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Thema: Rentnerin "rammte" Drehleiter-Maschinist war betrunken-Staatsanwaltschaft ermittelt

  1. #1
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    Rentnerin "rammte" Drehleiter-Maschinist war betrunken-Staatsanwaltschaft ermittelt

    m 17. September 2010 wurde die Drehleiter der Feuerwehr Miesbach (Landkreis Miesbach, Bayern) bei der Rückfahrt zum Gerätehaus in einen Unfall verwickelt. Eine 73-jährige Rentnerin kam nach links vom eigenen Fahrsteifen ab und schrammte am entgegenkommende Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Miesbach entlang.

    Die verletzte Fahrerin wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Die Besatzung der Drehleiter blieb unverletzt. Der Schaden an der Drehleiter wird auf ca. 50.000 Euro geschätzt. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

    Inzwischen sind weitere Details zu diesem Unfall bekannt geworden. Die abgeschlossenen Ermittlungen der Polizei haben ergeben daß beide Fahrer betrunken waren. Nach den vorliegenden Informationen muss man davon ausgehen das auch der Maschinist der Drehleiter einen Blutalkoholgehalt von mindestens 0,3 Promille hatte.

    Nach dem derzeitigen Sachstand der Ermittlungen geht die Polizei von einem Verschulden der Fahrerin des PKWs aus.

    Ab dem so Grenzwert von 0,3 Promille geht man von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus. Bei aufälliger Fahrweise oder bei einem Unfall kann es zu Führerscheinentzug, Geldstrafe, Freiheitsstrafe und / oder Punkte in Flensburg kommen. Solche Konsequenzen können dem Fahrer der Drehleiter auch dann drohen wenn festgestellt wird daß er an dem Unfall eigentlich nicht schuld ist. Der Fall geht nun zur Staatsanwaltschaft München. Diese wird nun klären wer welchen Anteil der Schuld an diesem Unfall zu tragen hat.

    Die Stadt Miesbach muss nun das verunglückte Fahrzeug ersetzen. Die Versicherung bezahlt nur den Wiederbeschaffungswert der Drehleiter. Laut Bürgermeisterin Ingrid Pongratz steht noch nicht fest ob eine neue Drehleiter oder ein Gebrauchtfahrzeug beschafft wird. Der Stadtrat wird sich im Dezember damit befassen. Das Unfallfahrzeug, laut Gutachter ein wirtschaftlicher Totalschaden, soll verkauft werden.

    Quelle: http://www.feuerwehr.de/news/2010/11...waltschaft.php
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    Ist ja auch nicht der erste solche Fall: http://www.feuerwehr.de/news/2010/10...runglueckt.php

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