Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Beladung von Feuerwehrfahrzeugen nach alter DIN-Norm

  1. #1
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588

    Beladung von Feuerwehrfahrzeugen nach alter DIN-Norm

    Hi,

    Wie der Titel schon sagt, geht es um die Beladung von Feuerwehrfahrzeug. Vorrangig Fahrzeuge nach alter Norm wie z.B. TLF 16/25, DLK 23/12, usw.

    So steht z.B. in der Beladeliste des TLF 16/25 nach DIN 14 530, Teil 20, Ausgabe 03.1995 nichts von einem Beleuchtungssatz samt Stromerzeuger. Viele Fahrzeug sind mir aber schon mit Lichtmast und sonstigen elektrischen Einrichtungen begegnet. Wie sieht es gerade bei diesem Fahrzeug aus? Gehört ein Beleuchtungssatz zur Sonderbeladung oder wurde die damalige und bereits zurückgezogene Norm abgeändert? Gleiche Frage auch für die DLK 23/12 nach alter DIN 14 701, Teil 2, Ausgabe 04.1989. Auch hier wird nichts von Belüftungsgeräten, Beleuchtungssätzen und sonstigen evtl. wichtigen Ausrüstungsgegenständen erwähnt.

    Nun frage ich mich, ob sich die Norm damals schon mehrfach gerändert haben oder ob die genannten Gegenständen zur Sonderbeladung gehören?

    Gruß,
    Oliver

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Das ist alles nur zusätzlich draufgekommen.
    Nächstes bekanntes Beispiel sind hier zB auch PAs auf der DL(K)
    Diese sind auch nicht gefordert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    10.04.2005
    Beiträge
    310
    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Hi,

    Wie der Titel schon sagt, geht es um die Beladung von Feuerwehrfahrzeug. Vorrangig Fahrzeuge nach alter Norm wie z.B. TLF 16/25, DLK 23/12, usw.

    So steht z.B. in der Beladeliste des TLF 16/25 nach DIN 14 530, Teil 20, Ausgabe 03.1995 nichts von einem Beleuchtungssatz samt Stromerzeuger. Viele Fahrzeug sind mir aber schon mit Lichtmast und sonstigen elektrischen Einrichtungen begegnet. Wie sieht es gerade bei diesem Fahrzeug aus? Gehört ein Beleuchtungssatz zur Sonderbeladung oder wurde die damalige und bereits zurückgezogene Norm abgeändert? Gleiche Frage auch für die DLK 23/12 nach alter DIN 14 701, Teil 2, Ausgabe 04.1989. Auch hier wird nichts von Belüftungsgeräten, Beleuchtungssätzen und sonstigen evtl. wichtigen Ausrüstungsgegenständen erwähnt.

    Nun frage ich mich, ob sich die Norm damals schon mehrfach gerändert haben oder ob die genannten Gegenständen zur Sonderbeladung gehören?

    Gruß,
    Oliver
    Beim TLF gehörte nie ein Beleuchtungssatz dazu. Das sind Ergänzungen derer, die den Sinn eines TLF nicht wirklich verstanden haben und einen Erstangreifer ala aktuellem LF20 draus machen wollen. Damals war es halt einzig wichtig, viel Wasser zu haben. Das billigste Fahrzeug hierfür war das TLF16-25 (hat sogar Staffelbesatzung).

    Die Lüftergescichte an den DLK hat sich eben erst nach Normenentwurf damals entwicklet und daher auf der DLK mitgeführt. Da man bis heute glaubt ein TLF und eine DLK sei eine gute Kombi (wofür auch immer), wird man wohl zukünftig mit TLF-TR und DLK mit 4 Mann am Einsatz stehen ;-)

    Ein Erstangreifer ist halt min. ein LF10/6 (besser /10)
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von boesermichl Beitrag anzeigen
    ...

    Ein Erstangreifer ist halt min. ein LF10/6 (besser /10)
    .. heisst das, wir in Niedersachsen bekommen jetzt endlich ein LF 8/6 mit mehr als 10 Liter Wasser an Bord, so wie es die Norm schon länger vorschreibt? Oder bleibt es bei der "technischen Weisung Niedersachsen" die lediglich LF 8 ohne Wasser (die 10 Liter Kübelspritze mal vergessen) kennt??
    (Sorry, den Seitenhieb konnte ich mir nicht verkneifen...)
    Geändert von AkkonHaLand (24.06.2010 um 17:10 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Hallo,
    ich schreibe unser Problem einfach mal hier auf und hoffe auf sachliche Antworten :)

    Wir haben ein "LF 8/12" auf Mercedes Benz 814. Unser Fahrzeug ist überladen, zur Beladung gehören u.a. eine TS 16/8 und ein Rettungssatz (+Stromerzeuger) (SP 30, S180 inkl. Aggregat mit Schnellangriffhaspeln). Beides ist dauerhaft auf dem Fahrzeug verladen, der Rettungssatz kam erst nachträglich zu uns. Da wirklich kein Platz mehr auf dem Fahrzeug ist, und man so langsam an das Gewicht denken sollte (mir ist die aktuelle Masse nicht bekannt) kam mir Folgende Idee (die z.T. in Deutschland schon "normal" ist): Die TS 16/8 dauerhaft vom Fahrzeug herunter zu holen, der Rettungssatz auf einem Wechselschlitten (passend für den TS-Schlitten selbst bauen), und dann standartmäßig immer den Rettungssatz auf dem Fahrzeug verlasten (den wir definitiv öfter brauchen als die TS 16/8) - die TS 16/8 eben bei Bedarf verladen.

    Was haltet ihr grundsätzlich von der Idee?

    Zu beachten: Wir brauchen die TS eigentlich nur für Hochwasser/Lenzeinsätze (verladen "ohne Eile" wäre ja vertretbar). Ich persönlich kann mich an keinen Brandeinsatz erinnern (bin jetzt 4 Jahre aktiv, davor 6 Jahre Jugendfeuerwehr), bei dem wir unsere TS einsetzen mussten. Jedoch wurde ich als "blöd" dahingestellt, und man nimmt die Idee nicht ernst. Jedoch benötigen wir diesen Platz, um dort Kleinmaterial (Hohlstrahlrohr, Mittelschaumpistole, Rettungstasche) richtig unterzubringen - die Teile werden jetzt einfach irgendwo "untergebracht". Hauptargument wäre der Personalmangel für den Wechsel am Gerätehaus (wenn jedoch nicht genug Personal im Gerätehaus zur Verfügung steht, um die TS zu wechseln, steht auch an der ESt nicht genug Personal bereit um sie zu entnehmen).

    Ich möchte nun einfach wissen: Ist die Idee wirklich so ein "Schwachsinn" wie sie dahingestellt wird? Der Platz bei uns ist ausgereizt, das wäre die einzigste Möglichkeit noch Stauraum zu schaffen, damit andere Materialien richtig gelagert werden. Wir nutzen die TS wirklich mehr zur Ausbildung, wie für den Rest...

    Bin auf Antworten gespannt :)

  6. #6
    Registriert seit
    26.01.2010
    Beiträge
    588
    Hallo,

    Nein, die Idee ist eigentlich gar nicht so schlecht! Haben zur Zeit das gleiche Probleme, nur das wir weitaus mehr Material auf dem Fahrzeug haben, dass wir nicht wirklich brauchen. Überladen sind wir dazu auch noch.

    Was spricht dagegen, die TS vom Fahrzeug zu nehmen? Gibt es wirklich schlagkräftige Argurmente, außer die Aussage das du blöd seist? Ich vermute mal, dass euer Fahrzeug auf 7,5 to. zul. Gesamtgewicht beschränkt ist, oder handelt es sich schon um ein 9 to. Fahrgestell mit Allrad usw.?

    Meine persönliche Meinung: Lass die TS vom Fahrzeug runter und nehmt den Rettungssatz als standartgemäße Beladung auf´s Fahrzeug. Zubehör zum Rettungssatz muss ja auch noch irgendwo untergebracht werden. Die TS würde ich nur als "Bedarfsausrüstung" verlasten. Also nur dann, wenn sich auch wirklich gebraucht wird! Und wenn sie halt nicht mit auf´s Fahrzeug passt, muss eine andere Lösung her. Evtl. ein Anhänger, ähnlich wie ein TSA, um die TS zu transportieren. Quasi für Logistikzwecke. Habt ihr noch andere Fahrzeug, auf die man evtl. die TS verlasten könnte?

    Gruß

  7. #7
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Also, es ist kein 7,5 to. Fahrgestell, mit dem alten Klasse 3 darf man das Fahrzeug nicht fahren. Meines Wissens nach wurde das Fahrzeug damals aufgelastet.
    Wir haben nur dieses Fahrzeug, und es kommt eben immer mehr drauf. Argument ist auch: Wir brauchen die TS aber. Warum weiß ich nicht, wie gesagt, ich habe sie in meiner aktiven Zeit nur zum Keller auspumpen oder bei Hochwasser-Einsätzen gebraucht. Nur bei Wasserschäden bzw. Hochwasser kann man sich ja die Minute Zeit nehmen, und das ganze "Modul" wechseln. Wenn wir dann mal alarmiert werden mit Wald bzw. Flächenbrand kann man sie ja auch zusätzlich verlasten - obwohl wir bei solchen einsätzen in 90% der fälle den Erstangriff übernehmen, und andere mitalarmierte Kräfte die Wasserversorgung (-> GW-L mit 2000m B-Schlauch und 2x TS...).

    Mir ging es in erster Linie darum, ob die Idee praxistauglich ist oder nicht.

  8. #8
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    265
    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    Also, es ist kein 7,5 to. Fahrgestell, mit dem alten Klasse 3 darf man das Fahrzeug nicht fahren. Meines Wissens nach wurde das Fahrzeug damals aufgelastet.
    Wir haben nur dieses Fahrzeug, und es kommt eben immer mehr drauf. Argument ist auch: Wir brauchen die TS aber. Warum weiß ich nicht, wie gesagt, ich habe sie in meiner aktiven Zeit nur zum Keller auspumpen oder bei Hochwasser-Einsätzen gebraucht. Nur bei Wasserschäden bzw. Hochwasser kann man sich ja die Minute Zeit nehmen, und das ganze "Modul" wechseln. Wenn wir dann mal alarmiert werden mit Wald bzw. Flächenbrand kann man sie ja auch zusätzlich verlasten - obwohl wir bei solchen einsätzen in 90% der fälle den Erstangriff übernehmen, und andere mitalarmierte Kräfte die Wasserversorgung (-> GW-L mit 2000m B-Schlauch und 2x TS...).

    Mir ging es in erster Linie darum, ob die Idee praxistauglich ist oder nicht.

    dann lass dir doch mal in einer Praxisnahen Übung zeigen,wenn euer LF den Erstangriff übernimmt (2 Trupps unter PA drin,einer Sicherheitstrupp) und wie man dann noch die 2. TS in Stellung bringt,am besten noch 500m weiter weg ;)
    ich denke auch,das die TS vom Auto runter kann,wenn Wegstrecken aufbauen eh nicht eure Aufgabe ist.

  9. #9
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Danke Astra :), das ist eine gute Idee.

    Ich werde dann mal weiter an der Idee festhalten - aber wer nicht will, der hat schon.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •