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Thema: Feuerwehrführerschein Niedersachsen

  1. #1
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    Feuerwehrführerschein Niedersachsen

    Hallo Kameraden,

    wer kennt sich mit den neuen Feuerwehrführerschein aus ?
    Wer ist befugt die Einweisungsfahrt durchzuführen ?
    Wo bekommt man die Vordrucke für die Bescheinigung sowie Fahrberechtigung her ?

    Hier die Bekanntmachung von LFV

    http://kreisfeuerwehr-osterholz.de/i...tartdown&id=33

  2. #2
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    Hallo ist alles nachzulesen in der StVG §2 Abs 10.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html

    Die Änderung der StVG (Bundesgesetzblatt 2009 Teil I Nr 43) findest du hier:

    http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?s...9s2021.pdf%27]

    Zusätzlich ist die "Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste Vom 25. Februar 2010" zu beachten!

    Findest du für Niedersachsen hier: http://www.voris-nds.de/jportal/port...FBerVND2009pP1

    Bei Fragen ... kurz posten

    Gruß
    Geändert von LST-82 (18.09.2010 um 11:55 Uhr)
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  3. #3
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    Also kurz zusammen gefasst ...

    Der Einweiser muss über 3o Jahre alt sein.
    Länger als 5 Jahre die Klasse C1 haben.
    Zum Zeitpunkt der Einweisung weniger als 3 Punkte in Flensburg haben.

    Korrekt ????

    OK dann wäre das geklärt.

    Und wo bekomme ich jetzt die Vordrucke her für die Fahrberechtigung ?

    Schonmal vielen Dank

  4. #4
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    also die Vordrucke hängen doch an deinem eigenem Link dran, kannste direkt ausdrucken.
    bei würde das eher am Fahrzeug scheitern, wir haben garkeins zwischen 3,5 und 4,75. un d das Kreisweit nicht.

  5. #5
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    Da die Gemeinde als zuständige Behörde in diesem Fall die Fahrerlaubnis erteilt, sollte man vor Beginn der Ausbildung auch mal mit denen in Kontakt treten und fragen, wie die sich das so vorstellen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    bei würde das eher am Fahrzeug scheitern, wir haben garkeins zwischen 3,5 und 4,75. un d das Kreisweit nicht.
    Dann braucht ja auch keiner den Führerschein, wenn Ihr kein solches Fahrzeug habt. Ich denke für die Fahrzeuge zw. 4,75 und 7,5t gilt wieder eine andere Regelung.

    Gruß
    Simon

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