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Thema: FEUERWEHR IM EINSATZ Kennzeichnung

  1. #61
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    gibt es so etwas wie sonderwegerechte?:D
    ich kenne entweder sonderrechte oder wegerechte aber sonderwegerechte hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört:D
    Siehst ...
    Und ich kenn Wegerechte nur in einer anderen Hinsicht.
    Ein Wegerecht im Bezug auf die StVO gibt es nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #62
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das wäre dann aber auch für Einsatzfahrzeuge recht problematisch.
    Teils durchaus (Beispiel: Alarmierung einer Verpflegungsgruppe, die mit "Blau" anfährt).
    "Notfalls" bleibt dir halt noch § 38 StVO i.V.m. § 16 OwiG für die entsprechenden Fahrzeuge.

    Der Interpretationshorizont ist in beiden Fällen sehr weit ... :)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  3. #63
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Siehst ...
    Und ich kenn Wegerechte nur in einer anderen Hinsicht.
    Ein Wegerecht im Bezug auf die StVO gibt es nicht.
    Teils, teils.

    Der Begriff "Wegerecht" existiert in der StVO in der Tat nicht.

    Wenn man aber mal etwas genauer recherchiert, findet man unter Anderem folgenden Wikipedia-Artikel: Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)

    Und dies schlägt sich entsprechend auch in der Rechtsprechung nieder.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  4. #64
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Komisch, auf meinem steht zugelassen bis 130km/h.
    Finde ich sehr mutig vom Hersteller, das auch noch schriftlich zu geben .... Stichwort: Produkthaftung.

    Musst im Schadenfall halt nur nachweisen, das das Teil ganz gemäß den Herstellervorgaben befestigt war und du langsamer unterwegs warst ... :)
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  5. #65
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    In sofern dürfte fast jeder Einsatz mit Wegerecht begründbar sein.
    Denn irgendwie geht es doch immer um Verhinderung zumindest von größeren Sachschäden (Schadensfeuer, Verhinderung der Ausbreitung --> Siehe Gefahrenmatrix...)
    Ab wann ist denn ein Sachwert "bedeutend"?

  6. #66
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ab wann ist denn ein Sachwert "bedeutend"?
    Gute Frage ... aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder individueller Sicht?
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  7. #67
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Wenn man aber mal etwas genauer recherchiert, findet man unter Anderem folgenden Wikipedia-Artikel: Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)
    Genauer recherchieren?
    Und dann bei Wiki nachlesen?
    Sorry, aber das ist mit verlaub lächerlich.
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  8. #68
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Gute Frage ... aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder individueller Sicht?
    Mir ist das wurscht. Aber wenn jemand schreibt, dass u.a. damit so ziemlich jeder Einsatz als Wegerechtsfall begründbar ist, wird er wohl eine Definition haben ;-)

  9. #69
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Du hast auf dem Weg zum Gerätehaus oder vom Gerätehaus mit dem privaten PKW im Falle einer Alarmierung Sonderrechte (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html).

    Ich selbst bin sowohl in NRW, als auch in Schleswig-Holstein schon mehrfach auf dem Weg zum/zur Wache/Gerätehaus/Einsatzstelle in meinem privaten PKW geblitzt worden. Dabei handelte es sich zwei Mal um eine Geschwindigkeitsüberschreitung und ein Mal um einen Rotlichtverstoß.

    Ich habe vor meinem Widerspruch bei der Einsatzleitstelle jeweils die Tagebuch-/Einsatznummer erfragt und eine mögliche Anfrage der Straßenverkehrsbehörde angekündigt.

    Dann in den Widerspruch die Einsatznummer und -details genannt.

    Alle Verfahren wurden eingestellt!
    Begründung: Rechtmäßige Inanspruchnahme von Sonderrechten gem. § 35 StVO ohne Gefährdung sonstiger Verkehrsteilnehmer.

    Bedeutet übersetzt:
    War schon OK, ist ja nichts passiert.

    Soll heißen:
    So lange die Verstöße gegen die StVO ohne Gefährdung Dritter und ohne Konsequenzen (Unfall) bleiben, dürfen Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Sonderrechte in Anspruch nehmen.

    Logisch, dass man da nicht mit 90 durch eine geschlossene Ortschaft (oder gar 30er Zone vor einem Kindergarten) brettert, und auch nicht ungebremst bei rot in die Kreuzung rast.
    Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen an.

    Noch Fragen?
    Das sage(schreibe) ich ja die ganze Zeit:
    Solange du keine anderern Personen gefärdest, geht das ja, aber nur mal so nebenbei, wo steht in dem Text genau das Angehörige einer Hilfsorganisation bei einem Einsatzfall Sonderrechte im Straßenverkehr haben.

  10. #70
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    wo steht in dem Text genau das Angehörige einer Hilfsorganisation bei einem Einsatzfall Sonderrechte im Straßenverkehr haben.
    Gefährden darfst du nie jemanden, auch nicht mit nem SoSi Fahrzeug.
    Nicht Angehöriger einer HiOrg.
    Also keine RDler zB.
    Aber eben unter anderem die Feuerwehr und die Feuerwehr ist jeder FM im Einsatzfall und der beginnt zum Zeitpunkt der Alarmierung.
    Die Sonderrechte für Feuerwehr und Pol sind hingegen zum Rettungsdienst nicht an Fahrzeuge gebunden, sondern an Personen.
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  11. #71
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    ..., wo steht in dem Text genau das Angehörige einer Hilfsorganisation bei einem Einsatzfall Sonderrechte im Straßenverkehr haben.
    §35 StVO, Abs. 1, Worte 13 und 14 : der Katastrophenschutz,...

    Voraussetzung ist natürlich, dass die HiOrg
    1. im KatS eingegunden ist, und
    2. ebendiese Einheit auch zum Kat.- Alarm gerufen wurde.

    Ansonsten ist's Essig mit Sonderrechten für HiOrg- Angehörige PUNKT.
    SICHERN - MELDEN - HELFEN
    JA zum Motorsport

  12. #72
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    also hatte ich doch recht

  13. #73
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    also hatte ich doch recht
    Nein hast du nicht.
    Denn ein RDler der als Rufbereitschaft alarmiert wird, oder Wasser bzw DLRG zum Taucheinsatz haben auf den Weg zur Unterkunft definitiv keine Sonderrechte.
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  14. #74
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    Zitat Zitat von funkereinsteiger Beitrag anzeigen
    also hatte ich doch recht
    Womit willst du recht gehabt haben?
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  15. #75
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    Das Angehörige einer Hi-Og keine Sonderrechte auf dem Weg zum Geräthehaus oder was auch immer haben.

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