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Thema: FSJ beenden, dann Verpflichtung in HiOrg?

  1. #1
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    FSJ beenden, dann Verpflichtung in HiOrg?

    Hi zusammen,

    ich hoffe, dass mir hier evtl. jemand helfen kann, habe dementsprechendes nicht gefunden. Folgende Situation: Seit August mache in ein FSJ im Rettungsdienst / Krankentransport (in BaWü), möchte dies aber auf Ende Oktober beenden. Tue ich das, müsste ich aber Ersatz suchen, da ich ab da ja noch 3 Monate zivi-pflichtig bin.

    Ich bin aber schon seit 2006 im DRK-OV und bin dort ziemlich aktiv (auch in der Bereitschafsleitung).

    Geht es, dass ich mich nach Beenden des FSJ für 7 Jahre bei dieser HiOrg verpflichte oder geht das nichtmehr, da ich ja ein FSJ angefangen habe? Die erforderlichen Stunden bekäme ich ja locker zusammen.

    Viele Grüße und danke für Eure Antworten.
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  2. #2
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    Zwischenfrage: Wo hast du die 7 Jahre her?

    Zzt. sind es 6 bzw. bald 4?


    Andrerseits würde ich die 3 Monate einfach weitermachen

  3. #3
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    Hallo,

    Nach neustem Stand sind es nur noch vier Jahre. Zumindest in Nordrhein-Westfalen. Folgendes habe ich vor ein paar Tagen via E-Mail erhalten, könnte für den einen- oder anderen vielleicht ganz interessant sein:

    Zitat Zitat von Einer kreisweiten E-Mail vom 02.09.2010, (NRW)
    Die Dauer des Grundwehrdienstes und Zivildienstes wurde wird von neun auf sechs Monate reduziert. Dies hat zur Folge, dass für den Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz freigestellte Helfer ab dem 01.10.2010 nur noch vier Jahre Dienst leisten müssen, anstelle der bisherigen sechs Jahre.

    Helfer, die sich nach alter Rechtslage zu einer sechsjährigen Mitwirkung verpflichtet haben, können auf einen entsprechenden Antrag hin aus der Verpflichtung entlassen werden, wenn sie am 30.11.2010 oder später die neue festgesetzte vierjährige Mitwirkungspflicht erbracht haben.

    Das vom Gesetz vorgesehene Antragsverfahren macht es erforderlich, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob die neue Mindestverpflichtungszeit von vier Jahren erbracht worden ist. Bei der Prüfung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (z.B. durch Sonderurlaub) auf die Mitwirkungsdauer anzurechnen sind.

    Der Antrag ist über die Organisation, in der die Mitwirkung erbracht wird, an die zuständige Behörde zu stellen. Zuständig wird in der Regel die Behörde sein, gegenüber die Verpflichtungserklärung abgegeben wurde.

    Stellt ein Helfer die Mitwirkung vor dem auf seinen Antrag hin festgesetzten Zeitpunkt ein oder ohne einen Antrag gestellt zu haben, ist von fehlender Mitwirkung auszugehen!

    Die Pflicht des Helfers, der Grundwehr- bzw. Zivildienst abzuleisten, ist dann nicht erloschen! Er ist das örtliche Kreiswehrersatzamt bzw. Bundesamt für den Zivildienst in Köln zurückzumelden und steht für die Ableistung der nunmehr sechsmonatigen Grundwehr- bzw. Zivildienstdes wieder zur Verfügung.
    Ich weiß nun nicht, in wie weit das Ganze für dich interessant sein könnte.

    Gruß

  4. #4
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    Hi,

    danke für Eure Antworten. Sorry, dass mit den 7 Jahren schwirrte mir nur so im Kopf herum ;) Danke für die Aufklärung :)

    Was ich meinte war: Wenn ich mit dem FSJ zum 31.10.2010 aufhöre, kann ich mich dann nachträglich für die 4 Jahre verpflichten (bei mir wäre es ja nach dem 1.10), um die 3 Monate zu umgehen, obwohl ich mich schon für ein FSJ anstatt Zivi entschieden habe (Ob das jetzt im Verhältnis steht, sei mal dahin gestellt, aber es geht mir hier um persönliche Gründe bzw. ich brauche die Zeit und da ich eh sehr engagiert bin im OV, wären die 4 Jahre quasi nebenher erledigt)?
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  5. #5
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    Das einfachste wird wohl sein wenn du mal im Landratsamt nachfragst;)

  6. #6
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    Das müsste theoretisch möglich sein, denn du kannst ja auch wenn du deinen Grundwehrdienst machst verweigern, und den Rest deiner Zeit Zivi machen, und sogar wieder deine Verweigerung wiederrufen (genauso andersrum)

    Event. musst dich nichtmal für volle 4 Jahre verpflichten sondern nur noch anteilig wegen den 3 Monaten.

    Aber wie schon gesagt, das Landratsamt weis in solchen Sonderfällen normalerweise am besten Bescheid

  7. #7
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    Hi,

    Du kannst keine Verpflichtung zur Mitwirkung im KatS eingehen wenn ein Einberufungsbescheid vorliegt (BAZ oder KWEA). Sobald ein solcher Bescheid aber zurückgenommen wird ist wieder ein Verpflichtung möglich...

    Da nach der Beendigung der FSJ wohl nicht sofort ein Einberufungsbescheid zum Zivildienst kommen wird sollte einer Verpflichtung nichts im Wege stehen...

    Eine Anrechnung der FSJ Zeit wird es aber DEFINITIV NICHT geben. Du musst dich für die vollen vier Jahre verpflichten wobei Gilt: Alles oder nichts! Eine Anrechnung gibt es nur wenn die beendigung des Verhältnisses aus Gründen erfolgt die du nicht zu verantworten hast (Auch Krankheit ist DEIN Verntwortungsbereich!) Also praktisch nur bei Auflösung deiner Dienststelle.
    Würdest du also nach 3 Jahren und 11 Monaten abbrechen müsstest du im vollem Umfang deiner Verpflichtung zum Zivildienst nachkommen wie du sie zum Verpflichtungszeitpunkt hattest. (In deinem Fall also drei Monate)

    Aber am sichersten ist es wenn du vorher mit den zuständigen Stellen redest (RK und LAndratsamt!)

    Aber eine Anmerkung:
    Du hast aber hoffentlich "verweigert" bevor du dich zum FSJ verpflichtet hast? Denn NUR dann kann überhaupt eine Anrechnung erfolgen. Hast du erst verweigert NACHDEM du die FSJ Vereinbarung unterschrieben hast (Oder gar nicht verweigert) würde dir nicht einmal eine Minute angerechnet!
    Gibt jedes JAhr wohl einige die diesen Fallstrick übersehen und TROTZ vollständig abgeleisteten FSJ Zivil- oder WEhrdienst im vollen Umfang leisten müssen!

    Gruß
    Carsten
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  8. #8
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    Mal kurz ein anderer Aspekt: Wenn man die aktuelle wehrpolitische Diskussion verfolgt, stellt sich die Frage, ob du über noch eingezogen wirst. Als sehr wahrscheinlich sehe ich persönlich das jetzt nicht an.
    MfG

    brause

  9. #9
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    @ DG3YCS:

    Danke für deine ausführliche Antwort, die Anrechnung der Monate ist mir ja egal. Ob ich jetzt 3 Jahre und 9 Monate oder 4 Jahre mich verpflichte ist mir egal, ich bin ja eh dabei. Es ging mir ja nur um die Möglichkeit.

    Verweigert habe ich natürlich VOR dem FSJ ;)

    @ brause:

    Ja, das ist die Frage, aber ich gehe lieber auf Nummer sicher
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Knorkator Beitrag anzeigen
    Hi zusammen,

    ich hoffe, dass mir hier evtl. jemand helfen kann, habe dementsprechendes nicht gefunden. Folgende Situation: Seit August mache in ein FSJ im Rettungsdienst / Krankentransport (in BaWü), möchte dies aber auf Ende Oktober beenden. Tue ich das, müsste ich aber Ersatz suchen, da ich ab da ja noch 3 Monate zivi-pflichtig bin.
    1) Warum willst du abbrechen?

    2) Musst du dich unter Umständen darauf gefasst machen das du dann vom Träger wegen der Ausbildungkosten in Regress genommen wirst.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  11. #11
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    1) Warum willst du abbrechen?

    2) Musst du dich unter Umständen darauf gefasst machen das du dann vom Träger wegen der Ausbildungkosten in Regress genommen wirst.
    Zu 1.) Das hat persönliche / private Gründe

    2.) Jap, das weiß ich ;)
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