Hallo!

Zitat Zitat von Firetrucker Beitrag anzeigen
Stimmt,die abnehmbaren Antennen sind legal,sowohl bei PMR als auch Freenet.
Und auch die Funkgeräte können frei gewählt werden sofern die Leistung 500 mW nicht überschreitet und alle anderen Parameter mit der Zulassung übereinstimmt.
Man könnte also durchaus ein Betriebsfunk oder Amateurfunkgerät benutzen.
Ich habe einige Bosch HFG 454 auf PMR laufen mit 500 mW leistung,die sind perfekt.
Sicherlich geht das, mache ich seit Jahren.
Und seit dem die Bestimmungen bezüglich "eingebaute Antennen" wechgefallen sind, spare ich mir dann auch das verkleben / verschweißen der Antenne.

So richtig viel solcher Sachen kam damals zum finalen Ende von Dolphin.
Von heute auf morgen waren alle OgK's tot, hunderte Bündelfunkkunden alleine in Dortmund und Umfeld bekamen Panik.
Viele dieser Leute haben sich spontan für PMR446 entschieden, einige wenige trauten sich ein eigenes Betriebsfunknetz aufzubauen, um ihre bisherigen Geräte weiter nutzen zu können.

Was aber wichtig ist, und in Form eines Aufklebers bei mir auch grundsätzlich auf solche Betriebsfunkgeräte kommt:

Zugelassen gemäß Verfügung sind 500mW ERP.
Auch wenn ein abnehmen der Antenne möglich ist, verliert dieses Gerät seine Zulassung in dem Augenblick wo die aufgeschraubte Standardantenne gegen irgendwas anderes - womöglich fest installiertes - ausgetauscht wird.

Gerade bei 70cm Mobilstrahlern sind schließlich 3-4dB Strahler "üblich".
Mit sowas kratzt man womöglich an die 1-1,3W ERP...

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser