Hi,
Du kannst keine Verpflichtung zur Mitwirkung im KatS eingehen wenn ein Einberufungsbescheid vorliegt (BAZ oder KWEA). Sobald ein solcher Bescheid aber zurückgenommen wird ist wieder ein Verpflichtung möglich...
Da nach der Beendigung der FSJ wohl nicht sofort ein Einberufungsbescheid zum Zivildienst kommen wird sollte einer Verpflichtung nichts im Wege stehen...
Eine Anrechnung der FSJ Zeit wird es aber DEFINITIV NICHT geben. Du musst dich für die vollen vier Jahre verpflichten wobei Gilt: Alles oder nichts! Eine Anrechnung gibt es nur wenn die beendigung des Verhältnisses aus Gründen erfolgt die du nicht zu verantworten hast (Auch Krankheit ist DEIN Verntwortungsbereich!) Also praktisch nur bei Auflösung deiner Dienststelle.
Würdest du also nach 3 Jahren und 11 Monaten abbrechen müsstest du im vollem Umfang deiner Verpflichtung zum Zivildienst nachkommen wie du sie zum Verpflichtungszeitpunkt hattest. (In deinem Fall also drei Monate)
Aber am sichersten ist es wenn du vorher mit den zuständigen Stellen redest (RK und LAndratsamt!)
Aber eine Anmerkung:
Du hast aber hoffentlich "verweigert" bevor du dich zum FSJ verpflichtet hast? Denn NUR dann kann überhaupt eine Anrechnung erfolgen. Hast du erst verweigert NACHDEM du die FSJ Vereinbarung unterschrieben hast (Oder gar nicht verweigert) würde dir nicht einmal eine Minute angerechnet!
Gibt jedes JAhr wohl einige die diesen Fallstrick übersehen und TROTZ vollständig abgeleisteten FSJ Zivil- oder WEhrdienst im vollen Umfang leisten müssen!
Gruß
Carsten
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