Hier die Gründe lt. HMdI
1.) verschiedene Ursachen im Bereich des Fahrzeugwesens und insbesondere im Bereich der
bevorstehenden Einführung des Digitalfunkes erforderten eine Überarbeitung des
Funkrufnamenkataloges und die Ergänzung dieses um eine „OPTA-Richtlinie“ für den
Digitalfunk.
Die OPTA-Richtlinie gibt es hier:
http://www.idf.nrw.de/projekte/ardin...0_20100408.pdf
Wichtige Änderungen sind folgende:
• Grundsätzliche Vereinheitlichung der Standortbenennung im gesprochenen Funkrufnamen.
Aufgabe der teilweise bisher in Hessen genutzten Ortsteilbezeichnung bzw.
der Organisationskennziffern zugunsten eines einheitlichen Standortkennziffernsystems
• Aufgabe der Doppelverwendung von Kennziffern bzw. mehrerer Kennziffern für
gleichartige Fahrzeuge
• Ergänzung des Rufnamens um eine Ziffer zur Unterscheidung von mehreren gleichartigen
Fahrzeugen am Standort, verbunden mit einer Veränderung der Sprechweise
bei Handfunkgeräten
• Aufgabe der separaten Rufnamen/Kennziffernsystematik der KatS-Einheiten zugunsten
von „Klartext“
mfg
e.
Geändert von Ebi (19.10.2010 um 16:10 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge