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Thema: Neuer Funkrufnamenkatalog in Hessen ab 2011

  1. #1
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    Neuer Funkrufnamenkatalog in Hessen ab 2011

    Ab Februar 2011 soll in Hessen ein neuer Funkrufnamenkatalog in Kraft treten, der sich in einigen Bereichen deutlich vom bisherigen unterscheidet.
    Beim ersten Durchstöbern fiel mir auf, dass es in Zukunft keine Funkrufnamen für die Wehrführer(04) und Stellvertreter(05) mehr geben wird.
    Außerdem verschwinden die Ortsteilnamen, lediglich der Name der Gemeinde/Stadt gefolgt einer Ortsziffer lässt nun die Fahrzeuge zuordnen.
    Beispiel:
    Florian Baunatal 2 – 19 – 1 (gesprochen: zwo-neunzehn-eins)
    (erster MTW der Feuerwehr Baunatal, STADTTEIL ALTENBAUNA).

    In Baden-Württemberg z.B. gibt es dieses System schon ewig.

    Kann mir jemand mehr über die Hintergründe berichten? Warum verzichtet man auf einzelne Rufnamen wie 04/05? Gibt es weitere gravierende Unterschiede zum bisherigen System?

  2. #2
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    Hallo,

    Mir fällt da spontan der Gedanke "einheitliches Funkrufnamensystem" ein! In anderen Bundesländern wird das seit Jahrzehnten so praktiziert. Dort werden auch nur Kreise- oder Städte als Rufname plus die dazugehörige Kennung genannt.

    Gruß

  3. #3
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    Hier die Gründe lt. HMdI
    1.) verschiedene Ursachen im Bereich des Fahrzeugwesens und insbesondere im Bereich der
    bevorstehenden Einführung des Digitalfunkes erforderten eine Überarbeitung des
    Funkrufnamenkataloges und die Ergänzung dieses um eine „OPTA-Richtlinie“ für den
    Digitalfunk.

    Die OPTA-Richtlinie gibt es hier:
    http://www.idf.nrw.de/projekte/ardin...0_20100408.pdf

    Wichtige Änderungen sind folgende:
    • Grundsätzliche Vereinheitlichung der Standortbenennung im gesprochenen Funkrufnamen.
    Aufgabe der teilweise bisher in Hessen genutzten Ortsteilbezeichnung bzw.
    der Organisationskennziffern zugunsten eines einheitlichen Standortkennziffernsystems
    • Aufgabe der Doppelverwendung von Kennziffern bzw. mehrerer Kennziffern für
    gleichartige Fahrzeuge
    • Ergänzung des Rufnamens um eine Ziffer zur Unterscheidung von mehreren gleichartigen
    Fahrzeugen am Standort, verbunden mit einer Veränderung der Sprechweise
    bei Handfunkgeräten
    • Aufgabe der separaten Rufnamen/Kennziffernsystematik der KatS-Einheiten zugunsten
    von „Klartext“

    mfg
    e.
    Geändert von Ebi (19.10.2010 um 16:10 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #4
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    Wenn das alles einheitlich wird,dann bin ich mal gespannt wann dieses in Hamburg passiert?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
    Wenn das alles einheitlich wird
    Wirds nicht, daher
    Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
    wann dieses in Hamburg passiert?
    Nie.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    Wichtige Änderungen sind folgende:
    • Grundsätzliche Vereinheitlichung der Standortbenennung im gesprochenen Funkrufnamen.
    Aufgabe der teilweise bisher in Hessen genutzten Ortsteilbezeichnung bzw.
    der Organisationskennziffern zugunsten eines einheitlichen Standortkennziffernsystems

    mfg
    e.
    Das stimmt so leider nicht, da der RD in den Flächenkreisen aus mir unerklärlichen Gründen ein gänzlich anderes Rufnamen system hat als die Fw. In den kreisfreien Städten wiederum hat der RD die gleiche Systematik wie die Fw.

    So ist der RD-Rufname in den Kreisen wie folgt aufgebaut:

    Org-Name, Kreisname, Gemeindekennzahl, Fahrzeugart, Durchnummerierung, als Beispiel:
    RK Schwalm-Eder 3-83-3

    Bei der Feuerwehr heisst dass Fzg am gleichen Standort dann aber

    Florian, Gemeindenamen, Ortsteilkennziffer, Fahrzeugart, Durchnummerierung, als Beispiel:
    Florian Schwalmstadt 1-43-2
    Das letztere System kommt auch in den kreisfreien Städten sowohl für RD wie für die Fw zur Anwendung.

    Wie gesagt, es bleibt mir rätselhaft, warum in den Flächenkreisen für den RD ein abweichendes System eingeführt werden soll.
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien
    MfG

    brause

  7. #7
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    @Brause

    Dein Beitrag ist sehr verwirrend. :-) Ich lese das aus dem PDF anders ab. Ich sehe das so, dass RD jeweils Kreisfrei/Landkreis gleich behandelt wird. Nämlich nur durch Angabe einer Standortkennziffer.

    Die Fahrzeuge der FW/HiOrgs werden in einer kreisfreien Stadt behandelt wie die Fahrzeuge auf Landkreisebene (Brandschutzdienststelle).

    Im Landkreis gilt lediglich für die FF eine erweiterte Syntax, die die Ortsteile mit einbezieht.

    Hier mal ein Beispiel, in dem ich auch versuche mal unsere Stadt mit einzubauen, wenn ich das System richtig verstanden habe:

    Stadt Offenbach:

    Florian Offenbach 1-30-1 = Erste DLK des Standortes 1 (BF-Wache)
    Florian Offenbach 30-44-2 = Zweites LG des Standortes 30 (FF Waldheim)
    Rotkreuz Offenbach 1-82-1 = Erstes NEF am RD Standort 1 (z.B. Klinikum OF)

    Kreis Offenbach:

    Florian Kreis Offenbach 1-12-1 = Erster ELW2 der Brandschutzdienststelle (1) im LK
    Florian Kreis Offenbach (1-)02 = Stellv. Leiter nach HBKG des LK (ohne gesprochener Standort)

    Florian Mühlheim (8) 1-30-1 = Stadt Mühlheim (8) - Ortsteil 1 (Mühlheim) - 1. DLK
    Florian Mühlheim (8) 2-44-1 = Stadt Mühlheim (8) - Ortsteil 2 (Dietesheim) - 1. LF

    Rotkreuz Kreis Offenbach 1-81-1 = Erstes NEF am RD Standort 1 (z.B. Klinik Langen)
    Rotkreuz Kreis Offenbach 10-83-3 = Dritter RTW am RD Standort 10 (z.B. RW Dietzenbach)

    Richtig soweit?

    Was mir noch unklar ist, der Katalog soll am 01.02.2011 in Kraft treten. Sollen dann alle Rufnamen auch schon im analogen Funk so benannt werden? Muss ich also bis 01.02 nicht nur alle Fahrzeuge neu beschriften lassen, sondern auch die Mannschaft geschult haben, dass die sich dann nur noch mit diesen Namen meldet? Oder wird das erst mit Tetra praxisrelevant?

    Gruß Joachim
    Geändert von MiThoTyN (21.10.2010 um 13:05 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Nie.
    Das glaube ich auch nicht. Vorher zwingen die Hamburger ganz Deutschland ihre verkorxten Rufkennungen auf. Na immerhin benutzen die schon ein paar der vereinheitlichen Stati :-P *lol*
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    Die Hamburger haben halt den Stadtstaatvorteil. Die stellen einfach ihren Fuhrpark nach dem Rufnamenkatalog zusammen, und nicht wie die anderen umgekehrt ;-)

  10. #10
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    @Joachim:

    Ich bin verwirrt....

    Egal von welcher Seite man es betrachtet, in den Kreisen werden zwei Systeme bestehen.

    Es ist ja durchaus möglich, dass in einer Gemeinde zwei Rettungswachen sind. Das lässt sich mit dem System dann lediglich übe die Durchnummerierung der Fzg. darstellen lassen (Wache 1: RK Limburg-Weilburg 5-83-1 u. 5-83-2, Wache 2: RK Limburg-Weilburg 5-83-3). Würde hier das System der Fw angewandt, wäre eine deutlich bessere Zuordnung möglich (Wache 1: RK Limburg 1-83-1 u. 1-83-2, Wache 2: RK Limburg 2-83-1). Dadurch wären auch sinnvollere Verkürzung von gesprochenen Rufnamen möglich.
    Gerade im ehrenamtlichen Bereich der HiOrgs können ja auch mehrere OV bzw. Bereitschaften in einer Gemeinde bestehen, da kann man dann noch schwerer eine transparente und Systematik installieren.
    Ausserdem werden solche Dinge, wenn sie nicht einheitlich durch das HMdIS geregelt werden, wieder zu regional sehr unterschiedlichen Lösungen führen.

    Jetzt verständlicher?

    Der neue Rufnamenkatalog muss ab 1.2.2011 angewendet werden, FMS soll aber nicht umgestellt werden, dafür sollen die Lst. nur neue Aliasnamen einpflegen.
    MfG

    brause

  11. #11
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    Hallo!

    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Würde hier das System der Fw angewandt, wäre eine deutlich bessere Zuordnung möglich (Wache 1: RK Limburg 1-83-1 u. 1-83-2, Wache 2: RK Limburg 2-83-1). Dadurch wären auch sinnvollere Verkürzung von gesprochenen Rufnamen möglich.
    Vielleicht hängt dieser Gedanke ja noch mit den "alten" Gewohnheiten zusammen, aber ich als Nordrhein-Westfale kann nur sagen: kürzer ist es mit der neuen Version.

    Beispiel: Wenn hier an einer größeren Einsatzstelle mehrere RTW rumstehen, dann reichen mir (z.B. als OrgL) nur die Zahlen, und ich kann sehen woher das Auto kommt, und ggfs wohin kann er also sinnvoll Patienten mitnehmen. (Wir lassen jetzt mal Kreisexterne Fahrzeuge außen vor)

    Beispiel:
    1-83-1 RTW A-Stadt
    2-83-1 1. RTW B-Stadt
    2-83-2 2. RTW B-Stadt
    3-83-2 2. RTW C-Stadt
    4-83-1 RTW D-Stadt

    Stehen bei euch immer die Stadtnamen dann mit auf der Windschutzscheibe? Das kann ja ganz schön voll werden....

    Wie gesagt, in NRW genügen ausschliesslich die Zahlen solange sich nur Fahrzeuge aus einem Kreis an der Einsatzstelle aufhalten. Erst dann wird Name des Kreises benötigt.
    Nach deinem prinzip braucht man das "Wort" schon wenn Fahrzeuge aus mehr als einem Stadtgebiet zusammenkommen, und das dürfte ja zumindest Rettungsdienstlich häufiger der Fall sein...

    My 2 Cent

    poldy

  12. #12
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    @brause

    Jo verstanden.

    Problem ist doch, dass der Rettungsdienst im LK als Standortbezeichner immer den LK Namen führt. So sind Hauptamtliche RW und ehrenamtliche OV immer mit "Rotkreuz Landkreis" anzusprechen.

    Während du bei den FFen immer einen anderen (eindeutigen) Gemeindenamen hast und die Ortsteile durchnummerieren kannst (Mühlheim 1-44-1, Obertshausen 1-44-1, Heusenstamm 1-44-1), geht das bei RD und HiOrgs nicht. Dort kannst du nur die Standorte durchnummerieren (Landkreis 1-83-1, Landkreis 2-83-1)

    Hinderlich ist in der Tat die Empfehlung mit dem Gemeindeschlüssel. So lässt sich dein Beispiel entweder wie von dir genannt damit lösen, dass man die Durchnummerierung einfügt (5-83-1 und 5-83-2) oder aber gegen die Empfehlung arbeitet (wenn möglich) und sich "selbst etwas ausdenkt" (Geht ja leider immernoch) z.B. könnte man den zusätzlichen Standorten eine Einer-Stelle verpassen (sollte es keine gleichlautende Gemeindekennzahl geben) Also 5-83-1 und 51-83-1.

    Oder aber man verzichtet gänzlich auf die Nummerierung nach Gemeindekennzahl und Nummeriert seine RW einfach von 1-XX neu durch.

    Alles in allem hast du recht, das System HiOrg/RD und FW lassen sich im Landkreis nicht vergleichen und man kann anhand der Standortkennzahl nicht darauf schließen, dass eine HiOrg in der selben Stadt ansässig ist, wie eine FF.

    Gruß Joachim
    Geändert von MiThoTyN (21.10.2010 um 15:03 Uhr)

  13. #13
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    @poldy

    Deine Ansicht ist einzeln betrachtet für den RD richtig, nicht aber, wenn die Feuerwehr und andere HiOrgs ins Spiel kommen. Dann lassen sich FW und HiOrg/RD nicht miteinander vergleichen. Du musst jeweils einzeln wissen, welche Standortkennzahl der FW wohin gehört und welche Standortkennzahl RD/HiOrg wohin gehört. Außerdem kannst du hauptamtliche von ehrenamtlichen RD nicht unterscheiden und einzelne RD-Wachen in der selben Gemeinde auch nicht.

    Beispiel unsere Stadt. Wir haben 3 FF, DRK und DLRG. Beispielhaft mal folgende Rufnamen, mit der Gemeindekennzahl 8.

    Florian Mühlheim 1-44-1 (Stadtteil 1)
    Florian Mühlheim 2-44-1 (Stadtteil 2)
    Florian Mühlheim 3-44-1 (Stadtteil 3)
    Rotkreuz Offenbach 8-83-1 (Hauptamtlicher RTW des Kreisverbandes)
    Rotkreuz Offenbach 8-10-1 (Ehrenamtlicher OV Stadtteil 1)
    Rotkreuz Offenbach 8-83-2 (Ehrenamtlicher OV Stadtteil 1)
    Rotkreuz Offenbach 8-83-3 (Ehrenamtlicher OV Stadtteil 2)
    Pelikan Offenbach 8-58-1
    Pelikan Offenbach 8-10-1

    Gruß Joachim

  14. #14
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    Ganz lustig wird es zudem in den Kreisen, die namensgleich mit einer kreisferien Stadt sind.

    Dann kann es eben durchaus einmal RK Kassel 1-83-1 geben wie auch einen RK Kreis Kassel 1-83-1, beide werden durch die selbe Lst. bearbeitet, da sind Verwechslungen vorprogrammiert.

    Offfenbach hat ja das selbe Problem.
    MfG

    brause

  15. #15
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Offfenbach hat ja das selbe Problem.
    Prinzipiell ja, aber nicht im Alltag. Denn Stadt und LK haben zwei verschiedene Leitstellen.

    Außerdem war es bisher schon so, dass es in der Stadt OF die selben Rufnamen wie im Kreis gibt. (Rotkreuz Offenbach 91/83 o.Ä.)

    Gruß Joachim

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