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Thema: Gegen Kundenbeschwerde vorgehen

  1. #16
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    Was soll er denn mit einem Rettungsassistenten ;-)
    der kann bei andauerndem Bluthochdruck helfen *scnr*

  2. #17
    Registriert seit
    19.01.2010
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    103
    achte darauf, das bei deiner anhörung eine gegendarstellung in deiner akte mit vermerkt wird. schließlich ist deine abmahnung auch darin vermerkt. dies darf nicht verwehrt bleiben und sollte duch akteneinsicht kontrolliert werden.

  3. #18
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    1.127
    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    Was soll er denn mit einem Rettungsassistenten ;-)
    Upps, richtig :-)
    Drücken wir mal die Daumen dass er keinen braucht :-)

    Ich denke die ganze Sache wird halb so wild werden . Abwarten , Mutmaßungen und sich verrückt zu machen bringt erstmal keinen weiter .

    M

  4. #19
    Registriert seit
    05.10.2003
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    der kann bei andauerndem Bluthochdruck helfen *scnr*
    Echt? Wie denn?

  5. #20
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.651
    Mein Tip: schieß nicht mit Kanonen auf Spatzen, das geht nach hinten los!

    Geh erstmal zu der Befragung. Dein AG will nur wissen, was gewesen ist, denn auch er hat als Verkehrsunternehmen ein Interesse daran, das kein schlechtes Licht auf das Unternehmen fällt.
    Wenn du schon im Vorfeld mit "Anzeige gegen die Beschwerdeführerin" drohst, wird das zumindest den Verdacht nahelegen, das der Vorfall genauso war, wie von der "Dönerdame" geschildert und das ist dann fast die Bitte, dass du eine Abmahnung haben willst.

    Wenn wirklich nichts gewesen ist, dann vertrau auf deinen AG. Der wird dann schon das richtige Antwortschreiben durch die Unternehmensanwälte schreiben lassen. Die haben sowieso, als Verkehrsunternehmen, wegen mind. 10 Beschwerden täglich, zu Fussballspielen, Diskoabenden, anderen alkoholunterstützten Partys, schon das Standartschreiben erstellt, in dem nur noch die Daten des sich unberechtigt Beschwerenden eingetragen werden müssen.

    Falls dien AG tatsächlich eine Abmahnung schreibe sollte (was ich bei aller Liebe nicht glaube, wenn nichts war), kannst du immernoch zum (Arbeitsrecht-)Anwalt gehen. Dann solltest du allerdings auch den Gedanken fassen den AG zu wechseln, denn entweder hat er dich "sowieso auf dem Kieker" oder ist als AG völlig ungeeignet.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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