle Fälle abwägen, in wieweit die Inanspruchnahme von Sonderrechten den Einsatzerfolg steigert.

    Ausnahmen bestehen, wenn aus dem Einsatzstichwort, welches während der Alarmierung übermittelt wird (damals als Sprachdurchsage, bin schon etwas älter...), eindeutig hervorgeht, dass keine Gefahr für Leib und Leben oder bedeutende Sachwerte besteht.

    Sonderrechte beziehen sich auf Einsatz- und Privatfahrzeuge, Wegerecht ausschließlich auf Einsatzfahrzeuge mit blauem Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn.

    Beispiele:
    • "Katze auf Baum" --> Weder Sonder-, noch Wegerecht (Er grinste damals und meinte, dass mann abhängig von der Rasse sicher darüber diskutieren könnte)
    • Wohnhausbrand mit und/oder ohne vermisste Person(en) --> Sonder- und Wegerecht (Ein Wohnhaus stellt für den Eigentümer bzw. die Bank einen bedeutenden Sachwert dar, daher sei Sonder-/Wegerecht auch ohne vermisste Person(en) begründ- und vertretbar und entsprechend zulässig)
    • Schneebruch bei Bäumen/umgestürzte Bäume --> Definitiv keine Sonderrechte/Wegerecht
    • VU mit eingeklemmter/n Person(en) --> klar Sonder- und Wegerecht
    • Ins Eis eingebrochene Person(en) --> klar Sonder- und Wegerecht


    Es würde mich auch wundern, dass sonst meine OWI-Verfahren mit der schon zitierten Begründung eingestellt worden sind.

    ich finde diesen beitrag sehr hilfreich muss ich ehrlich sagen der bringt mich persönlich weiter in meinem verständnis ob ich jetzt sonderrechte aufm dem weg zum Gerätehaus in anspruch nehmen darf oder nicht^^danke dafür;)

  7. #82
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    also beim RD sind die sonderrechte fahrzeug gebunden bei POL und FW Personengebunden?!
    Richtig...
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #83
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    also beim RD sind die sonderrechte fahrzeug gebunden bei POL und FW Personengebunden?!
    Nicht personengebunden sondern organisationsgebunden. Bei der Feuerwehr spielt jetzt auch noch die Landesgesetzgebung eine Rolle, sprich, wie ist dort die Organisation "Feuerwehr" definiert ...

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    ich finde diesen beitrag sehr hilfreich muss ich ehrlich sagen der bringt mich persönlich weiter in meinem verständnis ob ich jetzt sonderrechte aufm dem weg zum Gerätehaus in anspruch nehmen darf oder nicht^^danke dafür;)
    Der Beitrag ist o.k., betrifft aber faktisch nur die Fahrt zum Einsatzort (nichts gegen die Kollegen vom VD, die sich teils wirklich Mühe bei den Unterweisungen geben).
    Eine Pauschalisierung der Gründe ist nicht möglich, da jeder Einsatz und jede Situation letztendlich individuell sind und somit eine pauschale Beurteilung nicht möglich ist.



    Wenn du nach einer Alarmierung zum Gerätehaus fährst, musst DU dich bei jeder einzelnen Übertretung fragen:

    Ist die Übertretung jetzt zwingend notwendig, um das Einsatzziel (Brandbekämpfung, Menschenrettung, ... ) zu erreichen?

    Und bei der Beantwortung dieser Frage muss ein klares, eindeutiges "JA" herauskommen.

    Denk daran: DU musst in der Regel nachweisen, das die Übertretung in der gewählten und praktizierten Form gerechtfertigt war!
    Geändert von Tus-bw (29.12.2010 um 09:57 Uhr)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  9. #84
    Registriert seit
    18.10.2010
    Beiträge
    382
    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    [...]Der Beitrag ist o.k., betrifft aber faktisch nur die Fahrt zum Einsatzort (nichts gegen die Kollegen vom VD, die sich teils wirklich Mühe bei den Unterweisungen geben).[...]
    Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:
    Zitat Zitat von mir
    [...]Beide Herren erklärten, dass Einsatzkräfte im privaten KFZ auch auf dem Weg zur Wache/Unterkunft/Gerätehaus schon Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn eine Alarmierung ihrer Einheit vorliegt.[...]
    Ist doch eindeutig, oder?

    Wichtig ist, dass man selbst im Einsatzfall auf dem Weg von der Wache zum Einsatzort ausschließlich Sonderrechte hat, da einem die in § 38 StVO vorgeschriebenen Kennzeichnungen Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn fehlen.
    Ohne die gibt's kein Wegerecht!
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  10. #85
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:
    Ich habe den Beitrag gelesen, keine Sorge.

    Im Prinzip stimmt die Aussage der "beiden Herren" ...

    bis auf die Kleinigkeit, das auch für die Inanspruchnahme mit Privatfahrzeugen die Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllt sein müssen und das zu jedem einzelnen Zeitpunkt, an dem du mit dem Privatfahrzeug die Vorschriften der StVO ignorierst.

    Kannst du das nicht nachweisen, hast du ein Problem.
    Die Aussage "Einsatz, #Einsatznummer#" reicht nicht unbedingt aus - Ermessensspielraum der Behörde (Opportunitätsprinzip).
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  11. #86
    Registriert seit
    31.10.2009
    Beiträge
    158
    @marka: Sehr nützlicher Beitrag, jetzt würde mich aber mal interessieren, bei welchen 3 Einsätzen du erwischt wurdest.
    ---------------

    Generell ist es doch ganz einfach. Wir haben festgestellt, dass Sonderrechte für die Alarmfahrt (also mit Privat-Kfz) durchaus nicht verboten sind. Jetzt kommt der Teil, den hier einige nur aus Gesetzen herausinterpretieren wollen, die aber eigentlich gesunden Menschenverstand und gerade im Einsatz einen kühlen Kopf benötigen.

    Es sollte eigentlich jedem klar sein, dass man NIEMALS andere Verkehrsteilnehmer gefährden und auch nicht einschränken darf. Desweiteren sollte man einfach mal nachdenken, ob es wirklich notwendig ist, dass ich für einen Bagatelleinsatz Verkehrsregeln breche. Viele Dinge sollten eigentlich von selbst klar sein (Beispiel: siehe markas Beitrag).

    Also genau wie mit dem Funk, erst denken dann fahren (/sprechen).

  12. #87
    Registriert seit
    18.12.2009
    Beiträge
    153
    Zitat Zitat von Hawkfighter Beitrag anzeigen
    ... erst denken dann fahren ...


    Nur leider wird der Kopf bei einer Alarmierung teils einfach zu Hause vergessen ...
    Und, du kannst erst dann über etwas nachdenken, wenn du weisst um was es geht.

    Die Diskussionen um das Thema zwingen da sicherlich nicht nur mir gewisse Zweifel auf.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  13. #88
    Registriert seit
    16.05.2010
    Beiträge
    83
    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:

    Ist doch eindeutig, oder?

    Wichtig ist, dass man selbst im Einsatzfall auf dem Weg von der Wache zum Einsatzort ausschließlich Sonderrechte hat, da einem die in § 38 StVO vorgeschriebenen Kennzeichnungen Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn fehlen.
    Ohne die gibt's kein Wegerecht!
    Naja aber auf dem weg von der Wache zum Einsatzort fährt man für gewöhnlich mit so nem roten auto mit Blaulicht und so nem lauten Horn;)is bei uns in der Feuerwehr zumindest so üblich....weiß ja net wie des bei euch gehandelt wird:D

  14. #89
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    Also erstmals Feuerwehrmitglieder haben im Alarmfall keine Sonderrechte.
    Na, wenn Du das sagst

    Daraufhin hat mein Vater einen Polizisten zu Dienst eingeladen und der antwortete auf die Frage:"Das vollkommenen Quatsch, solche Schilder mit Feuerwehr im Einsatz sind nur dafür gedacht, wenn man im Parkverbot steht, das die jeweiligen Politessen wissen das man eine Berechtugung hat hier zustehen. Weiterhin dürfen diese Schilder nur leuchten, nicht blinken oder ähnliches und sind während der fahrt im Auto und nicht auf dem Dach aufzubewahren."
    Naja, das zeigt, dass auch Polizisten die Weisheit nicht immer mit Löffeln essen, ne? Davon abgesehen wäre es mir relativ egal was die Polizei dazu sagt, die stellen einen eventuellen Verstoß nämlich höchstens fest, bestrafen (oder auch nicht) tut AFAIK die Bußgeldstelle..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  15. #90
    Registriert seit
    31.10.2009
    Beiträge
    158
    @ firefighter93: Ich denke es ist offensichtlich. Damit auch du es weißt (bzw. dich damit nicht mehr rausreden kannst), es gibt Feuerwehren, die nur ein Fahrzeug haben, und in denen die nachrückende Feuerwehrkräfte gezwungen sind, mit ihrem Privat-KFZ zur EST zu fahren. Andere Option wäre eine etwas größere Wehr mit 4-5 Fahrzeugen, wo Kameraden mit "Sponsorenautos" (mit Werbung beklebte Zivilfahrzeuge) nachrücken können.

    . . . und ja du hast jetzt richtig geraten, diese haben dann auch kein Wegerecht, obwohl sie in Feuerwehrklamotten direkt von der Wache zur EST fahren.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •