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Thema: FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?

  1. #16
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ähm, und was ist das?
    http://www.sms-112.de/
    Bezeichnet sich selber als "Zusatzalarmierung"

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Digitale Alarmierung im 70cm-Band, hat was genau mit Handyalarm zu tun?

  2. #17
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Reine Informationen!

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Gibt es also doch...nur ist es nicht grade Zuverlässig...!
    und deswegen nach TR-BOS nicht zugelassen und deswegen ist es keine Alarmierung!

  3. #18
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    Mal abgesehen davon, dass man sein Handy in der Schule auf lautlos hat, würde ich dem Chef erklären wie das abläuft und ihm die Nummer vom KBM, Kommandanten, Jugendwart oder wem auch immer geben. Der soll dann Anrufen und die werden das klären. Knall jedenfalls nicht alle Fakten auf den Tisch, die du irgendwo im Internet gefunden hast. Sondern erkläre ihm sachlich, was Sache ist ;)

    Grüße
    pudding

  4. #19
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    Wie gesagt er widerspricht sich selber. Er sagt, unter 18 darf ich eh nicht von der Schule weg, lässt aber sein Handy an um Alarme mitzubekommen.


    Problem geklärt, mach das Handy das nächste mal aus....

  5. #20
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    Noch ein Nachtrag... kommt wohl immer auf den Lehrer/Rektor an... aber ich kann mir vorstellen, dass wenn du normal mit Ihnen redest und Ihnen die Sache erklärst und sagst dass du das Handy ab jetzt ausstellen wirst etc. die Sache event. besser für dich ausgeht, als wenn du Ihnen irgendnen Paragraphen vorsetzt den es nich gibt, bzw der für dich nicht zutrifft..

  6. #21
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ähm, und was ist das?
    http://www.sms-112.de/
    http://www.bos-alarmierung.de/article-459-film1.html

    Gibt es also doch...nur ist es nicht grade Zuverlässig...!
    Zulässig wäre das richtige Wort.
    Wenn dann bräuchte er einen FME und kann als Zusatz Handyalarmierung nutzen.
    Eine Handyalarmierung alleine hingegen ist nicht zulässig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #22
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    ok, mein erster Hinweis scheint nicht angekommen zu sein...

    Hallo Flo,
    mein erster Hinweis weiter oben scheint bei dir nicht richtig angekommen sein.

    Ich versuchs nochmal, hab heute einen guten Tag:

    Möglichkeit 1:
    - Hingehen, brav entschuldigen, erklären das du an dem morgen vergessen hast dein Handy lautlos zu stellen (nur sofern es das erste mal war) und geloben das das eine Ausnahme.
    - Erklären das dir die Arbeit in der Feuerwehr sehr wichtig ist und du die Kameraden auch in deinem Alter schon entlasten und unterstützen kannst, aber derzeit nur per SMS benachrichtigt werden kannst.
    - Erklären das du normalerweise während der Schulzeit nicht in den Einsatz gehst, aber die Benachrichtigungen für Großlagen trotzdem empfangen solltest und um Verständniss bitten.

    Möglichkeit 2:
    - Du trumpfst mit dem Bayrischen Feuerwehrgesetz auf. Der entsprechende Absatz gilt zwar nur für volljährige, aber du wirst sicher erklären können das hier analog zum Feuerwehrführerschein eine Ausnahmeregelung in Planung ist.
    - Am besten erklärst du ihm bei der Gelegenheit noch das du auf Grund deiner umfangreichen Ausbildung für deine Feuerwehr unverzichtbar bist und auf dein Fachwissen jeder angewiesen ist. Immerhin hast du es mit 16 Jahren zu Ausbildungen geschafft, die Andere erst mit frühestens 19 Jahren erreichen.

    Möglichkeit 3:
    - Meld dich auf www.feuerwehr-forum.de an und frag die dortigen Rechtsexperten um Rat.

    Und jetzt such dir eine aus. ICH würd dir zu Nummer 1 raten, kannst aber auch gern Nummer 2 nehmen, aber dann würde ich am Montag gern erfahren wies gelaufen ist :-)

    Beste Grüße
    Flo

  8. #23
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    Ich schließe mich der Meinung hier an, dass sicherlich deine "Dorffeuerwehr" wie Du sie selber nennst, sicher auf dich "erfahrenen" 16-jährigen im Einsatz am allermeißten verzichten kann. Leider fühlen sich die, die am kürzesten dabei sind immer am wichtigsten und unersetzbar, aber bitte welchen Einsatzwert hast Du mit 16 Jahren? Weder PA, noch Sprechfunk noch abgeschlossener TM Ausbildung, um es mal krass auszudrücken kann man Dich nur zum Schläuche rollen und zureichen einsetzen.
    Nächste Frage, wie willst Du von deiner Schule (die sicher nicht in deinem Dorf ist) zu eurem Spritzenhaus kommen? Mit dem Fahrrad? Oder willst Du den Bahn- bzw. Busfahrer anhalten und ihm die Weisung geben, dass Du ein ganz wichtiger Feuerwehrmann bist und er für Dich eine sofortige Sonderfahrt in dein Dorf veranlassen muß?

    Heißdüsen waren wir alle mal gewesen, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen und sich vor anderen Leuten nicht so überwichtig aufspielen, denn dann erhält man keine Achtung sondern eher Spott.

  9. #24
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    Nimm bitte Nummer 3, dann wird das Wochenende lustig:)

  10. #25
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    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    Nimm bitte Nummer 3, dann wird das Wochenende lustig:)
    Es ist eh schon eine hitzige Diskussion mit JF und Einsatz am laufen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #26
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    Hi,

    Wie ist es möglich, mit 16 Jahren schon eine abgeschlossene Truppmann 1 und 2 Ausbildung zu haben und dann schon für Einsätze zugelassen zu sein? Ich kenne kein Gesetz in dem dieser Fall geregelt ist und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Bayern da wieder eine extra Wurst hat.

    Wenn mich mein Kenntnisstand nicht gerade im Stich gelassen hat, kann man eine Truppmannausbildung erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahr beginnen. (Korrigiert mich bitte, falls meine Aussage nicht richtig sein sollte)

    Für mich sieht das Ganz so aus, als möchte hier jemand irgendwie seinen verzapften Bockmist so einfach wie möglich auslöffeln bzw. aus der Welt schaffen. Nur schade, dass dazu die Freiwillige Feuerwehr als solche herhalten muss. Für sowas habe ich kein Verständnis.

    Zu mal mir immer noch die Frage durch den Kopf geht, ob man als Schüler unbedingt einen Meldeempfänger haben muss und zu jedem Einsatz mit muss. Als Schüler hast du sicherlich wichtigere Dinge zu tun, als dich um die Feuerwehr zu kümmern. Wie wäre es da bspw. mit lernen? Die Feuerwehr läuft dir nicht weg!

  12. #27
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    mein beitrag siehe nächster eintrag;)weiß nich wie man des löscht^^sorry
    Geändert von firefighter93 (04.12.2010 um 22:52 Uhr)

  13. #28
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    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Hi,

    Wie ist es möglich, mit 16 Jahren schon eine abgeschlossene Truppmann 1 und 2 Ausbildung zu haben und dann schon für Einsätze zugelassen zu sein? Ich kenne kein Gesetz in dem dieser Fall geregelt ist und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Bayern da wieder eine extra Wurst hat.

    Wenn mich mein Kenntnisstand nicht gerade im Stich gelassen hat, kann man eine Truppmannausbildung erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahr beginnen. (Korrigiert mich bitte, falls meine Aussage nicht richtig sein sollte)
    aaaalsoo ich kann für Rheinland-Pfalz sagen, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres TM1 anfangen kann, sofern man eben Feuerwehrtauglich (ärztliches Attest) ist.
    Mit frühestens 18 kann man TM2 machen. In den 2 Jahren dazwischen macht man Sprechfunk... und mit 18 AGT.
    Bedingt einsatzfähig ist man mit der Übernahme der Urkunde zum abgeschlossenen Lehrgang TM1! Sprich: Melder und einsatzfähig,BEDINGT.
    Wie das in Bayern ist...ka^^
    Ich kann ihn verstehen allerdings würde ich des dem Chef einfach ma erklären und nich mit rechtlichen Grundlagen auftrumpfen von denen man net wirklich Ahnung hat...

    Zitatfunktion korrigiert - Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (11.12.2010 um 20:45 Uhr)

  14. #29
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    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    aaaalsoo ich kann für Rheinland-Pfalz sagen, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres TM1 anfangen kann, sofern man eben Feuerwehrtauglich (ärztliches Attest) ist.
    Mit frühestens 18 kann man TM2 machen. In den 2 Jahren dazwischen macht man Sprechfunk... und mit 18 AGT.
    Die 2 Jahre nach TM1 sind TM2.

    Zitat Zitat von firefighter93 Beitrag anzeigen
    Bedingt einsatzfähig ist man mit der Übernahme der Urkunde zum abgeschlossenen Lehrgang TM1! Sprich: Melder und einsatzfähig,BEDINGT
    Das mag in deiner Wehr gelten, aber nicht für ganz RLP. Einsatz hier bei uns ab TM2, und damit generell ab 18. Eine "bedingte Einsatzfähigkeit" gibt es bei uns nicht.

  15. #30
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    also,

    sry erstmal das ich so spät schreibe...

    an alle, die an meiner TM2 ausbildung zweifeln: informiert euch leute, wie das in bayern, spezielle niederbayern bezirk mainburg läuft....

    und nochwas, laut Art9.4 des Bayrischen Feuerwehrgesetz dürfen Volljährige schüler an einsätzen teilnehmen ;-) wie erfähr man ob ein einsatz ist? richtig: handy oder pipser (wobei die letzte allamierung bei mir erst 1h später kam, egal, andere geschichte) Laut Art. 7.2 "Feuerwehranwärter sind Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz noxhts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."

    wenn man kominier, und sich auf das "Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt" bezieht hat man gute chancen... zum thema "schüler gehören in die schule und nicht in den einsatz"... tja, schöne verallgemeinerung... um ein schönes beispiel zu nennen... letzten sommer, waldbrand... hab in der 6. schule die allamierung bekommen, bin dann direkt bei sprizenhaus ausgestiegen, und mit dem nachschubtrupp mitgefahren.... wegen funker und maschinist: funker ausbildung mach ich nächstes jahr, hab den plan schon bekommen ;-)... nochmal zum waldbrand... es bringt sehr viel, auch wenn einer von der JF is, wenn er mit dem traktor und funkgerät ausgestattet ist, kann er super feuer ausmachen, man glaubt kaum was ein krupper und ein traktor der 30 fährt gegen feuer machen kann... und viele ausm dorf sind arbeiten am tag auswerts, und die können oftmals nich vom arbeitsplatz weg, weil sie dann vom chef stress bekommen... da is der schüler doch die bessere wahl...

    und meint ihr nicht auch, das machen 16. jähren besser für den feuerwehrdienst geeignet sind als mache 20 jährigen? nur mal ein denkanstoß... "die wichtigesten für den einsatz sein" .. hab ich das mit einer silbe gesagt? als JF gehört man zu den unwichtigsten überhaupt, da man im gegensatz zu manch anderen ned mal in den unmittelbaren gefahrenbereich darf, genauso wenig auf die autobahn und allgemein zu verkehrsumfällen..


    zur rechtschreibung, und wieder werden alle in einen topf geschmissen... man muss nicht unbedingt dumm oder faul sein, um eine schlechte rechtschreibung zu haben...

    und auserdem dürfe ich sogar von der schule weg, da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe, nur so am rande... ich dürfe! heißt nicht das ich könnte oder gar mache...

    werde am montag dies einfach mit dem chef klären, und ihm versuchen das zu erklären... werden auch die 2 art. erwähnen, aber mit erhobener nase reingehen und ihm mehr oder weniger sagen, das er da falsch liegt, is vllt nicht die beste lösung... man kann viel mit reden klären...

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