Seite 1 von 6 123456 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 88

Thema: FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?

  1. #1
    Registriert seit
    03.12.2010
    Beiträge
    29

    FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?

    hallo,

    hab folgendes "problem"... ich wohne in bayern und bin 16, bedeutet bedingt einsatzfähig und ich werde per SMS alamiert... grundausbildung ist auch schon abgschlossen, sogar TM1 und TM2, also bedingt einsatzfähig...

    nuna, heute in der schule klingelte mein handy alarm.. ich dachte ok, pecht gehabt, aber ich bin noch keine 18, bedeutet ich muss da bleiben... naja, der lehrer sah das natürlich noch strenger und nahm mir das handy ab, weil in der schule ja "digitale speichermedien" verboten sind... aber ich bin mir 100% sicher, das der KBM in der TM1 ausbildung gesagt hat, das feuerwehrdienstleistende, die bedingt einsatzfähig sind immer alamierbar sein müssen/dürfen, weshalb ich auch das handy in der schule anhaben darf... montag vorladung beim chef, und naja, ich breuchte jetzt rechtliche grundlagen, damit ich was in der hand habe...


    google hab ich schon mehrmals mit verschiedenen begriffen gefragt, findet nix, jetzt dachte ich, ich wende mich mal an euch, vllt kennt sich einer da aus und kann mir rechtliche grundlagen nennen =)

    mfg flo

  2. #2
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Den KBM Fragen....
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
    Registriert seit
    03.12.2010
    Beiträge
    29
    könnte schwirig werden, da ich weder telefonnummer, noch sonstwas habe...

    oder könnte mir wer die FwDV sagen, wo das geregelt sein sollte?

  4. #4
    Registriert seit
    01.08.2007
    Beiträge
    557
    Dann über deinen Einheitsführer herausbekommen wie das rechtlich geregelt ist. Der wird das über den kleinen Dienstweg mit dem KBM regeln können. Aber generell bin ich für "Schule und Arbeit geht vor Feuerwehr", denn mit deinem ehrenamtlichen Engagement verdienste kein Geld.


    Sent from my iPhone using Tapatalk
    Sent from my iMac using the Keyboard.

  5. #5
    Registriert seit
    03.12.2010
    Beiträge
    29
    feuerwehr geht meiner meinung nach nicht vor arbeit, wenn man weg kann dann gehen einsätze vor, sonst nein..

    ich darf e noch nicht ausrücken, da ich noch keine 18 bin und unter 18 darf man nun mal nicht die schule frühzeitig verlassen, da schulpflicht...

    oder könnte mir einer sagen, in welchen FwDV gleich wieder geregelt wird, welche rechte bzw. pflichte der feuerwehrler haben?

  6. #6
    Registriert seit
    18.12.2001
    Beiträge
    129

    gibts das wirklich...

    Hallo Flo,
    irgendwie kommen mir Zweifel an deinen Aussagen:

    Du bist 16 und sagst du hast sogar schon die TM2-Ausbildung abgeschlossen?

    Ich wage zu behaupten das das unmöglich ist: TM2 sind nach FwDv 2 (guggstdu auf Seite 9 der FwDv 2) mindestens 80 Stunden in 2 Jahren. Das würde wiederrum bedeuten das du mit 14 die TM1- Ausbildung hättest absolvieren müssen... Ich habe schon oft gehört das die Feuerwehrwelt in Bayern etwas anderst läuft, aber das kann ich mir noch nicht mal dort vorstellen.

    Was ich damit sagen will: argumentier nicht mit Grundlagen die einer Prüfung nicht standhalten würden!

    Aber um auf dein Problem zurückzukommen: Sprech mit deinem Einheitsführer (Kommandant, Wehrführer... keine Ahung wie das in Bayern heist) und frag ihn nach seinem Rat. Zu dem Termin gehst du brav und freundlich, entschuldigst dich dafür das du an dem Morgen vergessen hast dein Handy lautlos / aus zu schalten (was du tun könntest: du schreibst ja selbst das du, da unter 18, in der Schule bleiben musst) und beteuerst das es nicht mehr vorkommen wird. Eventuell kannst du noch erwähnen wie wichtig dir ehrenamtliche Arbeit für die Allgemeinheit ist und das dieser Weg der Alarmierung der Helfer in eurer Feuerwehr eben so vorgesehen ist.

    Damit sollte das dann auch gut sein. Eine Rechtsgrundlage wie du sie suchst dürfte nicht zu finden. (du suchst: Er muss das Handy anlassen obwohl er unter 18 ist und sowieso in der Schule bleiben muss. Selbst was bemerkt?!)

    Beste Grüße
    Flo

  7. #7
    Registriert seit
    27.03.2010
    Beiträge
    50
    Naja du sagst doch selber du darfst eh nicht mitfahren.. ist es dann so wichtig in der Schule jeden Alarm mitzubekommen?


    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    feuerwehr geht meiner meinung nach nicht vor arbeit, wenn man weg kann dann gehen einsätze vor, sonst nein..

    ich darf e noch nicht ausrücken, da ich noch keine 18 bin und unter 18 darf man nun mal nicht die schule frühzeitig verlassen, da schulpflicht...

    oder könnte mir einer sagen, in welchen FwDV gleich wieder geregelt wird, welche rechte bzw. pflichte der feuerwehrler haben?

  8. #8
    Registriert seit
    03.12.2010
    Beiträge
    29
    Zitat Zitat von flo112 Beitrag anzeigen
    Hallo Flo,
    irgendwie kommen mir Zweifel an deinen Aussagen:

    Du bist 16 und sagst du hast sogar schon die TM2-Ausbildung abgeschlossen?

    Ich wage zu behaupten das das unmöglich ist: TM2 sind nach FwDv 2 (guggstdu auf Seite 9 der FwDv 2) mindestens 80 Stunden in 2 Jahren. Das würde wiederrum bedeuten das du mit 14 die TM1- Ausbildung hättest absolvieren müssen... Ich habe schon oft gehört das die Feuerwehrwelt in Bayern etwas anderst läuft, aber das kann ich mir noch nicht mal dort vorstellen.

    Was ich damit sagen will: argumentier nicht mit Grundlagen die einer Prüfung nicht standhalten würden!

    Aber um auf dein Problem zurückzukommen: Sprech mit deinem Einheitsführer (Kommandant, Wehrführer... keine Ahung wie das in Bayern heist) und frag ihn nach seinem Rat. Zu dem Termin gehst du brav und freundlich, entschuldigst dich dafür das du an dem Morgen vergessen hast dein Handy lautlos / aus zu schalten (was du tun könntest: du schreibst ja selbst das du, da unter 18, in der Schule bleiben musst) und beteuerst das es nicht mehr vorkommen wird. Eventuell kannst du noch erwähnen wie wichtig dir ehrenamtliche Arbeit für die Allgemeinheit ist und das dieser Weg der Alarmierung der Helfer in eurer Feuerwehr eben so vorgesehen ist.

    Damit sollte das dann auch gut sein. Eine Rechtsgrundlage wie du sie suchst dürfte nicht zu finden. (du suchst: Er muss das Handy anlassen obwohl er unter 18 ist und sowieso in der Schule bleiben muss. Selbst was bemerkt?!)

    Beste Grüße
    Flo

    jopp, in bayern leuft das anders^^

    also, ich hab TM1 gemacht, ABER bei uns wird gleich TM2 eingetragen, da keiner lust hat nach 2 jahren sich nochmals prüfen zu lassen, das ist bei uns so geregt^^ vllt sollte ich auch noch erwähnen, das ich in einer kleinen dorffeuerwehr bin, und unser einziges fahrzeug ein 44er ist, also nur ein TSF^^ deshalb läuft das anders... bei uns wird z.b. TM1 auch als grundausbildung genutzt, da es eig. in so einer kleinen feuerwehr nicht möglich ist für jeden eine grundausbildung druchzuführen...
    @FloMa: jain, dann weiß ich gleich wo ich nach der schule hinmuss^^ aber eig. hast recht, brauch ich ned, aber naja, mein handy war ein und wenn auf einmal der alarm losgeht, da ich die nummer der ILS immer auf laut habe, dann kann ich auch nix machen... handy hat eig. jeder ein, da man wissen will wie viel uhr es ist...
    und vorallem, ich muss da jetzt i-wie wieder rauskommen...

    könnte mir einer sagen, wo die rechte und plichten des feuerwehrmanns stehen? also in welcher verordung? genauso: es steh ja i-wo geschrieben, das der einsatz ab der alamierung beginnt, und dann könnte ich in die richtung argumentieren, das ich ja den alarm mitbekommen muss, auch wenn ich ned ausrücken darf^^

  9. #9
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    oder könnte mir einer sagen, in welchen FwDV gleich wieder geregelt wird, welche rechte bzw. pflichte der feuerwehrler haben?
    Das steht - wenn überhaupt nicht - in den FwDV, sondern im jeweiligen Feuerwehr- oder Brandschutzgesetz zzgl. den entsprechenden Verordnungen etc.

    Und ich wette, dass dort keinen Passus gibt, dass man sein Handy immer und überall benutzen darf (das ist ja teilweise auch in anderen Bereichen als der Schule verboten und gilt dort auch für FA).

    Im Endeffekt handelt es sich um zwei widerstreitende rechtliche Interessen, die man gegeneinander abwägen muss. Aber da Du ja, wie Du selbst schreibst, gar nicht weg darfst und nur "bedingt einsatzbereit" bist, frage ich mich sowieso, wieso es notwendig sein soll, dass Du alarmiert werden kannst.

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2003
    Beiträge
    3.902
    http://www.sfs-w.de/lehrmittel/_pdf/...g_avbayfwg.pdf

    Schau mal ins Bayrische Feuerwehrgesetz Art. 9 unter (4):
    (4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und
    für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an
    Ausbildungsveranstaltungen befreit.


    Das wäre die Rechtsgrundlage, wenn du schon 18 wärst...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  11. #11
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Aus Feuerwehrsicht kann man den Beitrag wie folgt abkürzen:
    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    hab folgendes "problem"... ich wohne in bayern

    Und wer Grundausbildung TM 1 und TM 2 abgeschlossen haben will, und nicht weiß, wo Rechte und Pflichten zu finden sind, der ist in einem Feuerwehrgebiet gelandet, wo ein Briefmarkensammelverein vielleicht doch die bessere Wahl ist.

  12. #12
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    jopp, in bayern leuft das anders^^

    also, ich hab TM1 gemacht, ABER bei uns wird gleich TM2 eingetragen, da keiner lust hat nach 2 jahren sich nochmals prüfen zu lassen, das ist bei uns so geregt^^ vllt sollte ich auch noch erwähnen, das ich in einer kleinen dorffeuerwehr bin, und unser einziges fahrzeug ein 44er ist, also nur ein TSF^^ deshalb läuft das anders... bei uns wird z.b. TM1 auch als grundausbildung genutzt, da es eig. in so einer kleinen feuerwehr nicht möglich ist für jeden eine grundausbildung druchzuführen...
    @FloMa: jain, dann weiß ich gleich wo ich nach der schule hinmuss^^ aber eig. hast recht, brauch ich ned, aber naja, mein handy war ein und wenn auf einmal der alarm losgeht, da ich die nummer der ILS immer auf laut habe, dann kann ich auch nix machen... handy hat eig. jeder ein, da man wissen will wie viel uhr es ist...
    und vorallem, ich muss da jetzt i-wie wieder rauskommen...

    könnte mir einer sagen, wo die rechte und plichten des feuerwehrmanns stehen? also in welcher verordung? genauso: es steh ja i-wo geschrieben, das der einsatz ab der alamierung beginnt, und dann könnte ich in die richtung argumentieren, das ich ja den alarm mitbekommen muss, auch wenn ich ned ausrücken darf^^
    Servus!

    Eins vorweg: In Bayern läuft das nicht anders!"

    Du hast Dich nicht so verhalten, wie es gewünscht wird (kein Mobiltelefon im Unterricht), und willst Dich jetzt um die Konsequenzen drücken. Das Ganze dann auch noch mit einer fadenscheinigen Begründung...

    Mein Tipp: Entschuldige Dich beim Chef für Dein Fehlverhalten, lass' aber bitte die Feuerwehr aus dem Spiel!

    Gruß
    Alex

    P.S.: Da Du ja TM1+2 schon erfolgreich "eingetragen bekommen" hast durftest Du auch einen Unterricht geniessen, in dem Dir Deine Rechte und Pflichten näher gebracht wurden. Such' Dir die Materialien raus, dann weisst Du auch, mit welcher Rechtsgrundlage die Feuerwehren in Bayern in Aktion treten.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  13. #13
    Registriert seit
    10.05.2007
    Beiträge
    278
    Zitat Zitat von Flo94 Beitrag anzeigen
    [...] es steh ja i-wo geschrieben, das der einsatz ab der alamierung beginnt, und dann könnte ich in die richtung argumentieren, das ich ja den alarm mitbekommen muss, auch wenn ich ned ausrücken darf^^
    du widersprichst dir selbst... wieso solltest du den alarm mitbekommen können, wenn du nicht ausrücken darfst???

    btw: handys können nicht alarmieren, sondern nur informieren! also warst du NIE alarmiert...

  14. #14
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Zitat Zitat von danielhecker Beitrag anzeigen
    btw: handys können nicht alarmieren, sondern nur informieren! also warst du NIE alarmiert...
    Ähm, und was ist das?
    http://www.sms-112.de/
    http://www.bos-alarmierung.de/article-459-film1.html

    Gibt es also doch...nur ist es nicht grade Zuverlässig...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  15. #15
    Registriert seit
    31.10.2009
    Beiträge
    158
    Also so katastrophal wie deine Rechtschreibung aussieht, solltest du echt lieber in die Schule gehen!
    Kann aber auch andere (regional bedingte) Gründe haben, frag mich sowieso immer, wie Bayern denn richtig schreiben wollen, wenn sie nicht richtig sprechen können, aber das ist jetzt eine andere Sache . . .

    Zum Thema: Ich bezweifle stark den Nutzen dieser mysteriösen SMS Alarmierung bzw. Informierung, denn du bist nicht 18 und de facto nicht erlaubt an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen. Wenn du jetzt sagst, dass diese "Bereitschaft" das Ziel hat, dass Jugendfeuerwehrleute bei größeren Einsatzlagen hinzugezogen werden sollen, so kann ich nur den Kopf schütteln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein "Anfänger" was Einsätze betrifft, erst dann hinzugezogen wird, wenn es richtig scheppert. Eigentlich sollte es andersrum laufen, aber wie gesagt, in Bayern ist ja alles anders!

    Ich kann dir nur empfehlen, auf diese Alarmierungen/ Informierungen zu verzichten, ganz besonders in der Schule!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •