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Thema: Wer bestimmt Fahrzeugkenner bei Fzg Marke Eigenbau?

  1. #1
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    Wer bestimmt Fahrzeugkenner bei Fzg Marke Eigenbau?

    Hallo!

    Seit 1997 ohne Funk auf der Kiste, ist nun wieder nen FuG8b vorhanden und kann genutzt werden. Auf Anfrage bei der Leitstelle wurde uns mitgeteilt, dass zwar noch von damals alles im System sei, aber die Adminstratoren da oben hätten gerne alles von neuem. Also den ganzen Papierkram usw. Seit '97 hat sich bei unserem Fahrzeug aber so einiges geändert, sodass die Frage des Funkkenners aufkam. So einfach lässt sich das Fahrzeug nicht einordnen, da es aus alten NVA-beständen übernommen wurde und nach und nach umgebaut und erweitert wurde. Was er damals für nen Kenner hatte da streiten sich die Gemüter... Die älteren Kameraden meinen felsenfest er hätte ne 47/1 gehabt (hierzulande in Sachsen TSF oder ZHF). Im Leitstellenrechner war er aber als 43/1 (LF8-TS) hinterlegt (selbst gesehen).
    Da sich wie gesagt einiges geändert hat, passt weder das eine noch das andere ins Konzept. Am ehesten passt er jetzt in die Kategorie GW-L1.

    Nun die eigentliche Frage; Wer entscheidet unter welchem Kenner der läuft?! Er erfüllt keine Beladung/Ausstattung nach DIN. Die Papiere, die an die LST usw gehen, geben darüber auch keinen Aufschluss...


    MfG,

    Feuermännchen

  2. #2
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    Hi,

    Welchen Funkkenner das Fahrzeug früher gehabt hat ist völlig unwesentlich.
    Das Fahrzeug erfüllt doch bei euch irgendeine Funktion und wenn es dem DIN Fahrzeug nahekommt richtet sich der Funkkenner danach. Teilweise sind in den Rufnamenlisten auch "Übergangsrufnamen" für "Platzhalterfahrzeuge vorgesehen. (Habe gerade nichts konkret im Kopf FIKTIV zum beispiel -44 für ein LFx, dann 45 dann für ein Altfahrzeug das anstelle eines LFx eingesetzt wird und daher nicht normgerecht ist.) Oder es gibt, wie z.B. im Modell NRW das SONSTIGE. Somit wäre XX-49-x ein passender NRW Funkrufname für ein FzG das quasi als LF läuft, aber nicht in die Normkategorie passt.

    Was bei euch richtig ist musst du selbst rausfinden (lassen?). Kenne deinen KAtalog nicht!

    Gruß
    Carsten
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  3. #3
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    Also wir sind uns alle einig. GW-L1 :-)

    Tja der Rest... nu tauchen mehr Fragen als erhoffte Antworten auf :-D

  4. #4
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    Zitat Zitat von Feuermännchen Beitrag anzeigen
    Nun die eigentliche Frage; Wer entscheidet unter welchem Kenner der läuft?! Er erfüllt keine Beladung/Ausstattung nach DIN. Die Papiere, die an die LST usw gehen, geben darüber auch keinen Aufschluss
    Hallo,

    Wie wäre es mit dem Kenner für "Sonstige Feuerwehrfahrzeug"? Ich weiß nun nicht, wie das in Sachsen mit den ganzen Rufnamen und Kennungen geregelt wird, aber in NRW ist das durchaus möglich. So wurde das Großtanklöschfahrzeug (GTLF) unserer Stadt, dass eigentlich in die Norm des TLF 24-50 passt, mit dem Kenner "29" für "Sonstige Tanklöschfahrzeuge".

    Gruß

  5. #5
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    Ne Kennung für "sonstige" ist mir eigentlich nicht bekannt. Oftmals wird die 47 hier vergeben und als ZHF (Zughilfsfahrzeug) benannt. Allerdings sind die meines Wissens nach bei weitem nicht so umfangreich im Vergleich ausgestattet. Wie gesagt, über die eigentliche Einordnung sind wir uns einig, nur wer bestimmt letztenendes die Vergabe!?

  6. #6
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    Hallo,

    Meiner Meinung nach, müsste die Leitstelle die Kennung vergeben. Denn die muss auch dafür Sorge tragen, dass die Kennung nicht mehrfach vergeben wird und später auch ordnungsgemäß eingeordnet werden kann. Schon mal mit eurem Wehrführer gesprochen? Der sollte zu dieser Thematik eigentlich mehr sagen können.

    Gruß

  7. #7
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    Ich weiss ja nicht, wie es in Sachsen geregelt ist, aber hier in Niedersachsen muss jedes Fzg, das neu in Dienst geht, zur Landesfeuerwehrschule Celle zur Prüfung. Das gilt auch bei beträchtlichen Umbauten.
    Ich würde daher sagen, das Fzg muss zur Untersuchung in die in Sachsen bestimmte stelle (dürfte auch dort die LFS sein) und die legen dann fest, welcher Norm es nahekommt und welchen Rufnamen es somit bekommt.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Meiner Meinung nach, müsste die Leitstelle die Kennung vergeben. Denn die muss auch dafür Sorge tragen, dass die Kennung nicht mehrfach vergeben wird und später auch ordnungsgemäß eingeordnet werden kann. Schon mal mit eurem Wehrführer gesprochen? Der sollte zu dieser Thematik eigentlich mehr sagen können.

    Gruß
    Mein WL weiß es auch nicht so recht, wer dafür die verantwortung trägt.^^

    @Akkon:

    Das wäre mir absolut neu, wenn es bei der LFS einer Prüfung Bedarf. Ich werd mich mal mit der LST in Verbindung setzen. Der Techniker, der das alles einpflegt wird hoffentlich wissen, wer da Mitspracherechht hat :-)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Feuermännchen Beitrag anzeigen

    @Akkon:

    Das wäre mir absolut neu, wenn es bei der LFS einer Prüfung Bedarf. ...
    Ich hatte ja geschrieben, ich kenne es nur von Niedersachsen, da ist es Pflicht (siehe http://www.feuerwehrschulen.niedersa...39&_psmand=188) dann unter "Fahrzeugabnahme"
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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