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Thema: THW-Lehrgänge in der Feuerwehr anerkennen lassen?

  1. #1
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588

    THW-Lehrgänge in der Feuerwehr anerkennen lassen?

    Hallo,

    Mich würde interessieren, ob es möglich ist bereits absolvierte Lehrgänge in einer anderen Organisation anerkennen zu lassen. Hintergrund ist, dass ich vor längerer Zeit diverse Lehrgänge (Atemschutz und Sprechfunk) absolviert habe und diese nun nach meiner Truppmannausbildung in der Feuerwehr weiternutzen möchte. Ich habe hier im Forum schon nach ähnlichen Beiträgen gesucht, jedoch nicht wirklich etwas passendes gefunden.

    Ich habe die Thematik bereits bei meinem Gruppenführer auf den Punkt gebracht, jedoch ist dieser bezüglich der Anerkennung unsicher. Auch die Nachfrage beim Zugführer brachte keine wirkliche Erkenntnis. Der eine sagt "Ja", der andere wiederrum "Nein".

    Nun die Frage, ist es möglich diese Lehrgänge anzurechnen? Wenn ja, wo und was muss eingereicht werden und wie läuft die ganze Bürokratie ab? Muss ich evtl. etwas beachten?

    Zur Information, die ganze Thematik spielt sich in Nordrhein-Westfalen ab.

    Gruß,

  2. #2
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hi,

    Grundsätzlich ist das bei Lehrgängen wie Sprechfunk, AGT, Staplerschein, Kettensäge usw. normalerweise kein Problem da die Inhalte so gut wie identisch sind. Teilweise finden diese Ausbildungen ja sogar "Bunt" statt.
    Anders sieht es aus bei den Grundausbildung, TF, GF, ZF usw. Diese sind zwar sicherlich nicht von Nachteil, aber keinesfall Anrechenbar. Allenfalls beim Wechsel FW -> THW kann ggf. die Grundausbildung stark verkürzt werden, da beim THW die Grundausbildung wirklich nur rudimentär ist und die eigendliche Verwendungsausbildung Fachspezifisch erst in den Einheiten kommt. Bei der FW ist die Grundausbildung ja wesentlich umgangreicher, dafür ist eine spätere Fachausbildung nicht verpflichtend und weniger Umfangreich. Somit ist fast alles der THW Grundausbildung in der FW Grundausbildung enthalten. Umgekehrt gilt das aber nicht.

    Allerdings ist diese Anerkennung, sofern es nicht spezielle Erlasse gibt, immer noch eine gewisse Ermessenssache. Sofern es also kein Erlass gibt und keine Erfahrungswerte vorliegen würde sich ein verantwortungsbewusster WEhrführer mit den jeweiligen Fachausbildern darüber unterhalten, welche dann im Gespräch mit ihren THW Kollegen feststellen ob die Inhalte identisch sind oder nicht.
    Ein nicht interessierter WeFÜ lehnt die Anerkennung einfach ab.

    Gruß
    Carsten
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